0
Im Kreis Lichtenfels
Schockierender Übergriff: Sohn vergewaltigt eigene Mutter
Gericht fällt Urteil
In Kronach kam es zu einem Prozess gegen einen 36-Jährigen aus dem Landkreis Lichtenfels. // Symbolfoto: snowing12/Adobe Stock
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kreis Lichtenfels/Kronach – Ein 36-Jähriger verging sich im betrunkenen Zustand an seiner Mutter. Der Vorfall fand im Landkreis Lichtenfels statt. Im Gerichtsprozess kommen erschütternde Details ans Licht.

Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels war angeklagt, im Februar sexuelle Handlungen ohne Zustimmung der Kontaktperson begangen zu haben. Und das in einem wehrlosen Zustand des Opfers.

Vergewaltigung im Vollrausch im Kreis Lichtenfels

Eine weitere massive Hemmschwelle durchbrach  der Mann dabei:  Im betrunkenen Zustand vergriff sich der Arbeitslose an seiner 60-jährigen leiblichen Mutter. Die Frau  soll regungslos gewesen sein, als der eigene Sohn bei ihr vaginalen Geschlechtsverkehr durchführte. Darüber hinaus   filmte er die Tat auch noch in vielen Details.

Anwalt fordert Ausschluss der Öffentlichkeit

Lediglich die Anklage  gegen den 36-Jährigen wurde öffentlich verlesen.  Sein Anwalt forderte   erfolgreich den Ausschluss der Öffentlichkeit. Diese bestand unter anderem aus nahen Angehörigen des Opfers und des Angeklagten. Der Verteidiger begründete das damit, dass  schutzwürdige Dinge hinsichtlich des Angeklagten erörtert werden müssten, die nicht in die Öffentlichkeit gehörten. 

Der 36-Jährige soll  in den Nachmittagsstunden des Tattages  in der Wohnung seiner Mutter im Landkreis Lichtenfels mit ihr zusammen reichlich Alkohol konsumiert haben. Vor Einbruch der Dunkelheit soll die  Frau  ihrem Sohn erklärt haben, dass sie sich hinlegen wolle. Stark betrunken soll die 60-Jährige auf dem Weg ins Bett gestürzt  sein. 

Frau flüchtet zu einer Nachbarin

Oberstaatsanwalt Christoph Gillot: „Sie war in einem schweren Rauschzustand, so dass sie sich nicht wehren konnte.“ In diesem Zustand soll sich der Sohn dann an seiner widerstandsunfähigen Mutter vergangen haben.

Als die Frau  wieder zu sich gekommen war, flüchtete sie zu einer Nachbarin und berichtete ihr von dem Übergriff. Daraufhin wurde die Polizei  eingeschaltet und der 36-Jährige festgenommen. Während des Ermittlungsverfahrens stellten die Beamten fest, dass der Mann die Übergriffe teilweise gefilmt und fotografiert hatte. 

Geübter Trinker

Ein Kriminalbeamter bestätigte diese Ermittlungen. Der Angeklagte sei Stunden nach der Tat  noch stark alkoholisiert gewesen. Es wurden  1,5 Promille festgestellt, auch Reste von Cannabis seien im Blut gefunden worden. 
Ein Foto der Übergriffe habe der Mann zuvor noch an eine seiner Schwestern geschickt. Die Mutter sei nach der Tat total aufgelöst und völlig fertig gewesen. 

„Er ist ein geübter Trinker“, erklärte eine Sachverständige. Zur Tatzeit habe der Angeklagte nach späteren Berechnungen 2,1 Promille im Blut gehabt. Trotz des hohen Konsums habe dieser nur wenig Ausfallerscheinungen gezeigt, was auch die Videoaufzeichnungen belegten. 

 Zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt

„Er war sich seines strafbaren Handelns bewusst“, sagte die Gutachterin aus. Sie riet zu einer Alkoholtherapie in der Haft. Unbehandelt könne es nach dem Gefängnisaufenthalt ansonsten zu erneuten Straftaten durch den Angeklagten kommen. 

In nichtöffentlicher Sitzung wurden die Plädoyers der Prozessbeteiligten gehalten. Das Kronacher Schöffengericht verurteilte den Mann am Dienstag   zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung. Einen Teil der Haft muss er  in einer geschlossen Entziehungstherapie-Einrichtung verbüßen.

In seinem Urteil erklärte Richter Matthias Jakob, dass man die Forderungen des Oberstaatsanwaltes mit drei Jahren Haft zugestimmt habe.
Trotz des hohen Alkoholkonsums habe der Angeklagte während der Übergriffe Videoaufnahmen machen können. Zu Lasten des 36-Jährigen gingen fünf nicht einschlägige Vorstrafen und die psychischen Folgen für die vergewaltigte Mutter. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Inhalt teilen
  • kopiert!