Update: 19. September 2025 - 12.50 Uhr
Urteil im Coburger Mordprozess
Im Mordprozess ist das Urteil gesprochen. Der 38-jährige Alexander G. ist am Freitag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Zudem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das bedeutet: Der Verurteilte wird nicht schon nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden können.
Die Urteilsbegründung, die von der Vorsitzenden Richterin Jana Huber vorgetragen wurde, dauerte mehr als eine halbe Stunde.
Eva-Maria H. wollte keine Beziehung
Sehr detailliert beschrieb Jana Huber noch einmal, wie sich Alexander G. und sein späteres Opfer Eva-Maria H. einst beim Technischen Hilfswerk (THW) in Coburg kennengelernt haben. Spätestens Mitte 2024 habe sich bei Alexander G. eine „sehr intensive Vorstellung“ entwickelt, mit Eva-Maria H. eine Beziehung zu führen. Doch Eva-Maria H. habe sein Umwerben „deutlich“ zurückgewiesen. Es müsse Alexander G. klar gewesen sei, dass Eva-Maria H. keine Beziehung mit ihm wolle.
Am 12. November fiel die Entscheidung
Als auch noch ein letzter Versuch der Annäherung gescheitert war, habe Alexander G. „spätestens am 12. November 2024“ beschlossen, Eva-Maria H. zu töten. Das Gericht ist überzeugt davon, dass sich Alexander G. gedacht habe: Der von ihm so sehr begehrte sexuelle Kontakt mit Eva-Maria H. werde nur stattfinden, wenn sie stirbt.
Er habe die Tat daraufhin sorgfältig vorbereitet. Der Samstag, 30. November, erschien ihm offenbar als der geeignete Tag dafür. Denn da besuchten beide eine Schulung beim THW.
Nachdem er Eva-Maria H. unter einem falschen Vorwand in seine Wohnung gelockt hatte, kam es dort am Abend zum Tötungsdelikt. Die Tat sei „heimtückisch“ erfolgt, so Jana Huber.
Die „letzten Worte“ des Angeklagten
In seinen „letzten Worten“ unmittelbar vor der Urteilsbegründung am Freitag hatte Alexander G. gesagt, dass ihm die Tat leid tue.
Bei der Verkündung des Urteils saß Alexander G. äußerlich regungslos im Gerichtssaal. Auch an diesem fünften und letzten Verhandlungstag war der Besucherandrang sehr groß. Im großen Sitzungssaal des Coburger Justizgebäudes waren alle Plätze belegt.
Hier der Text in der Version vom 19. September 2025, 11 Uhr:
So plädieren Staatsanwalt und Verteidiger
War es wirklich Mord? Dazu sind Staatsanwalt und Verteidiger unterschiedlicher Auffassung. Die Öffentlichkeit war für die Plädoyers im Mordprozess um Eva Maria H. zwar ausgeschlossen. Doch Pressesprecher Timm Hain, erläutert die Anträge, die Staatsanwalt und Verteidiger gestellt haben.
Das beantragt die Staatsanwaltschaft
Der Angeklagte soll Mord in Tateinheit mit Totenruhe begangen haben, davon ist Staatsanwalt Christoph Gillot überzeugt. Er beantragt deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe und sieht zudem eine besondere Schwere der Schuld. Gillot, sieht – so Pressesprecher Timm Hain – alle in der Anklage vorgebrachten Mordmerkmale als erfüllt an. Dazu zählt Heimtücke, die Befriedigung des Geschlechtstriebs und um eine andere Straftat zu ermöglichen.
Die besondere Schwere der Schuld habe der Staatsanwalt nicht allein aus den vorliegenden Mordmerkmalen abgeleitet, sondern auch aus der Persönlichkeit des Angeklagten, der nicht nur das Opfer in eine Falle gelockt, sondern auch manipulativ Spuren verwischt habe.
Sollte die Kammer ebenfalls zum Schluss kommen, dass eine besondere Schwere der Schuld vorliegt, bedeutet dies, dass nach 15 Jahren keine Prüfung auf vorzeitige Aussetzung zur Bewährung möglich ist, dies ist erst später möglich, erläutert Hain.
Das sagt der Verteidiger
Der Verteidiger hingegen sieht die Mordmerkmale nicht als erfüllt an. Er plädiert auf Totschlag und beantragt 10 Jahre und 8 Monate. Er argumentierte, dass die Mordmerkmale – Befriedigung des Geschlechtstriebs und die Ermöglichung einer anderen Straftat – nicht erfüllt sein, denn für gewollten Sex mit einer Leiche bräuchte es nekrophile Ansätze, die der Gutachter verneint habe. Erst nach dem Tod seien bei ihm die Sicherungen durchgebrannt, zitiert Hain den Verteidiger.
Auch das Merkmal der Heimtücke sei in seinen Augen nicht erfüllt, denn das Opfer sei zwar arglos, aber nicht wehrlos gewesen. Dabei habe er Bezug auf die Beweisaufnahme genommen. Anhand der Spuren – wie Haaren auf dem Boden und Blutspritzern – sei nicht auszuschließen, dass sich das Opfer möglicherweise zur Wehr gesetzt habe.
Im Mordprozess um Eva Maria H. hat sich die Kammer zur Urteilsverkündung zurückgezogen. Ein Urteil wird für 12.15 Uhr erwartet.
Ursprünglicher Text vom 19. September 2025 - 13 Uhr
Mordprozess in Coburg: Urteil erwartet
Die Anklage lautet auf Mord: Der inzwischen 38-jährige Alexander G. soll im November 2025 die 40-jährige Eva-Maria H. erdrosselt haben. Anschließend, so die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Coburg, soll er sich an der Leiche sexuell vergangen haben.
Bislang gab es vier Verhandlungstage am Landgericht Coburg. Der fünfte Verhandlungstag an diesem Freitag (19. September) könnte zugleich der letzte sein.
Erwartet wird, dass am Freitag zunächst der Staatsanwalt sowie der Verteidiger von Alexander G. ihre Plädoyers halten. Dies wird aber nicht öffentlich stattfinden – so sieht es die Prozessordnung vor.
Möglich, dass am Freitag auch noch das Urteil gesprochen wird.
Beginn der Verhandlung wird um 9 Uhr sein. Eine Live-Berichterstattung ist untersagt.














