Drogenprozess
Hat ein Burgkunstadter mit Marihuana gehandelt?
Bei dem Prozess eines 19-Jährigen ist es um den Besitz von über 50 Gramm Marihuana gegangen. Auch möglicher Drogenhandel stand im Raum.
Bei dem Prozess eines 19-Jährigen ist es um den Besitz von über 50 Gramm Marihuana gegangen. Auch möglicher Drogenhandel stand im Raum.
Symbolfoto: Daniel Karmann/dpa/Archiv
F-Signet von Markus Häggberg Fränkischer Tag
Lichtenfels – Über 50 Gramm Marihuana: Hat ein 19-jähriger Burgkunstadter mit Drogen gehandelt? Diesen Vorwurf musste sich der Angeklagte gefallen lassen. Doch am Ende urteilte das Gericht mild.

Was Polizeibeamte bei einem 19-Jährigen gefunden hatten, war nicht mehr grenzwertig. 55 Gramm Marihuana mit entsprechendem Wirkstoffgehalt brachten den Burgkunstadter am Dienstag nun vor Gericht. Im Raum stand auch der Vorwurf, er habe mit dem Rauschmittel gehandelt. Die Anklage hatte somit sogar schon Verbrechenstatbestand.

Ein ruhiger Junge. Noch dazu nicht vorbestraft. Das berichtete auch die Jugendgerichtshilfe über den 19-jährigen Angeklagten. Er selbst sagte über sich selbst, „einen starken Willen“ zu besitzen.

Dass er mit Marihuana gehandelt haben soll, wies er von sich.

Doch warum besaß er dann eine so große Menge? „Ich habe mal 50 Gramm geholt und noch etwas dazu geschenkt bekommen“, versuchte er die Grammzahl zu erklären. Doch die Polizisten, die am 30. Mai 2022 um kurz nach 17 Uhr in seinem Zimmer standen, fanden auch eine Feinwaage und Bargeld in der Schublade. Das legte den Handel mit Drogen nahe. Denn immerhin wurden auch 1320 Euro Bargeld sichergestellt.

Kontrolle über den eigenen Körper

Was die Baustellenschilder anbelangte, die bei der Hausdurchsuchung außerdem gefunden wurden, sollte im Laufe des Prozesses nicht weiter besprochen werden. Für ein Schmunzeln sorgten sie aber doch.

Die Auskunft, die der Angeklagte zu der Feinwaage gab, klang verantwortungsvoll. „Ich mag es, wenn ich meinen Konsum regle und Kontrolle über meinen Körper habe“, ließ er wissen. Auch suchte er klarzustellen, dass er die Ware lediglich zum Eigenkonsum im Haus hatte. Doch mittels seines eingangs erwähnten starken Willens würde er auch davon loskommen.

Mögliche Tragweite des Drogenbesitzes

„Jetzt könnte ich etwas ketzerisch sagen, es ist ja schon ein Jahr her (…) und Sie konsumieren immer noch – da ist es mit dem starken Willen wohl nicht so weit her“, warf Richter Matthias Huber ein.

Dann offenbarte er ihm die Tragweite seines Fehlverhaltens. Denn wäre der 19-Jährige schon 21, beginne der Strafrahmen bei einem Jahr Haft, „nur mal so zur Verdeutlichung“. Rechtsanwalt Michael Wich schaltete sich an dieser Stelle ein und versicherte, dass „der Prozess heute eine Zäsur“ im Leben seines Mandanten darstelle und dass dieser „Eindruck auf ihn gemacht hat“.

Was dem Angeklagten zugutegehalten worden sein dürfte, war, dass er bis dato einen tadellosen Lebenswandel hatte. Zwei Schulabschlüsse und keine Vorstrafen.

Gericht glaubt Aussagen des jungen Mannes aus Burgkunstadt

Ein Ziel des 19-Jährigen bestehe darin, so bald wie möglich seinen Führerschein zu machen, wofür er immer Geld zur Seite lege und in einer Schublade aufbewahre. Daher rühre auch die einstmals aufgefundene Summe von 1320 Euro.

Das Gericht sollte ihm in dieser Hinsicht Glauben schenken. Bald kam es zwischen Richter Huber und Staatsanwältin Patricia Adler zu einem Wortwechsel darüber, ob man das Verfahren nicht gegen Geldauflage einstellen könne. „Mit zugedrückten Augen“, so die Anklägerin, würde sie diesen Gedanken mittragen. Huber regte an, das Verfahren gegen 500 Euro Geldauflage einzustellen.

„Dann muss der Führerschein eben noch mal ein paar Monate warten“, kommentierte er den Beschluss. Zum Urteil gehört auch eine sechsmonatige Teilnahme an einem Projekt, das sich mit der Aufarbeitung persönlicher Defizite auch hinsichtlich Drogen befasst. Diesem Vorschlag stimmte der Angeklagte zu und zeigte sich willens, dem und der Zahlung des Geldes nachzukommen.

 

Lesen Sie mehr zu folgenden Themen:
Inhalt teilen

Oder kopieren Sie den Link: