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Wo es erlaubt ist und wo nicht
„Bubatzkarte“ für Coburg: Kiffen im Hofgarten?
Im hinteren Teil des Hofgartens ist der Cannabis-Konsum seit 1. April laut der Bubatzkarte kein Problem.
Im hinteren Teil des Hofgartens ist der Cannabis-Konsum seit 1. April laut der Bubatzkarte kein Problem. // Julia Scholl
Cannabis-Legalisierung
Coburg – Seit Anfang April ist der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland legal – unter gewissen Vorgaben. Welche das sind und wo Kiffen in Coburg sogar in der Öffentlichkeit erlaubt sein wird.

An einem sonnigen Frühlingstag im Hofgarten sitzen und einen Joint rauchen? Wenn man der „Bubatzkarte“, die im Netz kursiert, Glauben schenkt, ist das seit dem 1. April kein Problem mehr. Mit dem neuen Gesetz ist der Konsum in der Öffentlichkeit an einigen Orten erlaubt. Doch wer jetzt befürchtet, überall in der Stadt auf Cannabis-Dampf zu stoßen, kann sich beruhigen. An vielen Ecken gilt absolutes Konsumverbot. 

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Um Jugendliche und Kinder zu schützen, ist der Konsum von Cannabis in der unmittelbaren Gegenwart von U-18-Jährigen strikt verboten. Das Gesetz geht aber noch weiter: Der Konsum ist auch verboten, wenn sich in Sichtweite – genauer gesagt im Abstand von 100 Metern – Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten befinden. Wer sich also einen Joint anzünden möchte, schaut nun zukünftig nicht mehr nach der nächsten Polizeistreife um, sondern nach dem nächsten Kindergarten.

Entlang des Glockenbergs zieht sich in Coburg eine längere Tabu-Zone.
Entlang des Glockenbergs zieht sich in Coburg eine längere Tabu-Zone. Hier ist der Konsum von Cannabis verboten. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

In Coburg gibt es allein aufgrund dieser Regelung viele Orte, die tabu sind. Vom Schlossplatz in Richtung Osten wird sich eine wahre Verbotsschneise durch Coburg ziehen. Angefangen beim Casimirianum und der Luther-Volksschule und entlang des Glockenbergs reiht sich in Coburg eine Schule an die andere – eine Tabu-Zone für Cannabis-Konsum.

Wer sich die verbotenen Zonen einmal genauer anschauen möchte, kann auf die „Bubatzkarte“ zurückgreifen. Ein Online-Angebot, das laut eigenen Angaben von einem Softwareentwickler aus Koblenz programmiert wurde und auf OpenStreetMap basiert (Online-Projekt, das frei nutzbare Geodaten in einer Datenbank sammelt). Im Zweifel sollte man sich lieber doppelt absichern, aber es ist eine nette Spielerei, um sich das Gesetz mal anschaulich vor Augen zu führen. Einige Ecken werden den ein oder anderen überraschen.

Im hinteren Teil des Hofgartens ist der Cannabis-Konsum seit 1. April laut der Bubatzkarte kein Problem.
Im hinteren Teil des Hofgartens ist der Cannabis-Konsum seit 1. April laut der Bubatzkarte kein Problem. // Julia Scholl

Wo darf in Coburg laut der Bubatzkarte nicht gekifft werden?

  • Das Reiterdenkmal im Hofgarten ist ein beliebter Treffpunkt in den Abendstunden, liegt aber zu nah am Spielplatz und gleich mehreren Kindergärten.
  • Die Kulturfabrik Cortendorf: Der hintere Teil des Geländes liegt im Radius der Sportanlage des TSV Cortendorf.
  • Kein Kiffen auf der Halfpipe – die neue Trendsportanlage, die bald in der Rosenauer Straße eröffnet wird, und die Gegend drumherum ist aus Jugendschutzgründen absolut Tabu. Denn dort grenzen auch das Aquaria und die Sportplätze an.
  • Auch der Rosengarten ist zu großen Teilen Konsum freie Zone, aufgrund der Nähe zur Benno-Benz-Sportanlage.
Im oberen Teil des Hofgartens in Richtung Veste dürfte der Konsum wohl erlaubt sein.
Im oberen Teil des Hofgartens in Richtung Veste dürfte der Konsum wohl erlaubt sein. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Wo darf in Coburg laut der Bubatzkarte gekifft werden?

  • Höhenflug mal anders: Am Flugplatz gilt laut der Karte kein Verbot
  • Im oberen Teil des Hofgartens und auf der Veste kann laut der Karte gekifft werden.
  • Der Coburger Bahnhof ist laut Karte kein Problem.
  • Auch der Goldbergsee scheint grundsätzlich kein Problem zu sein.
In Coburg darf seit April in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert werden. Jedoch nicht überall. Der Schlossplatz ist Grenzzone.
In Coburg darf seit April in der Öffentlichkeit Cannabis konsumiert werden. Jedoch nicht überall. Der Schlossplatz ist Grenzzone. // Julia Scholl

Steinweg zum Drogenzentrum?

In der Karte nicht gekennzeichnet sind die Fußgängerzonen. Denn laut Gesetz gilt auch dort ein Verbot – allerdings nur tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr. Wer jetzt aber fürchtet, dass Brennpunkte wie der Steinweg nachts noch mehr zum Zentrum von Drogenkonsum werden, kann sich beruhigen. Fast der gesamte Steinweg liegt in der roten Zone. 

In Fußgängerzonen ist der Konsum von 7 bis 20 Uhr verboten.
In Fußgängerzonen ist der Konsum von 7 bis 20 Uhr verboten. // Julia Scholl

Ein Ort ist auf der Karte überraschender Weiße ein blanker Punkt: der Bahnhof. Zwar gilt im Bahnhof selbst Rauchverbot und an den Bahngleisen gibt es spezielle Zonen zum Rauchen, doch drumherum kann theoretisch Cannabis konsumiert werden. Wäre da nicht die Regelung, dass der Konsum in der unmittelbaren Gegenwart von U-18-Jährigen strikt verboten ist.

„Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich) verboten“, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention mit. Mit der Regelung im Hinterkopf, ist davon auszugehen, dass Cannabis auf Veranstaltungen wie dem Schlossplatzfest nicht erlaubt sein wird, obwohl die Karte dort nur angrenzend rote Flächen zeigt. Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit gleicht in Coburg also fast einem Doktor Bibber-Spiel.

Die roten Flächen markieren Tabu-Zonen für den Cannabiskonsum.
Die roten Flächen markieren Tabu-Zonen für den Cannabiskonsum. // Screenshot Bubatzkarte/OpenStreetMap

Konsequenzen?

Doch was passiert, wenn die Regeln zum Konsum in der Öffentlichkeit nicht eingehalten werden? Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit, teilt Stefan Probst, Pressesprecher der Polizei, mit, die die Polizei dem Ordnungsamt weitergibt. „Wenn es uns auffällt, wird es geahndet.“ „Schwerpunktaktionen“ seien aktuell nicht geplant. Aber im Rahmen des Streifendienstes werden die Polizisten darauf achten. 

Wer darf Cannabis besitzen?

Gemäß den neuen Gesetzen können Erwachsene ab 18 Jahren jetzt bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Außerdem dürfen sie zu Hause bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Doch Vorsicht: Das selbst angebaute Cannabis darf nicht weitergegeben werden.

Wo wird Cannabis angeboten?

In speziellen Anbauvereinigungen, bekannt als Cannabis-Social-Clubs (CSC), ist der Anbau von Cannabis erlaubt. Diese Clubs müssen zunächst eine Genehmigung von den Behörden einholen. Diese Erlaubnis wird auf die Menge begrenzt, die nötig ist, um den Eigenbedarf der Mitglieder der Vereinigung pro Jahr zu decken.

Gemäß den aktuellen Gesetzen dürfen diese Clubs maximal 500 Mitglieder haben, wobei jedes Mitglied nur einem Club angehören kann. Den Mitgliedern ist es untersagt, das erhaltene Cannabis an Personen außerhalb des Vereins weiterzugeben.

Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Anträge für die Gründung solcher Clubs erst ab dann geprüft werden, so die Deutsche Presseagentur. 

Autofahren und Cannabis – welche Regeln gelten?

Kurz vor dem Start am ersten April war die Frage der Grenzwerte im Straßenverkehr noch ungeklärt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr setzte eine Arbeitsgruppe ein, um einen Vorschlag für einen Grenzwert zu erarbeiten, der gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr gewährleisten soll.

Nach intensiven Beratungen hat diese Expertenkommission einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. THC ist der Hauptwirkstoff der Cannabis-Pflanze und hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich. Dieser neue Grenzwert liegt deutlich über dem bisherigen Wert von 1,0 Nanogramm.

In einer Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums wurde erklärt, dass der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum nach Ansicht der Experten einem konservativen Ansatz entspricht. Dieser wird als vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille eingeschätzt. Die Experten empfehlen außerdem für „Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer“, um der Gefährdung durch Mischkonsum gerecht zu werden. 

Suchthilfe in Coburg

In Coburg gibt es einige Ressourcen für Menschen, die mit Süchten aller Art kämpfen. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Stadt Coburg oder bei der Diakonie Coburg. 

Umfrage

Wie stehen die Coburger zur Legalisierung? In einer nicht repräsentativen Umfrage auf coburgertageblatt.de hielten 74 Prozent die teilweise Legalisierung für die richtige Entscheidung.

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