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Messerangriff in Asylheim
Urteil im Verfahren: „Juristisch einfach – menschlich nicht“
Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher.
Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher. // Foto: Julia Scholl
Coburg – Ein 32-Jähriger geht mit einem Messer auf einen Mitbewohner los. Die Sache geht glimpflich aus. Doch für die Allgemeinheit sieht das Gericht in dem psychisch kranken Mann eine Gefahr.

„Wohl uns, dass wir bislang von einer solchen Krankheit verschont geblieben sind“, eröffnete Verteidiger Albrecht Freiherr von Imhoff sein Plädoyer. Viel gab es nach den Ausführungen des Staatsanwalts sowieso nicht mehr zu sagen – der Fall war eindeutig. Auch die Kammer sah das am Ende so.

Messerangriff in Asylunterkunft

Seit Anfang November steht ein 32-jähriger Iraner vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2025 in einer Coburger Asylunterkunft seinen ebenfalls iranischen Mitbewohner mit einem Messer (ähnlich einem Käsemesser) angegriffen zu haben. Zwei gezielte Stiche in Richtung Hals soll er versucht haben. Weil sich das Opfer wegdrehte, traf ein Stich die Schulter, der andere den Unterarm. Schließlich gelang es einem 51-jährigen Helfer, dem Beschuldigten das Messer zu entreißen und ihn aus der Wohnung zu drängen. Das Opfer trug leichte Schnittwunden davon.

32-Jähriger ist psychisch krank

Der Vorwurf lautet versuchter Totschlag. Das Verfahren läuft als sogenanntes Sicherungsverfahren. Statt einer Strafe droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Denn der 32-Jährige ist schwer psychisch krank. 

Der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Wenske bestätigte am Freitag (zweiter Prozesstag), dass der Mann an einer paranoiden-halluzinatorischen Schizophrenie leidet – einer Erkrankung, die durch Wahnvorstellungen, akustische Halluzinationen und Wahrnehmungsstörungen geprägt ist.

Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher.
Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher. // Foto: Julia Scholl

Auch ein Protokoll der Haftprüfung zeigt den Wahnzustand des Beschuldigten. Über das Opfer soll er gesagt haben:
„Wenn er in seinem Zimmer Geräusche machte, wollte er mein Glück zerstören. Alles, was in meinem Körper geschah, hatte ihn als Ursache. Er ist ein überdimensionales Wesen, das meinen Körper beherrscht. Er schickt einen Dämon – oder eine Hexe – in mich hinein.“ Und die Diagnose passt zu dem Verhalten, das der Mann auch im Prozess zeigte.

Der dritte Prozesstag

„Ich habe kein Vertrauen“, sagte der 32-Jährige am Dienstagmorgen. Der Übersetzer würde wichtige Dinge nicht richtig wiedergeben, behauptete er in gebrochenem Deutsch. Der Dolmetscher wies die Vorwürfe entschieden zurück. Was hier deutlich wurde, erläuterte Oberstaatsanwalt Christopher Gillot: die Krankheit des Beschuldigten. Einen anderen Übersetzer, so entscheidet die Kammer, bekommt er nicht. 

Mehrfach fragte Vorsitzende Richterin Jana Huber, ob der Mann noch etwas zur Tat sagen wolle. Doch er verwies immer wieder auf vermeintliche Übersetzungsfehler in seiner 34-seitigen Einlassung. Huber: „Ich möchte Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Sicht zu schildern. Wenn Sie das nicht möchten, müssen Sie das nicht.“ Der Beschuldigte: „Ich habe alles geschrieben.“ Damit endete die Beweisaufnahme.

„Juristisch einfach – menschlich nicht“

Oberstaatsanwalt Christoph Gillot fasste zusammen: „Juristisch gesehen ist das hier ein sehr einfaches Verfahren – menschlich gesehen nicht.“ Die Tat sei unstrittig. Entscheidend sei die Rechtsfolge: Strafe oder Maßregel.

Was die Frage der Schuldfähigkeit aufwirft. Schuld setzt Einsicht voraus – die Fähigkeit, das Unrecht der Tat zu erkennen. Diese Fähigkeit der Einsicht und der Steuerung sei beim Beschuldigten aufgrund seiner Erkrankung zerstört. „Er handelte im Wahn“, sagte Gillot. „Der Angeklagte kann aufgrund der Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden.“ 

Stattdessen soll er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden – nicht als Strafe, sondern zum Schutz der Allgemeinheit. „Es steht außer Frage, dass er eine Gefahr darstellt“, sagte Gillot. Es seien auch in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten. Medikamente hätten bisher nur teilweise gewirkt. Die Unterbringung dauert, solange die Gefahr besteht. Dennoch gebe es eine gute Prognose, wenn der Mann sich für eine Behandlung öffne.

Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher.
Im Sicherungsverfahren, das gegen einen 32-Jährigen geführt wird, werden die Kammer und Zuhörer wohl Zeuge der psychischen Krankheit des jungen Mannes. Denn am dritten Prozesstag äußert er Misstrauen gegenüber seinem Dolmetscher. // Foto: Julia Scholl

„Er weiß irgendwo, dass in seinem tiefsten Inneren etwas nicht stimmt“, sagte Verteidiger Imhoff. Er habe seinen Mandanten eigentlich als „feinen Kerl“ erlebt. Imhoff mahnte: „Wir können alle froh sein, von einer solchen Erkrankung verschont geblieben zu sein.“ Er hofft, dass eine neue Medikation hilft. „Mir bleibt nur, ihm alles Gute zu wünschen.“

Das Urteil

Auch die Kammer pflichtet bei: „Jeder von uns kann froh sein, wenn ihn die Krankheit nicht ereilt, unter der Sie leiden. Aber wir wissen auch, dass Sie bereits eine Straftat begangen haben.“ Die Richter folgten der Ausführungen des Staatsanwaltes und ordneten die Unterbringung an. „Wir sind überzeugt, dass Sie Ihren Wahn ausweiten oder verlagern werden. Personen, die in Ihr Wahnsystem einbezogen werden, sind gefährdet.“ Wie lange der Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik dauern wird, hinge auch maßgeblich vom Beschuldigten ab. 

Sein Schlusswort zeigt, dass es ein langer Weg werden könnte: „Ich habe verschiedene Medikamente ausprobiert. Ich tue mir sehr schwer. Ich möchte keine Medikamente konsumieren. Es tut mir nicht gut.“ Der Beschuldigte hat noch die Möglichkeit einer Revision. 

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