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Landgericht Bamberg
Forchheimer bringt Machete mit zum Drogendeal
Landgericht Bamberg
Landgericht Bamberg // Andreas Wolfger
Signet des Fränkischen Tags von Andreas Wolfger
Bamberg – Mit einer Machete, einem Schlagring und einem Springmesser ist ein Mann aus Forchheim im September bei einem Drogendeal erschienen. Nun hat er sich vor dem Landgericht in Bamberg verantworten müssen.

In mehrfacher Hinsicht Pech hatte ein 39-jähriger Drogendealer aus Forchheim als er Anfang September vergangenen Jahres für ein Geschäft zu einem Kunden nach Eggolsheim fuhr. Seither sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Bamberg. Knapp fünf Monate später hat ihn das Landgericht Bamberg wegen bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit dem Besitz von Drogen und unerlaubter Waffen am Dienstagvormittag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Machete, Schlagring, Springmesser und jede Menge Drogen

Wie die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ausführte, sei der Angeklagte - ausgestattet mit einer Machete, einem Schlagring sowie einem Springmesser - bei der Wohnung seines Kunden erschienen, um ihm 300 Gramm Haschisch zu verkaufen. 100 weiter Gramm der Substanz sowie einige Gramm Crystal Meth habe der Forchheimer noch an seiner Person gehabt. Die Waffen habe er zum Schutz seiner Person bei dem Geschäft mitgeführt. Dieser Darstellung widersprach der 39-Jährige jedoch - zumindest teilweise.

So sei er an dem Tag tatsächlich zu seinem Kunden gefahren, um ihm Drogen zu verkaufen. Die Waffen habe er jedoch nicht, um zu drohen oder sich zu verteidigen, sondern nur infolge eines vorhergehenden Deals mitgeführt. "Unter Kumpels ist sowas nicht nötig", betonte er.

Waffen dienten nur als Pfand

Tatsächlich gehörten die Waffen eigentlich einem weiteren Bekannten aus Burgkunstadt, der ihm zuvor Crystal Meth abkaufen wollte. Letztendlich hatte dieser jedoch kein Geld besessen, um die Drogen zu bezahlen. "Folglich habe ich etwas zum Pfand genommen", berichtete der Mann. Als er die Wohnung des zweiten Kunden betreten habe, habe er die Waffen auf dem Tisch abgelegt. Danach habe er das Geld des Rentners in Empfang genommen und kurz darauf die Wohnung wieder verlassen, um sich auf dem Dachboden des Hauses mit seinem Zulieferer zu treffen, den der Kunde nicht treffen sollte.

Auch dieser Deal lief jedoch nicht wie geplant. So habe sein Kunde ihm vorab mitgeteilt, dass dieser "3 K" Haschisch haben wollte. Wie sich später herausstellte, habe der Kunde damit jedoch lediglich drei Pakete zu je 100 Gramm gemeint. "Mein Lieferant war jedoch von drei Kilogramm ausgegangen und hatte darum viel zu viel dabei", erinnerte sich der Angeklagte.  Von diesem Missverständnis sei der Lieferant nicht angetan gewesen. Wie der Forchheimer erklärte, sei es ihm jedoch gelungen, einen Deal dennoch abzuschließen und in die Wohnung zurückzukehren. Wenig später sei die Polizei gekommen und habe ihn festgenommen.

Zufall hilft der Polizei

Grund für diese Verhaftung war jedoch, laut Bericht eines der beteiligten Polizisten, keineswegs eine im Vorfeld groß angelegte Operation. Vielmehr habe Kommissar Zufall maßgeblich zu dem erfolgreichen Zugriff beigetragen. So habe man zwar nach dem Mann gesucht. Der Tipp, wo er sich aufgehalten habe, sei jedoch von einem Beamten aus Erlangen gekommen, der den Motorroller des 39-Jährigen in seiner Freizeit zufällig vor einem Mehrparteienhaus entdeckt habe. "Also sind wir in Zivil hingegangen und haben uns das mal angeschaut", berichtete der Polizist.

Und tatsächlich hätten sie vor Ort den Angeklagten dabei beobachten können, wie er einen mutmaßlichen Handwerker verabschiedet habe. "Als wenig später eine Postbotin an der Adresse geklingelt hat, haben wir die Gelegenheit für den Zugriff genutzt", erzählte der Polizist. Da die Postbotin ausgerechnet bei dem Kunden des Angeklagten geklingelt hatte, stand die Wohnungstür beim Eintreten der Beamten weit offen.

Duft von Cannabis drang aus Wohnung

"Wir konnten da schon deutlich den Geruch von Cannabis wahrnehmen", erklärte der Polizist. Also seien die Beamten dem Duft gefolgt und hätten kurz darauf den einschlägig vorbestraften und als gewaltbereit bekannten Angeklagten sowie eine weitere Person, die sich später als Bekannter des Wohnungsinhabers herausstellte, entdeckt und überwältigt. Bei der Durchsuchung des Angeklagten und der Wohnung seien die Waffen sowie die Drogen gefunden worden.

Tatsächlich handelt es sich bei dem Angeklagten um kein unbeschriebenes Blatt. Bereits seit seiner Jugend ist er in zahlreichen Fällen wegen Körperverletzung, Drogen- und Waffenbesitz sowie Diebstahl aufgefallen und hat aufgrund dieser Vergehen auch mehrfach schon in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten einsitzen müssen. Auch habe er bereits mehrfach eine Therapie gemacht - sei jedoch stets wieder rückfällig geworden.

Drogenhandel, um eigene Sucht zu finanzieren

Zuletzt, wie ein psychiatrischer Gutachter berichtet, infolge des Endes einer Beziehung, die ihm viel Halt gegeben habe. Infolge dieses Rückfalls habe er auch seine Anstellung im Lagerhaus einer großen Supermarktkette, die ihm ebenfalls über zwei Jahre lang Stabilität im Leben geboten habe, verloren. Ursache für diesen Hang zu Drogen ist laut Gutachten die traumatische Kindheit des Angeklagten.

Bereits seit dem 14. Lebensjahr habe er regelmäßig unterschiedliche Stoffe zu sich genommen. Nachdem er infolge seines Cannabiskonsums mal eine Psychose erlitten habe, konsumiere er jetzt jedoch primär Crystal Meth. Dieses vertrage er deutlich besser. Da diese Droge jedoch vergleichsweise teuer sei, habe er angefangen, selbst mit Drogen zu handeln. Inzwischen verfüge der Angeklagte aber über eine neue Beziehung und sei seit Beginn seiner Untersuchungshaft clean. Folglich bestehe möglicherweise die Hoffnung, dass er es infolge einer Therapie diesmal tatsächlich schaffe, von den Drogen loszukommen.

Kritik an geplanter Legalisierung von Cannabis

Diesem Rat folgte das Gericht schließlich in seinem Urteil. Zusätzlich zu den drei Jahren und neun Monaten Haft entschied es sich, auch eine Entzugstherapie für den 39-Jährigen anzuordnen. "Sie müssen sich aber bewusst sein, dass dies ihre letzte Chance für eine solche Therapie ist", erklärte der vorsitzende Richter. Auch wenn er seinen Kunden nicht versucht habe, mit den Waffen einzuschüchtern, handle es sich bei seinem Vergehen laut Gesetzgeber um einen bewaffneten Handel mit Drogen, dies sei bei der Urteilsfindung als erschwerender Faktor gewertet worden. Strafmildernd sei hingegen die erfrischende Offenheit, mit der der Angeklagte die Tat gestanden habe sowie die Tatsache, dass er eher mit weichen Drogen gehandelt habe, die in naher Zukunft möglicherweise ja legalisiert würden.

"Persönlich halte ich von dieser Legalisierung nichts", berichtete der Richter. Der Angeklagte und die Psychose, die er infolge seines Drogenkonsums erlitten habe, seien ein gutes Beispiel, warum auch sogenannte weiche Drogen gefährlich seien.

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