In Wohngebieten können Städte und Gemeinden Tempo-30-Zonen anordnen. Auf Hauptverkehrsachsen, Durchgangsstraßen und überörtlichen Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von innerorts 50 Stundenkilometern einzuschränken, obliegt den übergeordneten Straßenverkehrsbehörden. Das Gesetz lässt dabei keine freie Hand: Es müssen Unfallschwerpunkte oder besondere Gefahrenstellen vorliegen, auch Bereiche vor Schulen und Kindergärten sind eingeschlossen.
Mehr Möglichkeiten für Tempo 30

Lichtenfels – Die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ möchte Entscheidungsfreiheit für die Kommunen. Auch in Lichtenfels gibt es Interesse daran, sich anzuschließen.