Während über eine allgemeine Impfpflicht facettenreich diskutiert wird, ist sie für die Beschäftigten im Gesundheitswesen bereits beschlossene Sache. All denen unter ihnen, die nach dem 15. März nicht vollständig geimpft oder genesen sind, droht ein Tätigkeitsverbot. Fallen dadurch zu viele Arbeitskräfte weg, fürchten Kliniken, Heime und Praxen um die medizinische Versorgung. Eine Hoffnung, doch noch einen Teil der Betroffenen zur Impfung zu bewegen, ruht auf dem Impfstoff des US-Herstellers Novavax. Doch der ist noch nicht da.
Gegenüber Journalisten hatte jüngst der Geschäftsführer des Regiomed Klinikverbundes, Alexander Schmidtke, erklärt, dass viele der ungeimpften Mitarbeiter bereit wären, sich mit dem Novavax Serum immunisieren zu lassen. Ihre Vorbehalte richten sich lediglich gegen die neuartigen mRNA Impfstoffe.
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Doch der 15. März rückt immer näher. Für eine rechtzeitige (doppelte) Novavax Impfung tickt aber bereits die Uhr. Die zweite Spritze gibt es zwar schon nach zwei oder drei Wochen, aber das Setrum ist auch noch nicht da. Wann kommt es im Coburger Impfzentrum an?
Felix Hanft, Sprecher des Landratsamtes Coburg : "Ein genauer Termin, wann der Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht, ist nicht bekannt. Bisher wurde lediglich kommuniziert, dass voraussichtlich ab dem 21. Februar der Impfstoff der Firma Novavax zur Auslieferung zur Verfügung steht."
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Er bestätigt Pläne, alle, die von der Impfpflicht nach dem 15. März betroffen sind, zuerst damit zu impfen. "Die vorrangige Impfung des Personals aus Gesundheitseinrichtungen beziehungsweise von Beschäftigten mit einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde auch vom Freistaat Bayern an die Impfzentren kommuniziert."
Zur Umsetzung der Priorisierung ist laut Felix Hanft eine Anmeldung über die Terminvergabe mit Nachweis der Priorisierung (zum Beispiel Bescheinigung des Arbeitgebers) möglich, aber auch die Impfung in den Einrichtungen durch mobile Teams ist denkbar.
Nach Informationen der Thüringer Krankenhausgesellschaft wird in den Länderministerien überlegt, betroffenen Mitarbeitern ein Tätigkeitsverbot zu ersparen, wenn sie glaubhaft versichern, sich sobald wie möglich mit dem Impfstoff von Novavax immunisieren zu lassen. Dazu Felix Hanft: "Leider fehlen zur Umsetzung des Tätigkeitsverbotes noch die konkreten Vollzugshinweise."
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Nach den Informationen des Gesundheitsministeriums in München wird der Impfstoff Novavax laut Bundesministerium voraussichtlich ab der achten Kalenderwoche verfügbar sein. Die Planungen zur Auslieferung laufen. "Allerdings hängen diese auch davon ab, wann der Bund den Ländern welche Mengen an Impfstoff zur Verfügung stellt", sagte die Sprecherin. Was das Tätigkeitsverbot für Ungeimpfte angeht, sagte die Sprecherin des Ministeriums: "Die Gesundheitsminister Konferenz ist der Auffassung, dass es einer Umsetzungszeit bedarf, bis ein einzelfallbezogenes Verfahren eingerichtet ist. Erst danach können Betretungs- oder Tätigkeitsverbote rechtssicher angeordnet und sanktioniert werden. "