Der Streit um die geplante SuedLink-Stromtrasse verschärft sich in Bergrheinfeld. Die dortige Flurbereinigungsgenossenschaft lehnt eine vom Landratsamt Schweinfurt angestrebte vorzeitige Bauerlaubnis entschieden ab. In einer Pressemitteilung bezeichnet Vorstandsmitglied Christian Göb das Vorgehen als „Besitzentzug zum jetzigen Zeitpunkt“.
Die Genossenschaft verwaltet Wege und Flächen, die auf rund vier Kilometern von der Trasse betroffen wären. Nach Angaben der Flurbereinigungsgenossenschaft sollen 31 Grundstücke mit knapp acht Hektar Fläche für Baustraßen und Spülbohrungen genutzt werden. Die Wege seien für schwere Baufahrzeuge nicht ausgelegt. Zudem verweist die Genossenschaft auf Vorfälle in Baden-Württemberg, wo bei ähnlichen Arbeiten Bentonit – eine Bohrflüssigkeit – ausgetreten sei.
„Wir verwalten die Wege im Auftrag unserer Mitglieder“, sagt Göb. „Wenn schwere Technik darüber rollt, muss vorher klar sein, wie Schäden verhindert und wie die Wege hinterher wiederhergestellt werden. Diese Regelungen fehlen bisher vollständig.“
Anhörung im Landratsamt und Diskussion um Gleichbehandlung
Am 19. November fand im Landratsamt Schweinfurt eine nicht öffentliche mündliche Anhörung statt. Laut Genossenschaft wurde dort deutlich, dass für die Ferngas-Netzgesellschaft bereits besondere Vereinbarungen bestehen sollen. Für die Flurbereinigungsgenossenschaft gebe es solche Regelungen nicht. Göb kritisiert: „Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen Sondervereinbarungen erhält und wir nicht.“
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Genossenschaft vertritt, sagt, dass die Genossenschaft „jederzeit gesprächsbereit“ gewesen sei. Weitere Verhandlungen seien jedoch von der Vertreterin von TransnetBW abgelehnt worden. Zudem seien Vertragsangebote an einen neu gewählten Vorsitzenden adressiert worden, der vom Amt für Ländliche Entwicklung noch nicht bestätigt sei. „Rechtsverbindliche Entscheidungen konnten so gar nicht zustande kommen“, so Baumann.
Auch rechtlich sieht der Anwalt Hürden: Eine Flurbereinigungsgenossenschaft dürfe bestimmte dauerhafte Grunddienstbarkeiten (also im Grundbuch einzutragende Nutzungerechte) nicht einräumen. Vertragsentwürfe in dieser Form seien aus seiner Sicht „unwirksam oder zumindest nicht zulässig“.
Landratsamt Schweinfurt betont neutrales Verfahren
Das Landratsamt Schweinfurt erklärt auf Anfrage, Ziel einer mündlichen Verhandlung im Rahmen eines Besitzeinweisungsverfahrens sei grundsätzlich, eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen. Komme diese nicht zustande, entscheide die Enteignungsbehörde per Beschluss. Aktuell würden die Ergebnisse der Anhörung ausgewertet; eine Entscheidung liege noch nicht vor.
Zudem teilt das Landratsamt mit, dass die Behörde im Verfahren „keine Differenzierung“ zwischen Beteiligten wie der Genossenschaft oder der Ferngas-Netzgesellschaft vornimmt und als neutrale Entscheidungsinstanz handelt. Weiter weist das Landratsamt darauf hin, dass Fragen der Entschädigung nicht Gegenstand des Besitzeinweisungsverfahrens sind, sondern – sofern keine Einigung erzielt wird – in gesonderten Verfahren oder auf zivilrechtlichem Weg zu klären wären.
Die Flurbereinigungsgenossenschaft betont, trotz der aktuellen Auseinandersetzung gesprächsbereit zu bleiben. „Wir sind weiterhin bereit zu verhandeln – sobald die notwendigen Zustimmungen vorliegen und alle Fragen geklärt sind“, sagt Göb. Und er wird zum Schluss deutlich: „Es kann nicht sein, dass andere Unternehmen Schutzverträge bekommen und wir nicht. Wir wollen faire Bedingungen – mehr verlangen wir nicht.“








