Eher zäh gestaltete sich die Zeugenvernehmung am zweiten Verhandlungstag gegen drei Männer aus Neustadt und Sonneberg, denen versuchter Totschlag vorgeworfen wird. Wirklich tiefgreifende Erkenntnisse des angeklagten Tathergangs konnten nicht unbedingt gewonnen werden.
So war der Tenor der sechs am Vormittag vernommenen Personen, dass man „zwar was mitbekommen“ hat, aber konkret gesehen, dass die Angeklagten auf das 43-jährige Opfer eingeschlagen und getreten haben, konnte keiner von ihnen bestätigen. Ein 27-jähriger Zeuge berichtete, dass viele Leute vor Ort erzählt hätten, dass der Geschädigte den Angeklagten Henry H. mit einer Schaufel angriffen habe. Selbst gesehen hat er allerdings nichts.
Nach seinen Worten ging er nur zum Ort des Geschehens, weil er gebeten wurde, den Angeklagten H. zu beruhigen. Ein 68-jähriger Zeuge wollte aus der Entfernung gesehen haben, wie aus einem „Träubel von Menschen“ eine Art Latte zweimal nach unten geschlagen wurde. Laut Anklageschrift soll der Geschädigte eine Kinderschaufel mit sich geführt haben.
„Fäuste geflogen“?
Vor Gericht sagte der 68-Jährige aus, dass er keine körperliche Auseinandersetzung wahrgenommen hatte. Als ihm seine polizeiliche Vernehmung aus dem vergangenen Jahr vorgehalten wurde, in der festgehalten ist, dass er gesagt hat, dass „Fäuste geflogen“ seien, meinte der 68-jährige: „Diese Aussage stammt nicht von mir“. Alexander F. sagte aus, dass er versucht habe, dem Geschädigten die Schaufel abzunehmen, dies aber nicht gelungen sei.
Nachdem er wohl aufgrund seines „Zustandes“ gestürzt sei, habe er von dem Vorhaben Abstand genommen. Auf die Frage von Rechtsanwalt Jörg-Andre Harnisch, warum er überhaupt einschreiten wollte, meinte der Zeuge, dass er dem Geschädigten nur vorsichtshalber die Schaufel wegnehmen wollte, weil dieser damit „rumgefuchtelt“ habe. Richtig "aussagekräftig" waren die Erklärungen einer 28-Jährigen und eines 27-Jährigen.
Reichlich Alkohol im Spiel
Der Mann brachte einen Dienstplan mit, aus dem hervorging, dass er zur Tatzeit gearbeitet hat und erst nach dem Tatgeschehen zum Tatort kam. Die junge Frau erklärte dem Gericht, dass sie zwar auch bei der Siedler-Kirchweih war, von der Schlägerei nur aus der Presse erfahren habe.
Frage nach den Lichtverhältnissen
Aus den Aussagen der Zeugen ging deutlich hervor, dass an dem Abend reichlich Alkohol geflossen war. Bei den Angeklagten wurde ein Blutalkoholgehalt zwischen 1,5 und zwei Promille festgestellt. Ein Polizeibeamter, der als einer der Ersten vor Ort war, sagte vor Gericht aus, dass Henry H. sehr aggressiv gewirkt hat.
Den Einsatzkräften rief der Angeklagte demnach entgegen: „Wenn ihr mich mitnehmen wollt, dann müsst ihr mich erschießen“. Am Ende ließ er sich jedoch, ohne Widerstand zu leisten, in Gewahrsam nehmen.
Interessant waren auch die Fragen, die von den Verteidigern an die Zeugen gestellt wurden. So wurde immer wieder nach den Lichtverhältnissen gefragt, die am Tatort herrschten und die von den Zeugen ganz unterschiedlich wahrgenommen wurden. Auch schien es für den Ausgang des Verfahrens für einen Verteidiger wichtig zu sein, in Erfahrung zu bringen, ob ein Zeuge eine Mütze aufhatte oder nicht.
Fortsetzung am 7. Mai
In einer von Rechtsanwalt Harnisch verlesenen Erklärung ließ der Angeklagte wissen, dass er sich den Vorfall nicht erklären kann. An Tritte könne er sich nicht erinnern. Weiter hielt der Angeklagte fest, dass es ihm leidtäte, was dem Opfer widerfahren ist. Gern würde er dem Geschädigten einen Geldbetrag als Wiedergutmachung zukommen lassen. Der nächste Verhandlungstag ist für den 7. Mai ab 9 Uhr vorgesehen.
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