Was bei Verlesung der Anklage noch nach Schwerkriminalität klang, entpuppte sich im Laufe des Verfahrens vor dem Bad Kissinger Schöffengericht doch als ein im Sinne des Gesetzes „minder schwerer Fall“. Der 61-jährige Angeklagte wurde dennoch wegen „Beihilfe zum bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Zusätzlich muss er binnen eines Jahres 200 Arbeitsstunden leisten, einen Wertersatz von 2970 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.
Getrenntes Verfahren
Der Staatsanwalt hatte dem Mann vorgeworfen, seinen Vermieter, gegen den ein getrenntes Verfahren läuft, bei dessen „schwungvollem Handel mit Betäubungsmitteln“ aus eigener Marihuana-Plantage aktiv unterstützt zu haben. Die Geschäfte des Haupttäters sowie das Vorhandensein unterschiedlicher Waffen sei dem Angeklagten bekannt gewesen. Dies habe er billigend in Kauf genommen.
Aussage zunächst verweigert
Der Angeklagte verweigerte zunächst die Aussage. Seine Verteidigerin widersprach sogar dem im Vorjahr bei der Polizei in Anwesenheit eines Pflichtverteidigers protokollierten Geständnis. Da der Haupttäter krankheitsbedingt nicht vernehmungsfähig war, blieb dem Gericht nur die Anhörung des damals mit der Tat befassten Kriminalbeamten.
Demnach sei der Fall nur aufgeflogen, da eine Mieterin trotz mehrfacher Versuche, den Vermieter zu erreichen, über Monate nicht an ihr Fahrzeug herankommen konnte, das in dessen verschlossener Halle untergestellt war, und schließlich bei der Polizei Anzeige erstattet hatte.
Getrocknete Pflanzen auf dem Boden
Beim Zutritt entdeckten die Beamten in dieser Halle neben mehreren Fahrzeugen, Möbeln und mehr auch eine große Menge auf dem Fußboden getrockneter Marihuana-Pflanzen. Bei der anschließenden Durchsuchung stießen sie auf eine auf mehrere Räume verteilte Plantage mit 400 Pflanzen sowie auf weitere 30 Pflanzen in einer benachbarten Wohnung. Außerdem waren in der Halle mehrere Messer und Gewehre verteilt.
Handy-Daten ausgewertet
Durch Auswertung des Handys des Halleneigentümers stieß die Polizei auf den jetzt Angeklagten, der sich nach Aussage von Nachbarn über Monate immer wieder in der Halle aufgehalten hatte und auch einen Schlüssel zur Halle besaß. „Wie soll das hier weitergehen?“, wandte sich die Richterin nach der Zeugenaussage an die Verteidigerin. „Wir haben ein Geständnis in der Akte, dem heute widersprochen wurde.“ Der Staatsanwalt schien ihr den Weg ebnen zu wollen, indem er andeutete, es könne sich hier um einen minder schweren Fall handeln.
Schuld von sich gewiesen
Nach kurzer Verhandlungspause machte der Angeklagte doch seine Aussage, wies aber eine Schuld von sich: Er habe lediglich auf Anweisung des Eigentümers Stromleitungen im Gebäude verlegt und dafür den Lohn von 2970 Euro in bar ausbezahlt bekommen. Ansonsten habe er in der Halle seine private Werkstatt, wo er Reparaturen auf eigene Rechnung durchführt. Die zum Trocknen ausgelegten Pflanzen in der Halle habe er gesehen und seinen Vermieter telefonisch aufgefordert, diese zu entsorgen.
Bei technischer Ausstattung geholfen
In seinem Plädoyer befand der Staatsanwalt den Vorwurf der Beihilfe als bestätigt, da der Angeklagte für die nötige Stromversorgung der Plantage gesorgt hatte. „Er hat davon Kenntnis gehabt.“
Da er nicht beim Anbau und Handel, aber bei der technischen Ausstattung geholfen hatte, sei dies ein minder schwerer Fall, für den der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung – unter Einbeziehung der Geldstrafe für eine zurückliegende Straftat – für angemessen hielt. Außerdem forderte er die Zahlung des Wertersatzes von 2970 Euro.
"Dünne Aktenlage"
Die Verteidigerin nahm die Argumentation des Staatsanwalts auf, leugnete keineswegs die Schuld ihres Angeklagten, verwies aber auf die „dünne Aktenlage“ ohne Fotos und betonte: „Wir haben ein Geständnis.“ Unter Einbeziehung der Vorstrafe beantragte sie deshalb eine niedrigere Freiheitsstrafe von nur sieben Monaten auf Bewährung und den Verzicht auf Wertersatz.
Schöffengericht folgt Staatsanwalt
Doch das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts. „Das Gericht ist überzeugt, dass der Angeklagte ganz genau wusste, was da läuft“, begründete die Vorsitzende das Urteil. Die Bewährungszeit setzte sie auf drei Jahre fest. Zusätzlich zum Wertersatz gab sie dem Angeklagten noch 200 Arbeitsstunden auf, „abzuleisten binnen eines Jahres“.
Abschließend forderte sie ihn auf, sämtliche Einnahmen aus seinen Gelegenheitsarbeiten zu versteuern, da er sich sonst strafbar macht und zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt werden kann.
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