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Prozess
Vor Gericht: Kinderpornos im Computer „vergessen“
Mit einem Fall von Kinderpornografie musste sich das Amtsgericht Kulmbach beschäftigen.Lisa Kieslinger
Mit einem Fall von Kinderpornografie musste sich das Amtsgericht Kulmbach beschäftigen.Lisa Kieslinger // 
Kulmbach – Ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Kulmbach hat sich vor drei Jahren Bildmaterial im Netz besorgt. Ermittler fanden das Material bei einer Durchsuchung. Nun landete der Fall vor Gericht.

Das Herunterladen von Kinderpornografie, angeboten von mysteriösen Anbietern im Internet, gehört inzwischen zu den regelmäßigen Fällen, mit denen sich deutsche Gerichte beschäftigen müssen.

Wie die Polizei aufmerksam wurde

Drei Jahre nach seinen strafbaren Computeraktivitäten holten einen 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Kulmbach die Justiz nun ein. 

Die Ermittler der Kriminalpolizei hatten vor Monaten Hinweise erhalten, dass sich der Angeklagte einst Kinder- und Jugendpornos besorgt hatte. Die Folge: Die Kriminalbeamten klingelten im März bei dem Mann und fanden tatsächlich Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie auf seinem Computer gespeichert vor.

„Es stimmt was ihm vorgeworfen wird“, erklärte Verteidiger Ralph Pittroff für seinen Mandanten. Der Angeklagte glänzte im Gegenzug mit vielen Erinnerungslücken. „Es ist schon drei Jahre her. Ich weiß gar nicht, was da drauf zu sehen ist.“

Der Anwalt ergänzte: „Es ist ihm alles schleierhaft.“ Der Angeklagte untermauerte: „Kinderpornos reizen mich überhaupt nicht.“

Ein Kriminalbeamter erklärte hingegen als Zeuge, dass der Angeklagte die Bilder angeschaut haben muss, da diese in einem Speicher abgelegt wurden. Dem Richter erklärte der Angeklagte erneut, dass Sexbilder mit Kindern ihn nicht interessierten, deshalb benötige er auch keine Beratung in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter.

Die Staatsanwältin wertete es als positiv, dass sich der Angeklagte zumindest teil geständig gezeigt habe. Eine Geldstrafe sei für derartige Fälle allerdings nicht mehr vorgesehen. Sie wollte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und 3200 Euro Geldauflage.

Der Verteidiger gab zu bedenken, dass die Taten schon lange zurück lägen. Einige der Bilder seien strafrechtlich nicht sehr relevant. Der Anwalt, sagte, ein Mädchen sei nicht ganz unbekleidet, „da sieht man nur eine Pobacke.“

Sein Mandant habe sich im Gerichtssaal von seinen vermeintlichen Vorlieben glaubhaft distanziert. Sechs Monate zur Bewährung und 1000 Euro Geldauflage reichten aus.

Richter Stefan Käsbohrer gab dem Angeklagten den Ratschlag, sich dennoch professionelle Hilfe in Form einer Fachberatung zu holen. Denn sollte dieser wieder auffällig werden, müsse er die Strafe absitzen.

Der Mann kassierte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldauflage von 2500 Euro, zu zahlen an die Fachberatungsstelle für Sexualstraftäter.

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