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Auswahlverfahren startet
Windräder im Mainecker Forst: Planung geht weiter
Windrad in den Staatsforsten
Die bayerischen Staatsforsten planen mehrere Windräder im Mainecker Forst. // Armin Weigel/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Redaktion
Altenkunstadt/Mainleus/Weismain – Trotz massiven Widerstands aus der Bevölkerung gehen die Planungen für den Windpark im Mainecker Forst weiter. Auch Mainleus und Weismain sind betroffen.
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Die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) haben wie angekündigt Mitte des Monats (15. Januar 2026) das Auswahlverfahren für neue Windenergieanlagen auf Staatsforstflächen im Bereich der Standortgemeinde Altenkunstadt gestartet.

Bis 10. März können interessierte Unternehmen, die Windenergieanlagen projektieren, errichten und gegebenenfalls betreiben, ihre Angebote bei den Staatsforsten abgeben.

Staatsforsten sprechen von regulärem Verfahren

„Der Start des Auswahlverfahrens, bevor der regionale Planungsverband das Vorranggebiet ausweist, ist ein reguläres Verfahren", heißt es in einer Mitteilung, die der Bayerischen Rundschau vorliegt.

Und weiter: Sollte der regionale Planungsverband feststellen, dass das aktuell geplante Vorranggebiet 4333 Maineck-Süd angepasst oder sogar ganz gestrichen wird, dann werden die BaySF auch die Projektfläche dementsprechend anpassen.

"Somit werden zum aktuellen Zeitpunkt keine vollendeten Tatsachen, sondern lediglich die Möglichkeit einer detaillierteren Prüfung geschaffen“, sagt ein Sprecher der Bayerischen Staatsforsten. 

Das Vorgehen soll kommunal- und bürgerfreundlich erfolgen, kommunale Belange würden vollumfänglich in das Auswahlverfahren integriert.

„Für die Bayerischen Staatsforsten sind beim Erreichen der Klimaschutzziele des Freistaats
die kommunalen Belange der Gemeinde entscheidend für die Akzeptanz des geplanten
Windenergieprojekts. Diese hat uns Bürgermeister Robert Hümmer am 17. Dezember nach
der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mitgeteilt. Wir berücksichtigen diese
vollumfänglich im Auswahlverfahren“, sagt ein Sprecher der Bayerischen Staatsforsten.

Folgende kommunale Belange werden ins Auswahlverfahren integriert:

– Begrenzung der Zahl der Windenergieanlagen auf maximal vier Windräder
– finanzielle Beteiligung der Kommune nach § 6 EEG
– Bürgerstrommodelle
– finanzielle Beteiligung von Bürgern sowie einer Bürgerenergiegesellschaft an der Betreibergesellschaft bis zu 100 Prozent
– Sitz der Betreibergesellschaft in Altenkunstadt
– genereller Abstand zur Wohnbebauung von mindestens 1000 Metern

Der geplante Windpark soll Strom für bis zu 18.000 Haushalte liefern.

Auf den Flächen der BaySF wurden bisher bereits 104 Windenergieanlagen realisiert, 27 weitere Windenergieanlagen befinden sich im Bau. Derzeit sind aktuell 42 Standortsicherungsverträge für bis zu 175 neue Windenergieanlagen abgeschlossen.

Weitere Informationen: www.baysf.de/regenerative-energien/

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