Bei den Erzieherinnen schrillen alle Alarmglocken. Gleich mehrfach fällt ein fünfjähriges Mädchen im Kindergarten auf. Sie sagt schockierende Dinge zu anderen Kindern. Es sind Sätze, die hier nicht wiederholt werden sollen. Schließlich geht es um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern.
Volles Geständnis des Vaters
Sie rufen die Kriminalpolizei Bamberg auf den Plan. Ins Visier der Ermittler gerät ausgerechnet der leibliche Vater des Mädchens.
Erst leugnet der 40-jährige Mann, seiner Tochter etwas angetan zu haben. Er liebe sie doch über alles. Er hat sich sogar ihren Vornamen eintätowieren lassen. Vor der Jugendschutz-Kammer am Landgericht Bamberg aber gibt er alles zu.
Damit erspart er ihr eine belastende Zeugenaussage. Es reicht, die Aufzeichnungen der Befragung durch die Polizeibeamten und später durch den Ermittlungsrichter anzusehen. Natürlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Geht es doch um ganz persönliche, ja intime Geschichten. Es gilt, das kleine Mädchen zu schützen.
Beweise sprechen deutliche Sprache
Dass die Kleine die Wahrheit sagt, das hat die psychologische Sachverständige Dr. Monika Aymans aus Fürstenfeldbruck mit einem Gutachten überprüft. Zudem gibt es ein DNA-Gutachten der Rechtsmedizin an der Universität Jena zu Spermaspuren. An der Richtigkeit der Schilderungen hat Staatsanwalt Stephan Jäger deshalb keinerlei Zweifel.
Es sind Vorfälle, die nur schwer zu ertragen sind. Es geht um sexuelle Handlungen, die bei dem fünfjährigen Mädchen wiederholt Ekel auslösen.
Aufnahmen von schwerem Missbrauch
Einmal tut ihr der Vater sogar weh. Das geht so weit, dass sie sich einmal wehrt – mit einem äußerst schmerzhaften Biss in die empfindlichste Stelle ihres Vaters. Hinzu kommen kinderpornografische Inhalte, die der Vater selbst herstellt. Während die Tochter im Bett schläft oder auf der Couch fernsieht, fotografiert er ihren nackten Unterleib.
Sie bemerkt nichts oder nimmt es einfach hin. Sie hat Angst, auch ihn zu verlieren und dann ganz alleine zu sein. Denn ihre Mutter ist schon weg: Drogensucht, Gefängnisaufenthalt und Obdachlosigkeit.
Sorgerechtsstreit ging voraus - Gutachten dazu
Noch dazu, geschehen die Vorfälle, nachdem ihn seine Lebensgefährtin verlassen hat. Da lebt er mit seiner Tochter ganz alleine. Was ganz erstaunlich ist: Vor zwei Jahren gibt es einen Sorgerechtsstreit.
Damals wird ein Gutachten erstellt, in dem dem Vater die Erziehungsfähigkeit zugesprochen wird. Eine Kindeswohl-Gefährdung erkennt das zuständige Familiengericht nicht.
Dabei hat der Mann schon damals gleich mehrere, meist unbearbeitete Baustellen: Alkoholismus, Drogenabhängigkeit und Gewaltexzesse, aber auch eine Pädophilie. Letztere wird auch durch den psychiatrischen Gutachter Dr. Thomas Wenske aus Möhrendorf bestätigt.
Vater stark vorbelastet
Der Mann hat außerdem eine ellenlange Vorstrafen-Liste. Bereits als Jugendlicher beschäftigt er das Amtsgericht Gemünden am Main. Später kommen Verfahren am Amtsgericht München hinzu. Es geht um Bedrohungen, Sachbeschädigungen und Diebstähle, vorsätzliche und gefährliche Körperverletzungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Drogendelikte, Tierquälerei an einem Hund, aber auch schwere räuberische Erpressung.
Erst sind es einige Wochen Jugendarrest, später fast drei Jahre Jugendstrafe. Als Erwachsener kommen einige Verkehrsdelikte, der illegale Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln (es geht um 20 Cannabis-Pflanzen), Beleidigung, sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Neun Monate mit und acht Monate ohne Bewährung sind die Folge.
Mann zuvor schon sexuell übergriffig
Zuletzt sorgt der Mann als Stalker für Aufsehen. Da belagert er eine 15-jährige Auszubildende an ihrem Arbeitsplatz. Er „besucht“ die angehende Verkäuferin beinahe täglich im Supermarkt – und das viele Wochen. Er macht ihr schmierige Komplimente und bietet ihr ein sexuelles Abenteuer zu dritt an.
Die Auszubildende hat Angst vor seinen seltsamen Avancen, versteckt sich vor ihm im Lagerraum und lässt sich zur eigenen Sicherheit bei Schichtende von ihrer Mutter abholen. Erst als der Supermarkt-Betreiber ein Hausverbot ausspricht und zwei Polizeibeamte eine Gefährder-Ansprache vornehmen, hören die nervigen Nachstellungen auf.
Mann aus Bamberg verurteilt
Am Ende verurteilt die Zweite Jugendkammer den Vater wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Herstellung kinderpornografischer Inhalte und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Der Vorwurf des Besitzes einer 23 Zentimeter kleinen Sexpuppe mit kindlichem Erscheinungsbild wird hingegen eingestellt.
Die Zeit im Gefängnis kann der Mann nutzen, um mit Hilfe einer sexualtherapeutischen Behandlung an seiner pädophilen Veranlagung zu arbeiten. Damit es keine ähnlichen Vorfälle mehr gibt.
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