Die Masche ist immer die gleiche. Man sucht sich ein Geschäft, in dem es hektisch zugeht – mittags ist ganz gut. Oder man kommt irgendwann in den Abendstunden, sobald die Lichtverhältnisse schlechter sind. Und dann bringt man den falschen Fünfziger an den Mann.
Bamberg: Falsche Geldscheine im Umlauf – Prozess am Amtsgericht
Die „Blüte“ sieht auf den ersten Blick echt aus. Auch das Papier hat eine ganz ordentliche Qualität. So gelingt es einem 20-jährigen Syrer aus der Anker-Einrichtung-Oberfranken (AEO) in Bamberg in zwei hiesigen Döner-Imbissen einzukaufen.
Der Clou ist, dass man für das wertlose Stück Papier nicht nur etwas zu Essen bekommt, sondern auch echtes Wechselgeld. Das teilt man dann untereinander auf. Wenn man oft genug „einkauft“, kann man sogar davon leben. Vor allem wenn man davor als abgelehnter Asylbewerber mit angedrohter Abschiebung mit sehr wenig Geld auskommen muss.
Bamberg: Angeklagter versteckt Bargeld hinter Heizkörper
Am Amtsgericht Bamberg sitzt nun nicht etwa der „Kunde“ auf der Anklagebank. Dessen Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft Bamberg vorläufig eingestellt.
Ein ganz kleiner Fisch. Der Angeklagte ist ein 22-jähriger Landsmann und Mitbewohner aus dem „Camp“ im Osten der Stadt. Der Mann mit dem Geldbündel. Er hat den Komplizen losgeschickt, damit der die gefälschten 50-Euro-Scheine in Umlauf bringt. Als eine Art Testballon, ob die Sache auffliegt. Denn es gibt noch viel mehr Falschgeld.
Als die Unterkunft des Angeklagten durchsucht wird, findet die Kriminalpolizei Bamberg hinter einem Heizkörper eine Socke, in der sich eine Plastiktüte mit 154 Scheinen befindet. Sie tragen alle dieselbe Serien- und eine identische Plattennummer. Fingerabdrücke auf den Druckfälschungen und DNA-Spuren am Verpackungsmaterial beweisen, dass der Angeklagte die Sachen versteckt hat.
Altbekannte Masche aus dem Drogenmilieu
Zudem gibt es kurze Videoclips, auf denen er in Horb am Neckar beim Geldzählen zu erkennen ist. Ein wenig erinnert der Fall an Geschichten aus dem Drogenmilieu.
Da gibt es den Straßenverkäufer, der das höchste Risiko trägt, weil man sein Gesicht kennt. Dann gibt es den Bunkerhalter, der den Stoff einlagert, damit man bei Bedarf darauf zugreifen kann. Und dann braucht es noch einen Lieferanten in der Ferne, der die berauschenden Substanzen vorbeibringt oder bei sich abholen lässt.
Diese Rolle übernimmt nun ein weiterer Landsmann des Angeklagten. Ein 21-jähriger Mann, der in einer Flüchtlings-Unterkunft in Horb am Neckar lebt. Dort holt der Angeklagte das Bündel Falschgeld – einige Tage vor dem „Einsatz“ in Bamberg. Angeblich hat man es ihm anvertraut, weil der andere befürchtet, man könne es bei ihm finden. Denn er hat schon Ärger mit den Ermittlungsbehörden – wegen Geldfälschung.
Coup fliegt in Bordell in Stuttgart auf
Konkret geht es um einen Bordell-Besuch in Stuttgart. In einem der größten und ältesten „Laufhäuser“ mit mehreren Dutzend junger Damen. Da soll der Landsmann des Angeklagten versucht haben, mit einem 50-Euro-Schein eine sexuelle Dienstleistung zu bezahlen. Bei der in allen Dingen erfahrenen Sexarbeiterin gerät er freilich an die Falsche.
Ihr reicht ein Blick, um das Falschgeld zu erkennen. Zumal es einen Aufdruck gibt, der es als „Filmgeld“ ausweist. Eine Absicherung der Online-Händler, damit sie nicht auch vor Gericht landen. Sie alarmiert einen Security-Mitarbeiter, der einen Streifenwagen herbeiruft.
Nun ermitteln die Kriminalpolizei Freudenstadt und die Staatsanwaltschaft Rottweil, wo all die „Blüten“ herkommen. Aus den namenlosen Tiefen des Internets, aus einem arabischen Laden oder doch von Falschmünzern der italienischen Mafia.
Die Aufklärungshilfe zu Lasten des „Lieferanten“, die im Paragrafen 46b des Strafgesetzbuches steht, bringt dem Angeklagten aus Bamberg Pluspunkte. Ebenso dass er bei der Entsperrung seines Smartphones hilft. Sonst hätten die IT-Spezialisten monatelang, vielleicht sogar jahrelang gebraucht, um an die Daten heranzukommen.
Angeklagter verurteilt: acht Monate Freiheitsstrafe
Am Ende verurteilt das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Richter Philipp Schmitz den Angeklagten wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Bewährung. Dabei kommt dem Syrer zugute, dass er ein umfangreiches Geständnis ablegt, nicht vorbestraft ist, seinen Lieferanten verraten und rund zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.
Der Haftbefehl, der seit drei Monaten unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden ist, wird aufgehoben. Eine Nebenfolge ist, dass der Angeklagte auch die Kosten des Verfahrens und die Auslagen seines Strafverteidigers zahlen müsste. Wenn er denn etwas hätte. So aber bleiben alle Rechnungen am Steuerzahler hängen.













