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Veranstalter müssen aufpassen
LBV Kulmbach warnt: Sonnwendfeuer gefährden Tiere
Beim Sonnwendfeuer muss man auch auf die Natur achten, betont der LBV Kulmbach.
Beim Sonnwendfeuer muss man auch auf die Natur achten, betont der LBV Kulmbach. // Harald Heinritz
Signet des Fränkischen Tags von Redakion
Kulmbach – Sonnwendfeuer sind eine Tradition in Kulmbach. Doch Tiere sind dabei in Gefahr, warnt der LBV, und gibt wichtige Tipps zum Schutz der Umwelt.
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In vielen Orten im Landkreis sind sie, nach der Kerwa, das große Ereignis des Sommers und haben eine lange Tradition: Die Sonnwendfeuer. Schon Wochen vorher wird damit begonnen, die Holzstapel aufzuschichten, die dann an den Tagen rund um Johanni entzündet werden.

Holzhaufen bietet oft Unterschlupf für Tiere

Damit der Spaß, den die Menschen bei solchen Sonnwendfeiern haben, nicht zu Lasten der Natur geht, hat die Kreisgruppe Kulmbach im Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) einige Hinweise: Die Holzhaufen bieten, insbesondere wenn sie schon lange im Voraus aufgeschichtet werden, Unterschlupf für viele Tierarten.

So verkriechen sich Igel gerne darin; aber auch Singvögel bauen bisweilen in den Reisighaufen ihre Nester. Das birgt die Gefahr, dass sie beim Anzünden der Stapel qualvoll ums Leben kommen. Igel beispielsweise flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich ein – der Flammentod ist dann unausweichlich. Wenn Zaunkönig, Rotkehlchen oder Heckenbraunelle in solchen Haufen ein Nest gebaut haben, kann das gesamte Gelege dem Feuer zum Opfer fallen.

LBV Kulmbach gibt Veranstaltern Tipps 

Der LBV rät deshalb zur Vorsicht beim Entzünden der Sonnwendfeuer und gibt Tipps, wie man das Ereignis genießen kann, ohne dass dabei Igel und Co. ihr Leben lassen müssen. So sollte sichergestellt werden, dass zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt das Brennmaterial maximal eine Woche vor dem Abbrennen aufgeschichtet wird.

Wird das Holz über längere Zeit zwischengelagert oder nisten erkennbar Vögel darin, darf das Feuer nicht entzündet werden. Sofern die Haufen nicht erst am Tag des Sonnwendfeuers aufgeschichtet werden, muss sichergestellt sein, dass sie vor dem Abbrennen nochmals umgeschichtet werden.

Verstoß gegen das Naturschutzgesetz droht

Wer das nicht tut, begeht einen Verstoß gegen das Naturschutzgesetz, das es verbietet, wildlebende Tiere, vor allem solche besonders geschützter Arten, zu stören oder zu töten. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit beträchtlichen Geldsummen geahndet werden.

Der LBV Kulmbach bittet also alle Veranstalter von Sonnwend- oder Johannifeuern, mit Rücksicht auf die Natur die Holzhaufen kurz vor der Veranstaltung noch einmal umzuschichten und damit Verantwortung für die Lebewesen zu zeigen, die sich darin niedergelassen haben. Dann steht dem Genuss mit gutem Gewissen nichts mehr im Wege.

Mehr zu den gesetzlichen Regelungen rund um Sonnwend- oder Johannisfeuer steht übrigens in einem Merkblatt, das beim Landkreis Kulmbach erhältlich ist.

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