Die Gestaltungssatzung regelt, wie Gebäude in der Altstadt äußerlich gestaltet sein sollen. Die zuletzt erarbeitete Version ist von 2017 und besteht aus der Gestaltungssatzung und den Richtlinien für eine kommunale Förderung bei Umbau- oder Sanierungsarbeiten.
Unter anderem, weil in den vergangenen Jahren immer wieder Anträge zu Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen aufkamen, zu denen es noch keine Regelung in der Satzung gab, ließ die Stadt das Thema vom Architekturbüro Dischinger Zierer überarbeiten.
1. Wie lief die Überarbeitung ab?
Um auch die Einwohnerinnen und Einwohner mit an den Tisch zu bringen, gab es zu Beginn der Überarbeitung der Gestaltungssatzung im Dezember 2024 eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung. Im Laufe des vergangenen Jahres erarbeitete das Büro Dischinger Zierer die neue Satzung. Neben dieser und dem kommunalen Förderprogramm hatte das Büro auch ein Handbuch erstellt, das Teile der Satzung mit Beispielbildern aus der Stadt besser erklärt. Zudem gibt es auch einen Fahrplan für den Ablauf von Förderverfahren.
2. Welche neuen Regelungen und Förderungen gibt es?
Zum einen haben Architekt Albert Dischinger und sein Team die Satzung sprachlich gestrafft, zum anderen einige neue Fördermöglichkeiten festgeschrieben. Dazu haben sie drei wesentliche Punkte neu eingebracht. Zum Ersten ist das das Thema regenerative Energien – also „alles, was mit Photovoltaik, Kollektoren oder Wärmepumpen zu tun hat“, so Dischinger.
Das zweite sind Themen der Klimaanpassung: „Darunter fällt beispielsweise, den Asphalt in seinem Hinterhof gegen offenporigen Belag oder Natursteinbelag mit großen Fugen zu ersetzen“, so der Architekt.
Zum Dritten sei die Innenstadtaktivierung besser förderfähig: Würde eine Hausbesitzerin beispielsweise den ersten Stock ihres Hauses in eine Wohnung umbauen wollen, wäre der „Einbau der Wohnfunktion“, wie Dischinger es nennt, also Grundrissänderungen, Haustechnik oder Einbau einer Heizung, förderfähig. Für zwei bis drei Projekte im Jahr wären hiermit bis zu 50.000 Euro Förderung möglich.
3. Ein neues Solarkataster für Münnerstadt
Teil der Arbeit war ein Solarkataster für den Bereich der Altstadt: Das Architekturbüro hat dabei nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Solarflächen auf den Dächern der Innenstadt bewertet, sondern auch denkmalrechtlich abgestimmt.
- Rot markiert (nicht belegbar) sind Dachflächen, die zu wichtigen Plätzen oder Straßen zeigen. Sie sind wegen der Wahrnehmbarkeit im Stadtraum oder Fernwirkung für Solaranlagen ungeeignet. In Ausnahmefällen und in Abstimmung mit der Stadt wären farbige Solarziegel jedoch denkbar.
- Auf orange markierte Flächen (bedingt belegbar) sind in Abstimmung mit der Stadt möglicherweise PV-Anlagen denkbar.
- Grüne Flächen (belegbar) sind überwiegend Dachflächen in Innenhöfen, sie benötigen nur eine Verfahrensfreistellung. Eine Bezuschussung durch das kommunale Förderprogramm ist in allen Fällen jedoch nicht möglich.
Solaranlagen sollen sich dabei an das Dach anpassen. Anlagen an Fassaden und Balkonen sind nur an nicht vom öffentlichen Raum einsehbaren Flächen möglich.
4. Neue Regelungen zu Sanierung und Dämmung
Neu ist der Absatz zur energiesparenden Dämmung: Die ist nur zulässig, wenn sie das Orts- und Straßenbild nicht beeinträchtigt. An Fachwerkhäusern, Einzeldenkmälern und im Bereich des Ensembles sind daher Wärmedämmplatten nicht gestattet. Isolier- oder Wärmedämmputze sind nur möglich, wenn Fenster- und Türleibungen nicht beeinträchtigt werden.
Nachträgliche Dämmungen sollen möglichst Zwischensparrendämmung sein, wenn nötig in Kombination mit einer Innendämmung. Ist das nicht möglich und es muss von außen gedämmt werden, müssen traditionelle und historische Gestaltungselemente erhalten bleiben.
5. Wärmepumpen und Mülltonnen auf oder an öffentlicher Fläche
Auch Wärmepumpen sind neu in die Satzung aufgenommen: Sie dürfen nicht auf öffentlicher Fläche stehen oder dort hineinragen. Auf privatem Grund sind Wärmepumpen möglich, wenn sie nicht von der Straße her einsehbar sind. Aus dem Stadtrat kamen hierzu Einwände, dass dies bei vielen Häusern in der Altstadt nicht so einfach sei. Dischinger erklärte dazu, dass es auch eine Möglichkeit sei, die Geräte zu verkleiden, damit sie sich ins Ortsbild einfügen. Zudem hätten viele Häuser Innenhöfe, wo Wärmepumpen eine „ähnliche Wirtschaftlichkeit“ erreichten. Auch sei es möglich, das Gerät ins Haus zu stellen und Luft von außen ansaugen lassen.
Ähnlich ist es mit Mülltonnen: Sie sollen nicht im öffentlichen Raum untergebracht werden. Falls dies unerlässlich ist, gebe es eine Mustermüllbox.
6. Klimaanpassung ist förderfähig
Wer eigene Flächen begrünt oder entsiegelt – ob einsehbar oder nicht –, kann Förderung erhalten. Bepflanzte Vorgärten sind wünschenswert und können ebenfalls gefördert werden. Fassadenbegrünungen sind ebenfalls wünschenswert, jedoch an Einzeldenkmälern und im Ensemblebereich nicht zulässig. Geschotterte Steingärten, großflächige Mulchungen oder große Asphalt-/ Betonoberflächen sind hingegen nicht möglich. Auch Zisternen im Boden können im Kommunalen Förderprogramm gefördert werden.
In der vergangenen Sitzung beschloss der Stadtrat die neue Satzung mit neuem Förderprogramm. Sie wird bald in Druck gehen und auf der Seite der Stadt öffentlich gemacht.














