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Gerichtsurteil in Lichtenfels
Martyrium in Lichtenfels: 16-Jährige sexuell missbraucht
Sexuelle Nötigung: Bewährungsstrafe in Lichtenfels
Sexuelle Nötigung: Bewährungsstrafe in Lichtenfels // AungMyo / AdobeStock
Signet des Fränkischen Tags von Markus Häggberg
Lichtenfels – Er griff eine 16-Jährige unsittlich an und missbrauchte sie: Ein 34-Jähriger aus dem Landkreis Lichtenfels wurde jetzt wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Wegen sexueller Nötigung und versuchter Vergewaltigung wurde am Donnerstag ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels in einem Schöffenprozess verurteilt. Zwei Jahre Haft zu drei Jahren Bewährung lautete das Urteil. Der Mann war geständig, sich vor drei Jahren an der Freundin einer Nichte massiv vergangen zu haben.

Wer den Angeklagten in den Blick nahm, den mochte das Gefühl beschleichen, dass hier ein reichlich überforderter Mensch saß – überfordert vom Prozessgeschehen, überfordert damit, sich zu äußern, überfordert auch von maßgeblich weiten Bereichen des Lebens. Darauf sollte im Laufe der Verhandlung auch seitens des Gerichts abgestellt werden. Zumeist schweigsam vor sich hinblickend, saß der im Handwerk tätige Mann neben seinem Verteidiger Friedhelm Brückmann und folgte dem Geschehen.

Martyrium in Lichtenfels: 16-Jährige sexuell missbraucht

Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Gillot sprach davon, dass es Mitte September 2023 im Haus des Angeklagten zu zwei schlimmen Vorfällen gekommen sei. Der Mann hatte Besuch von seiner Nichte, die außerdem noch eine damals 16-jährige Freundin mitgebracht hatte. Beim gemeinsamen Fernsehen begann der Mann, unter das T-Shirt der Freundin zu greifen und seine Hand auf deren Brust zu legend.

Beim zweiten Vorfall suchte der Mann das Schlafgemach der beiden Mädchen auf und legte sich zu ihnen. Er wähnte das wache und vor Angst starre Mädchen schlafend und führte seinen Finger in ihre Vagina ein. Ob es der gleiche Abend oder der Folgetag war, stand zur Klärung.

Im Anschluss wurden die Lebensumstände des Angeklagten betrachtet. Er pflegt seine Mutter, geht zur Arbeit und lebt ansonsten weitreichend abgeschirmt von gesellschaftlicher Teilhabe. „Er räumt beide Vorfälle ein und erkennt auch an, dass es sich um sexuelle Übergriffe handelt und sein Tun nicht zu entschuldigen ist“, so Brückmann – führte jedoch noch ein „Aber“ ins Feld. Sein Mandant habe an diesem Tag „Bier und Liköre in Mengen getrunken“, das habe enthemmend gewirkt. Sein Mandant überdies auch darum geständig, weil er dem Mädchen eine Aussage ersparen wolle. Zudem sei er bereit, finanzielle Wiedergutmachung zu leisten.

Angeklagter vor dem Amtsgericht nervös

Eine Frage des Oberstaatsanwalts zielte darauf ab, zu ergründen, bei welchem der beiden angeklagten Vorfälle der Mittdreißiger schwer alkoholisiert gewesen sei. Eine Frage, die bei dem Angeklagten und seinem Verteidiger für Besinnungsmomente sorgte. Die Antwort darauf lautete, dass beide Vorfälle am selben Tag geschehen seien. Dann sollte der Oberstaatsanwalt dem Gericht gegenüber vorbringen, dass er die geschädigte junge Frau doch anhören möchte: „Ich brauche sie zu einer Frage: Wie es ihr geht. Zum Vorfall selbst aber nicht.“

Sichtlich nervös, mitunter schwer atmend, trat die heute 19-Jährige unter Beistand ihrer Mutter in den Zeugenstand. Sie berichtete von Albträumen und davon, dass das Geschehene mitunter auch die Zweisamkeit mit ihrem Freund beeinträchtige. An diesem Punkt angekommen, mochte jeder Entschuldigungsversuch des geständigen Angeklagten, so angebracht er war, beinahe unpassend wirken. Er äußerte sich sperrig und unbeholfen. Das Urteil wollte das Opfer nicht abwarten. Es erhob sich und verließ den Saal.

Amtsgericht: Bewährung ja oder nein?

Oberstaatsanwalt Dr. Gillot fasste das Geschehen noch einmal zusammen. Der Angeklagte habe rücksichtslos das gemacht, was er gewollt habe. Seine Entschuldigung heute sei „sehr holprig und sehr leise“ ausgefallen. Allerdings brachte er auch an, dass viel für eine alkoholbedingte Enthemmung spricht. Dem stellte er gegenüber, dass die Frau drei Jahre später immer noch sehr unter der Tat leide.

Aus beiden Vorfällen eine Gesamtstrafe bildend, plädierte der Oberstaatsanwalt auf eine zweijährige Haftstrafe, zu der vor allem eine Frage auftauchte: Bewährung ja oder nein? Was aus Sicht des Oberstaatsanwalts für eine Bewährungsstrafe sprach, war der Umstand, dass der Angeklagte bis dato noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, dass seit diesen Taten nichts hinzugekommen ist und dass eine massive Alkoholisierung vorlag. Zudem auch, dass der Mann einem Beruf nachgeht und somit eine gesellschaftliche Einbettung vorliegt.

Deutliche Überforderung

Dann zog sich das Schöffengericht zur Beratung zurück. Als es wieder den Saal betrat, verkündete der vorsitzende Richter Matthias Huber das Urteil und bezifferte die Haftstrafe auf zwei Jahren auf Bewährung. Er kam auch auf den Zustand des Opfers zu sprechen: „Wir haben alle gesehen, wie beeinträchtigt es von der Tat ist.“ Auch habe das Gericht Notiz davon genommen, wie „deutlich überfordert“ der Angeklagte vom prozessualen Geschehen sei. Dringend empfahl Huber dem Verurteilten, „eigenständiger“ zu werden und sich aus familiären Gegebenheiten zu lösen.

Auf drei Jahre wird nun ein Bewährungshelfer bestellt. Überdies wird sich der Verurteilte in Behandlung für Sexualstraftäter begeben müssen und eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro zu zahlen haben. Die Raten sollen monatlich ausfallen, damit er monatlich an sein Vergehen erinnert wird.

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