0
Wissenschaftlerin getötet
Mordanklage in Coburg – Prozess hat begonnen
Mord-Prozess Coburg: Wissenschaftlerin Eva Maria getötet
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Michael Linke am ersten Prozesstag. // Foto: Jonas Christmann
Coburg – Ein voller Saal wartet auf den Angeklagten. Der erste Tag im Prozess um den Tod einer 40-Jährigen startet mit einem Geständnis, einem Appell vom Staatsanwalt und einigen offenen Fragen.

Update (11.50 Uhr) – Erste Einblicke in die Verhandlung

Zehn Minuten vor 9 Uhr betritt Alexander G. den Gerichtssaal. Sweatshirt, Sneaker, abwesende Miene, die nicht hinter einem Ordner oder einer Kappe verborgen ist. Dem Auge der Öffentlichkeit sieht der 38-Jährige wohl ohne Schutzschild entgegen. Und eben diese Aufmerksamkeit ist ihm sicher.

Nicht nur, weil viele Pressevertreter anwesend sind. Auch der Publikumsbereich des Sitzungssaal H, der größte im Gerichtsgebäude, ist voll. Einige müssen draußen bleiben, der Platz reicht nicht. Dann wird die Anklage verlesen …

Mord-Prozess Coburg: Wissenschaftlerin Eva Maria getötet
Der Sitzungssaal H ist voll besetzt. // Foto: Jonas Christmann

Die Anklage

Hinweis: Im folgenden Absatz wird der mutmaßlich Tathergang erläutert. Die Schilderung enthält Beschreibungen von Gewalt und sexuellem Missbrauch.

Alexander G. soll die 40-jährige Eva-Maria H. über das Technische Hilfswerk Coburg (THW) kennengelernt haben. Die beiden hätten sich angefreundet und auch außerhalb ihres Ehrenamts getroffen. Der Angeklagte, zugleich auch ihr Vorgesetzter beim THW, habe sich als Beschützer der 40-Jährigen gesehen. Er hatte Eva-Maria H. immer wieder Avancen gemacht, sie wehrte stets ab. 

In den Tagen vor dem 30. November 2024 soll Eva-Maria H. Äußerungen getroffen haben, wodurch sich der Angeklagte in seinem Selbstwert herabgesetzt fühlte. Er soll entschieden haben, dass sie deshalb sterben müsse. Weil er ihr seine vermeintliche neue Freundin vorstellen wollte, verabredete er sich mit Eva-Maria H. am 30. November zum Essen.

Am Abend der Tat

Doch zuvor soll er sie in seine Wohnung gelockt haben, unter dem Vorwand, die neue Freundin einzusammeln. Laut der Anklage habe er im Wohnungsflur bereits ein Stück Kabel bereitgelegt. Als Eva-Maria H. den Flur betrat, soll er sie von hinten damit zunächst bis zur Ohnmacht gewürgt haben. Als die 40-Jährige bewusstlos zusammengebrochen war, soll er die Strangulation auf dem Boden vorgesetzt haben, bis er sicher war, dass sie tot war. 

Alexander G. soll die Leiche ins Schlafzimmer gebracht haben und sich dort mehrfach sexuell an ihr vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft sagt: Alexander G. habe beabsichtigt, Eva-Maria H. zu erwürgen, um anschließend mit der in seinen erotischen Fantasien „Angehimmelten“ sexuelle Handlungen vorzunehmen. 

Mord-Prozess Coburg: Wissenschaftlerin Eva Maria getötet
Den Vorsitz führt Jana Huber (Mitte). // Foto: Jonas Christmann

Anschließend soll er den Leichnam in einer Abstellkammer unter einer Decke versteckt haben. Am 3. Dezember 2024 habe die Leiche in einem Karton verpackt auf das Betriebsgelände seines Arbeitgebers transportiert und dort in einem Lagercontainer abgestellt. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe vor. Er habe Eva-Maria H. zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes und zugleich heimtückisch, und, um eine andere Straftat zu ermöglichen, getötet. 

Mord-Prozess: Das sagt der Angeklagte

Alexander G. streitet nicht ab, Eva-Maria H. getötet zu haben. Über seinen Anwalt lässt er eine Erklärung verlesen, Fragen werde er zur Tat zumindest vorerst keine beantworten, lässt Verteidiger Michael Linke verlauten. „Mein Mandant räumt ein, Eva Maria H. getötet zu haben“, sagt Linke. Kennengelernt habe man sich beim THW. Dort habe der Angeklagte ein freundschaftliches Verhältnis zu Eva aufgebaut. „Er hat sich um sie gekümmert.“

Sein Mandant habe sich anfangs auch mehr vorstellen können, doch Eva-Maria H. habe ihm in einem Gespräch gesagt, er sei nicht ihr Typ. Also sei man Freunde geblieben. Dann habe die Getötete angefangen, ihn zu provozieren – auch aufgrund seines Äußeren. Er habe sich entschlossen, sie zu töten. 

Und besonders ab diesem Punkt fällt die Diskrepanz zur Schilderung in der Anklage auf. Denn Linke erläutert: Sein Mandant habe das ausschließlich aufgrund der Beleidigungen beschlossen und nicht aufgrund von sexuellen Motiven. 

Waren das wirklich ihre letzten Worte?

Am Abend der Tat habe Eva-Maria H. auf dem Weg zur Wohnung dem Angeklagten Vorhaltungen gemacht. In der Wohnung selbst soll sie sich über den unordentlichen Zustand echauffiert haben. Kurz bevor er sie mit einem Kabel erwürgt habe, soll sie laut Alexander G. noch gesagt haben: „Das kann doch nicht dein Ernst sein.“ 

Eigentlich habe der Alexander G. die Tote gleich in die Abstellkammer bringen wollen, doch der verstorbene Körper habe ihn erregt, schildert Linke. „Das war aber nicht geplant, sondern hat sich in der Situation ergeben.“ Später habe er die Leiche in den Container an seinen Arbeitsplatz gebracht. 

Gewissen habe ihn zur Polizei getrieben

„Nachdem ihn sein Gewissen nicht mehr schlafen ließ“ und ihm klar geworden sei, dass er sich der Leiche nicht entledigen kann, habe er sich der Polizei gestellt. „Mein Mandant bereut die Tat zutiefst“, sagt Linke. Er bitte alle, die von der Tat betroffen sind, um tiefe Vergebung und sei bereit, die Konsequenzen zu tragen. 

Staatsanwalt will die Wahrheit

Doch gerade an der Aufrichtigkeit des Angeklagten hat Staatsanwalt Christoph Gillot so seine Zweifel: „Ich wundere mich etwas. Das Lippenbekenntnis des Angeklagten war immer, er wolle reinen Tisch machen. Aber das hat er nie gemacht.“ Alexander G. habe in jeder Einlassung, die er getätigt habe, immer eine etwas andere Geschichte erzählt. „Was er immer gemacht hat, ist das Ansehen von Eva-Maria H. zu beschmutzen“, sagt Gillot. „Ich appelliere, dass er endlich die reine und echte Wahrheit sagt. Wir wissen viel und das wird auch im Lauf der Verhandlung zu Sprache kommen.“

Mit diesem Appell und einer Reihe von Fragen von der Vorsitzenden Richterin Huber unterbricht diese die Sitzung bis 13 Uhr. 


Update (9.30 Uhr):  Der Prozess hat am Mittwoch begonnen. Eine Live-Berichterstattung hat das Gericht den Medien untersagt. Berichte zum ersten Prozesstag folgen in Kürze auf www.coburger-tageblatt.de.


Mordprozess in Coburg: Ein 37-Jähriger muss sich ab Mittwoch, 3. September 2025, wegen Mordes vor dem Landgericht Coburg verantworten. Der Vorwurf: Er soll eine 40-Jährige getötet und sich dann an ihr vergangen haben.

Start im Coburger Mordprozess

Für die Verhandlung sind insgesamt fünf Verhandlungstage über den September verteilt. Wir werden den Prozess begleiten. Einen ersten Bericht zum Auftakt lesen Sie morgen auf coburgertageblatt.de.

Inhalt teilen
  • kopiert!