Was bei Verlesung der Anklage noch nach Schwerkriminalität klang, entpuppte sich im Laufe des Verfahrens vor dem Bad Kissinger Schöffengericht doch als ein im Sinne des Gesetzes „minder schwerer Fall“. Der 61-jährige Angeklagte wurde dennoch wegen „Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Drogenplantage in einer Halle

Bad Kissingen – Er habe nur Stromleitungen in den Räumen verlegt, sagte ein 61-jähriger Angeklagter in der Verhandlung. Doch das sah das Gericht ganz anders.