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Jugendlichen drohen Psychosen
An dieses Problem denkt bei Cannabis-Legalisierung keiner
Ab 1. April könnte Cannabis in Deutschland legal sein.
Ab 1. April könnte Cannabis in Deutschland legal sein. // cendeced / AdobeStock
Signet des Fränkischen Tags von Andreas Wolfger
Cannabis-Legalisierung
Bayreuth, Forchheim, Möhrendorf – Ab Anfang April soll Cannabis in Deutschland in engen Grenzen legal werden. Was sagen hiesige Experten dazu? Nachgefragt bei der Polizei, bei einem Richter und einem Psychiater. Alle haben einen ganz eigenen Blickwinkel.

Eigentlich wollte die Ampel Cannabis bereits Anfang des Jahres legalisieren. Aus unterschiedlichen Gründen entschied man sich, den Stichtag jedoch auf den 1. April zu verschieben. Knapp anderthalb Monate vorher kommt nun erneut aus vielerlei Richtung Kritik gegen das Vorhaben auf. Und auch in der Region sieht man dem Plan kritisch entgegen – auch da noch nicht genau feststeht, was eigentlich kommen soll.

Polizei ist gegen Cannabis-Legalisierung

"Grundsätzlich wird die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken unsererseits kritisch gesehen und abgelehnt", schreibt etwa das Polizeipräsidium Oberfranken auf Anfrage. Aus Sicht der kriminalpolizeilichen Drogenprävention gebe es kein Argument, das für eine Legalisierung spreche. "Inwiefern Auswirkungen einer Legalisierung von Cannabis auf die polizeiliche Arbeit festzustellen sein werden, muss abgewartet werden", heißt es weiterhin. Fest stehe allerdings, dass die bayerische Polizei nach wie vor konsequent bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz einschreite und auch im Rahmen der Verkehrsüberwachung den Fokus auf die Erkennung von fahruntüchtigen Kraftfahrzeugführern richten werde.

"Unter den Betäubungsmittelgerichtsverfahren nimmt Cannabis einen nicht unerheblichen Stellenwert ein", berichtet wiederum Peter Neller, Richter am Amtsgericht Forchheim. Jedoch gebe es keine Erfassung, wie hoch der Anteil entsprechender Verfahren im Vergleich zu anderen Drogen sei. "Eine besondere Entlastung unseres Gerichts wird durch die gesetzlichen Neuerungen nicht eintreten", erklärt der Richter aber. Handlungen, die künftig eventuell straffrei gestellt würden, beträfen bislang immer einfach gelagerte Sachverhalte.

Drogenhandel laut Gericht weiterhin strafbar

Diese könnten zügig, ohne besonderen Aufwand, im Verfahren abgewickelt werden. "Auch in Zukunft wird jedoch nicht jeder 'Umgang' mit Cannabis sanktionslos bleiben", erklärt der Richter. Wenn die vom Gesetzgeber für den straffreien Besitz und den Anbau vorgegebenen Mengen überschritten würden, müsse die Justizbehörde tätig werden. Gleiches gelte auch, wenn – wie öfters der Fall – Personen neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel besitzen würden.

Eine teilweise andere Sicht auf die Situation hat Dr. Thomas Wenske, Gutachter für forensische Psychiatrie aus Möhrendorf. "Generell bin ich tendenziell eher für eine Entkriminalisierung von Cannabis", erklärt er. Grund hierfür sei einerseits die medizinische Nutzung. So sei bekannt, dass eine Mischung aus Cannabinoiden und Morphinen bei Patienten, die infolge schwerer Erkrankungen starke Schmerzen hätten, positive Effekte zeigen würde. Und auch im Bereich von chronischen Schmerzen – etwa bei Brandopfern – sei eine Anwendung sinnvoll.

Was spricht für eine Legalisierung?

"Andererseits weiß man heute, dass jeder, der Cannabinoide haben möchte, keine Probleme hat, welche zu bekommen", erklärt er. Etwa über das Internet sei es ein Leichtes, mit Dealern in Kontakt zu kommen, die ihren Kunden oftmals auch andere Produkte anböten. "Wir wissen, dass etwa 90 Prozent aller Drogennutzer mit Cannabis anfangen", betont er. Oftmals würden Süchtige mit der Zeit dann auf andere, härtere Drogen umsteigen. Genau hier solle das neue Gesetz ansetzen.

"Könnte man Cannabis legal in der Apotheke bekommen, wäre die einzige Alternative, die sie dort bekämen, Arnica-Globuli", scherzt der Experte. Ziel sei es folglich, zu verhindern, dass Kunden den Kontakt in ein illegales Netzwerk finden würden. Gelingen könne dies allerdings auch nur, wenn Apotheken Ware in mindestens gleicher Qualität und zu maximal dem Preis, welcher auf dem illegalen Markt bestehe, anböten.

Sorge um Psychosen aufgrund von Cannabis

"Ein Punkt, der in der Debatte auch jetzt noch viel zu kurz kommt, sind die gesundheitlichen Folgen", erklärt der Psychiater. So hätten Befürworter von Cannabis zwar im allgemeinen Recht, dass die Droge aus körperlicher Sicht deutlich bekömmlicher sei als Alkohol. Dennoch gehöre Cannabis ähnlich wie Kokain oder auch Methamphetamin zu jenen Suchtmitteln, die für unerwartete drogeninduzierte Psychosen bekannt seien. Damit sei Marihuana relativ unberechenbar, auch wenn es als weiche Droge gelte.

"Das bedeutet, dass man aufgrund von Reaktionen im Gehirn auf einmal Farben schmecken kann, Stimmen hört oder das Gefühl hat, verfolgt zu werden", berichtet Wenske. Solche Wirkungen seien bei Stoffen wie LSD oder auch psychotropen Pilzen normal und auch der Grund, warum sie als Partydrogen konsumiert würden. Bei Cannabinoiden etwa erlebe aber nur die Minderheit der Nutzer aufgrund einer angeborenen Sensibilität solch eine Wirkung und erlebe die Erfahrung als traumatisierend.

Betroffene wechseln mitunter Drogen

"Leider gibt es dafür keinen Test, den man vorab machen kann", berichtet der Psychiater. Außerdem könne eine solche Wirkung auch erst nach Jahren auftreten – und führe "in seltenen Fällen zu einer anhaltenden Schizophrenie." In sehr seltenen Fällen hat Cannabis bei Probanden auch nicht die üblich beruhigende Wirkung, sondern entfalte eine paradoxe Wirkung, die den Konsumenten aufputsche und aggressiv werden lasse.

Gerade solche Erfahrungen seien für Drogenkonsumenten übrigens oftmals ein Grund, von einer Droge auf eine andere zu wechseln, die sie vermeintlich besser vertragen würden. "Unterschiedliche Drogen wirken auch auf unterschiedliche Hirnareale aus", erläutert der Experte. Reagiere jemand auch hier sensibel, lasse er hingegen meist ganz die Finger von Drogen. "Solche Erfahrungen sind mitunter effektiver als jede Therapie", betont der Experte.

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