Christa Butterhof-Lorenz ist schwer beschäftigt, den ganzen Tag klingelt das Telefon. Der rasante Anstieg der Energiepreise seit Anfang der 2020er Jahre, verschärft durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine – den ganzen Tag hat die Energieberaterin mit besorgten Anrufern zu tun. Mit dem Bekanntwerden des Entwurfs zum Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist die Unruhe unter den Hausbesitzern weiter gestiegen. „Es werden alle verrückt gemacht und wir, die Energieberater und Schlotfeger, dürfen es ausbaden“, meint sie.
Ein erster Schritt zu mehr Klarheit ist jetzt zumindest getan. Mitte Juni haben die Parteien der Ampel-Regierung einen Entwurf zum Heizungsgesetz in den Bundestag eingebracht. Wichtigste Änderung zum ersten Entwurf: Hausbesitzer sollen mehr Zeit bekommen. Kommunen sollen erst einmal ihre Pläne für ein klimaneutrales Fernwärmenetz vorlegen. Es müssen auch keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden, außerdem dürfen defekte Heizungen repariert werden. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden.
„Falsch ist es, Panikkäufe zu machen“, sagte Energieberaterin Butterhof-Lorenz, schon bevor mit dem Gang in den Bundestag der aktuelle Meilenstein zum Heizungsgesetz erreicht war. Der Warnung vor Panik stimmt auch Michael Lautenschlager zu. „Es wird alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird“, sagt der noch recht frische Hausbesitzer auch mit Blick auf die aktuelle Debatte.
Optionen für Besitzer von Ölheizungen
Lautenschlager hat mit seiner Frau im Kreis Bad Kissingen ein etwa 50 Jahre altes Haus übernommen und will jetzt nach und nach sanieren. Die Ölheizung ist schon ein paar Jahre alt, der Brenner läuft, die Werte sind gut. Er macht sich Gedanken, wie er sein Haus zukunftsfest macht. Nicht jetzt, sondern in den kommenden Jahren. Und da hat er einerseits recht konkrete Pläne, andererseits aber auch noch Spielraum, den er sich offenhalten will. Berichte über Windkraft für Privatverbraucher findet er spannend und freut sich auf die weitere Entwicklung in dem Bereich.
Den ersten Schritt in Richtung Klimaneutralität hat er schon gemacht: Er hat die Fenster wechseln lassen. „Das ist richtig ins Geld gegangen“, sagt er. „Jetzt haben wir mehrfach verglaste Kunststofffenster, und das ist der Hammer. Wir haben nicht gedacht, dass das so viel Wärme spart.“ Lautenschlagers Schätzungen zufolge ist mit den neuen Fenstern der Energieverbrauch im Haus um 30 Prozent gesunken. „Damit sind wir eigentlich schon richtig happy.“ Und auch auf dem richtigen Weg: „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz gehen nur Hand in Hand“, heißt es in den sieben Thesen der Gebäude-Allianz auf der Website der Verbraucherzentralen.
Eine Wärmepumpe verbraucht demnach in einem effizienten Haus viel weniger Strom für dieselbe Raumtemperatur als in einem schlechter gedämmten Gebäude. „Eine Wärmepumpe kann ich mir gut vorstellen“, sagt auch Lautenschlager. „Allerdings nicht sofort und auch erst, wenn wir eigenen Strom produzieren.“ Ihm schweben hybride Heizungssysteme vor, also Lösungen mit Wärmepumpe,
unterstützt von Solarthermie oder Photovoltaik-Anlagen und der alten Heizungsanlage. Nach derzeitigem Stand der Dinge dürfte dieser Plan auch vom neuen Heizungsgesetz gedeckt sein.
Tipp von der Energieberaterin: "Ganz ruhig bleiben"
Ein perfektes Heizungssystem gibt es ohnehin nicht, meint die Bezirkskaminkehrermeisterin Butterhof-Lorenz. Sie rät dazu, vor einer Heizungssanierung zunächst grundsätzliche Fragen zu klären. Was für ein Gebäude habe ich? Wie alt ist es? Wie wird es jetzt genutzt? Wie sind die künftigen Pläne für das Haus? Was wurde bisher energetisch an dem Haus gemacht? Wie alt ist der Nutzer des Hauses?
Ohne die Antwort auf diese Fragen sei es nicht empfehlenswert, sich Gedanken zu machen, ob und welche neue Heizung man braucht. Mit Blick auf die Sorgen und Nöte vor allem älterer Menschen mit wenig Geld und ohne Aussichten auf weitere Kredite rät sie außerdem: „Ganz ruhig bleiben!“ Und tatsächlich hat die Bundesregierung nun Übergangsfristen, Fördermittel und Ausnahmeregelungen für alte sowie sozial schwache Menschen in Aussicht gestellt.
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Wie das Gesetz am Ende genau aussehen wird, ist immer noch unklar. Derzeit lautet ein Satz im Entwurf, der auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums steht: „Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass spätestens im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr in Betrieb sind.“ Und ein weiterer: „Bis 2045 muss nach den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes der Gebäudebereich zu 100 Prozent dekarbonisiert sein.“ Aber was würde das für Immobilienbesitzer bedeuten? Wer jetzt noch eine neue Heizung einbauen will oder gar wechseln muss, der könnte bis 2045 eine Punktlandung schaffen. Butterhof-Lorenz zufolge hält die Technik heutzutage ohnehin nicht länger als 20 Jahre.
Erste Wärmepumpen kommen in die Jahre
Abseits aller Diskussionen um Heizungen mit fossilen Brennstoffen rät sie auch Besitzern älterer Wärmepumpen zu einem Check der Verbrauchswerte. Werden sie auch im Winter eingesetzt, sollten Leistungsaufnahme, Stromverbrauch und Kosten geprüft werden. Die neueren Pumpen liefen effizienter. Generell plädiert sie für Zwitterlösungen. Ein Beispiel: Für jemanden mit einer zehn Jahre alten Ölheizung, abbezahlt und mit super Werten, „wäre es nachhaltig, wenn man die Heizung lässt und eine Möglichkeit schafft, von Ostern bis Oktober Warmwasser zu produzieren“.
Das geschieht in der Regel mit einer Solarthermie-Anlage. In den warmen Monaten kann man dann die Heizung abschalten und verbraucht weder Öl noch Strom. Zusätzliche Kosten in einem Vier-Personen-Haushalt in der Anschaffung: 10.000 bis 12.000 Euro bei der Annahme, dass pro Person mit 1,5 Quadratmetern Kollektorfläche gerechnet wird. „Eine feine Geschichte“, meint sie und empfiehlt auch beim Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen eine Kombination mit Wärmepumpe oder Kachelofen.
Eine ältere Öl- oder Gasheizung jetzt noch schnell tauschen?
Sollten Besitzer jetzt zehn Jahre alte und ältere Öl- oder Gasheizungen tauschen? „Weiterlaufen lassen“, empfiehlt Butterhof-Lorenz auch den Besitzern noch älterer Anlagen. „Solange sie beim Schlotfeger durchkommen, ist alles gut“, sagt sie. Nachhaltig sei, eine bestehende Heizung laufen zu lassen, wenn sie funktioniert. Einen „Katastrophenfall“ nennt sie es, wenn eine Heizung in der aktuellen Situation ganz kaputtgeht oder bei der Prüfung der Abgaswerte beim Schlotfeger durchfällt. Warum? Dann bräuchte man eine neue Heizung, die gebe es aber momentan nicht. Der Markt sei leer gefegt.
Ulrich Leßner arbeitet seit 45 Jahren im Heizungsbau, er führt mit seinem Bruder in Bamberg eine eigene Firma. Er beschreibt die Situation derzeit so: Die Leute bekämen alle Angst, wollten ihre Heizungen noch einmal erneuern und deswegen sei der Markt leer. „Mittlerweile ist es sehr schwer, Ölheizkessel beizubringen. Bei Gasheizungen ist die Wartezeit ziemlich hoch, und die Handwerker sind ausgebucht.“
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Und auch die Heizungsbauer wissen nicht, wie es weitergeht. „Wir können schlecht eine Empfehlung geben, wenn wir nicht wissen, was wird. Das ist gerade schwierig“, sagte Leßner kurz vor der Einigung in der Bundesregierung mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren. Wenn man ihm zuhört, dann wird eines klar: Die Handwerker sitzen gerade zwischen allen Stühlen. Was also tun, wenn es in der aktuellen Lage unbedingt noch eine neue Öl- oder Gasheizung sein soll? Beauftragung und Bestelldatum gut aufheben, rät Butterhof-Lorenz, und dann später unter altem Recht einbauen, wenngleich sie Ölheizungen auch als Sackgasse bezeichnet.
Energieberatungen schaffen Klarheit
Und wenn einem doch noch eine Öl- oder Gasheizung auf einer Messe ins Auge springt? Die Energieberaterin rät von solchen Käufen ab. Ebenso die Verbraucherzentrale. Wer auf einer Messe kaufe, habe in vielen Fällen – anders als beim Ladenkauf – Probleme, wenn er den Kauf bereue. In den meisten Fällen sei ein Vertragsausstieg nicht oder nicht ohne wirtschaftliche Nachteile möglich, warnt die Verbraucherzentrale.
Heizungswechsel oder der Zubau von Anlagen, die mit erneuerbaren Energien laufen: Beides kostet Geld. Doch die Verbraucher sind damit nicht allein. Energieberater wie Butterhof-Lorenz helfen. Sie erstellen gemeinsam mit dem Hausbesitzer einen individuellen Sanierungsfahrplan, entweder mündlich oder schriftlich, der Butterhof-Lorenz zufolge bis zu 80 Prozent staatlich bezuschusst werden kann. Und es gibt noch ein Angebot, das die Energieexpertin mit organisiert: eine kostenlose Energieberatung, zugänglich über die Klima-Allianz bei Stadt und Landkreis Bamberg. „Da darf man eine Stunde einen Energieberater löchern. Wir haben eine super Resonanz!“ In vielen anderen Städten und Landkreisen der Region gibt es ähnliche Angebote.
Was kommt mit dem Heizungsgesetz jetzt auf Mieter zu?
Das Heizungsgesetz und die EU-Ziele bei den Gebäudeemissionen betreffen am Ende auch die Mieter. Was das genau bedeutet, umreißt die Stadtbau GmbH Bamberg, mit 3500 Wohnungen einer der großen Anbieter auf dem Markt in der Region. „Bei den aktuellen Förderbedingungen ist klimaneutral nicht kostenneutral für die Mieter“, sagt eine Sprecherin auf Anfrage. „Auch unsere Klimaschutz-investitionen lassen sich nur über Mieterhöhungen oder durch Fördermittel refinanzieren.“
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Im Entwurf der Ampel zum Heizungsgesetz sind Regelungen zum Schutz von Mietern enthalten. Mieterhöhungen aufgrund eines Heizungstausches sind aber nicht ausgeschlossen. Das und die Aussagen großer Vermieter wie der Bamberger Stadtbau alarmieren den Deutschen Mieterbund. Er warnt vor einer Überforderung für den Großteil der Mieter infolge von hohen Mietsteigerungen. Die Mieterbund-Bundesdirektorin Dr. Melanie Weber-Moritz forderte daher bereits Mitte Mai, der Gesetzgebungsprozess müsse „unbedingt durch mietrechtliche Reformen begleitet werden, um das Gesetz sozialverträglich zu gestalten“.
Energetische Sanierung auf Kosten der Mieter?
Nach Bekanntwerden der Einigung in der Bundesregierung bekräftigt der Mieterbund die Position. „Statt die bestehende Modernisierungsumlage endlich sozial gerecht zu reformieren und deutlich abzusenken, soll sogar eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt werden“, sagt Verbandspräsident Lukas Siebenkotten der Deutschen Presseagentur. Weber-Moritz erklärt: „Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren oder von ihrem Vermietenden die Inanspruchnahme von mietsenkenden Fördermitteln zu verlangen.“ Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes sei wichtig. „Aber sie darf nicht dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter überfordert werden.“
Ob und wie die Belange der Mieter im Heizungsgesetz berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Nach der Einigung soll nun gelten: Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine weitere Modernisierungsumlage erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren. Mieter sollen zwar nicht „über Gebühr belastet werden“, wie es im Eckpunktepapier der Regierungsparteien heißt. Aber grundsätzlich darf der Vermieter die Miete in einem gewissen Rahmen erhöhen, sobald er die Heizung modernisiert.
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