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Urteil im Berufungsprozess
Keine Bewährung für verpatzten Brandanschlag in Ermreuth
Bewährungsprozess zu Brandanschlag auf Synagoge
Bewährungsprozess zu Brandanschlag auf Synagoge // Andreas Wolfger
Ermreuth/Bamberg – Nach der Urteilsverkündung im Mai hat die Verteidigung Berufung gegen den Richtspruch eingelegt. Nun hat das Landgericht Bamberg ein neues Urteil gefällt - mit einer neuen Haftstrafe für den Täter.

Um kurz nach 9 Uhr begann am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Bamberg die Berufungsverhandlung um den Brandanschlag auf die Synagoge in Ermreuth. In der Silvesternacht des Jahres 2022 hatte ein damals 22-jähriger Beschuldigter, wie in der ersten Instanz festgestellt wurde, aus rechtsextremen Motiven ein Fenster des Gotteshauses eingeschlagen und versucht, mit einer Brennfontäne innerhalb des Gebäudes Feuer zu legen. Dieser Versuch misslang zwar, dennoch verurteilte ihn das Gericht wegen versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

"Die Berufung beschränkt sich allein auf die Rechtsfolgen", stellte der Vorsitzende Richter zu Beginn der Verhandlung fest. Dies bedeute, dass weder das Urteil selbst noch der im Verfahren geschilderte Sachverhalt durch die Verteidigung angezweifelt würden.

Verteidigung mit Strafmaß unzufrieden

"Wir hatten die Berufung zunächst unbeschränkt eingereicht", erklärte der Verteidiger. Letztendlich habe man sich jedoch umentschieden, weil der Angeklagte ja die Tat von Beginn an eingeräumt hatte. Lediglich damit, dass das Gericht dem jungen Mann eine gefestigte rechtsradikale und antijüdische Einstellung attestierte, sowie mit dem Strafmaß sei man unzufrieden gewesen.

Sowohl bei seinem alten Arbeitgeber als auch auf seiner neuen Arbeitsstelle habe er viel mit ausländischen Kollegen zu tun. Probleme habe es in diesem Umfeld nie gegeben. Erklärte die Verteidigung. "Ich bin und war nie weder Mitglied einer rechtsradikalen Partei noch irgendeiner Gruppe", betonte der Angeklagte. Auch habe er nie auf irgendeiner Demo Fahnen geschwenkt. Er sei nicht der Obernazi, als der man versuche, ihn vor Gericht darzustellen.

Seine damalige private Einstellung, die jeder haben dürfe, sehe er als rechtskonservativ.  Inzwischen empfinde er sich lediglich noch als konservativ. Ähnlich zu den Bauern, die derzeit demonstrierten. 

Brandstifter hat in U-Haft nachgedacht

Die Untersuchungshaft habe ihm viel Zeit zum Reflektieren gegeben. Wenn er sich heute die rechtsradikalen Inhalte anschaue, welche die Polizei auf seinem Handy gefunden hatte, "dann denke ich mir, wie dumm das alles damals war". Und "stolz bin ich darauf nicht", sagt er.

Eigentlich sei er ein fleißiger Mensch. Er habe sich neben der Arbeit noch eine Selbstständigkeit aufgebaut – am Tag bis zu 14 Stunden gearbeitet. Und nachdem er im Anschluss an seine Haft den Job verloren habe, sich sofort um eine neue Anstellung gekümmert.

Alkohol ist großes Problem

Wie und warum es genau zu der Tat kommen konnte, könne er sich bis heute nicht erklären. Auch aufgrund des hohen Alkoholkonsums am Silvesterabend, der bei ihm eine lange Erinnerungslücke hinterlassen habe. Getrunken habe er lediglich am Wochenende – dann jedoch sehr heftig. Dass dies ein Problem sei, habe er auch im Zuge der bisherigen Haft verstanden.

Diese Erkenntnis stellte die Staatsanwaltschaft jedoch deutlich infrage. Der Angeklagte neige dazu, sein Verhalten zu relativieren, sowohl in Bezug auf seine rechtsextremen Tendenzen als auch in Bezug auf seinen Alkoholismus. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Angeklagte nur fünf Tage nach seiner Entlassung aus der Haft mit knapp 2 Promille einen Motorradunfall verursacht habe. Zudem habe er im Anschluss an seine Zeit in der JVA Bamberg keine Therapie angefangen.

Gutachter rät zu Therapie

"Ich hatte dafür bislang keine Zeit", erklärte der junge Mann. Er arbeite sehr viel und seine Arbeit mache ihm Spaß und gebe ihm Halt. "Ich bin geboren, um zu arbeiten", betonte er. Erst nachdem der zum Berufungsprozess geladene psychiatrische Gutachter erläuterte, dass die Prognose des jungen Mannes langfristig sehr düster aussehe und ein hohes Risiko weiterer Trunkenheitsfahrten bestehe, erklärte dieser sich bereit, eine stationäre Therapie wagen zu wollen.

Von seinem alten Freundeskreis habe er sich übrigens inzwischen bereits losgesagt. Die erste Verhandlungsinstanz habe ihm aufgezeigt, was er von ihnen zu halten habe: "Da wurde mir klar, die wissen nicht, worauf es im Leben ankommt". Inzwischen treffe er sich allenfalls mit seinen neuen Arbeitskollegen. Silvester habe er heuer allein daheim auf dem Sofa verbracht und "gezockt".

Verteidiger fordert Bewährungsstrafe

"Es gibt keine Argumentation, die ein solches Verhalten rechtfertigt", erklärte der Verteidiger in seinem Abschlussplädoyer. Sein Mandant habe versucht, eine furchtbare Straftat zu begehen, die schlimme Bilder in den Köpfen hervorrufe. Das müsse geahndet werden - auch, um andere abzuschrecken. Trotzdem müsse das Gericht auch die Person des Angeklagten berücksichtigen. Dieser sei jung, habe eine Familie, die sich um ihn kümmere, sehe seine Fehler ein und versuche sich etwas aufzubauen.

Folglich forderte er eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Außerdem brauche der junge Mann einen Bewährungshelfer, der ihn auf seinem Weg unterstütze, eine stationäre Therapie sowie eine zusätzliche Geldauflage, die in Raten abzubezahlen sei. "So hat der Angeklagte auf seinem Bankauszug jeden Monat eine Erinnerung daran, was er getan hat", erklärte der Verteidiger.

Brandanschlag hätte schlimm enden können

Die Staatsanwaltschaft forderte, das Strafmaß bei zweieinhalb Jahren zu belassen. Die erste Instanz habe es mit ihrem Urteil bereits sehr gut gemeint. "Es bestand eine sehr hohe abstrakte Gefahr", hieß es. Die Synagoge hätte lichterloh in Flammen aufgehen und das Feuer im Ortskern auf weitere Häuser überspringen können. "Ihre Aktion hätte Menschenleben kosten können", mahnte der Staatsanwalt in Richtung des jungen Mannes.

"Ich werde den Eindruck nicht los, dass sie die Situation noch nicht so ganz kapiert haben", betonte er  weiter. Dies gelte sowohl in Hinblick auf das Thema Rechtsradikalismus als auch das Alkoholproblem des Angeklagten. 

Angeklagter hat Sorgen wegen Haft

"Der Herr Staatsanwalt sagt, dass ich mich nicht verändert und den Ernst der Lage nicht sehe", erklärte der Angeklagte. Er selbst habe eine andere Überzeugung: Rückfälle seien ärgerlich, würden aber zum Kampf gegen ein Problem dazugehören. "Ich bin bereit für eine Therapie", betonte er. Solle sich das Gericht jedoch letztendlich für eine Haftstrafe entscheiden, müsse er sich große Sorgen machen. "Ich werde danach relativ perspektivlos sein, denn ich werde danach gar nichts mehr haben", gab er zu bedenken.

Nach einer Stunde Beratungszeit erklärte das Gericht, die Strafe von zweieinhalb Jahren auf zwei Jahre Haft herabzusetzen. "Sie wird jedoch nicht zur Bewährung ausgesetzt", betonte der Vorsitzende. Die Tat müsse auch in Hinblick auf das zunehmende antisemitische Klima in Deutschland betrachtet werden und müsse daher ein Signal senden. 

Problematisch seien außerdem die Bagatellisierungstendenzen des Angeklagten. Diese seien auch im Berufungsprozess mehrfach zutage getreten. "Geisteshaltung ist keine Privatsache - zumindest nicht, wenn sie dazu führt, dass man Synagogen anzünden will", mahnte er den Angeklagten.

Nicht nur vom Gericht gestraft

Der Gerichtsprozess um den Brandanschlag hatte, wie der Verteidiger berichtete, übrigens nicht nur juristische Folgen für den Angeklagten. Da eine große überregionale Zeitung sich entschieden hatte, Bilder seines Mandanten ungepixelt zu veröffentlichen, sprach sein damaliger Arbeitgeber ihm nach Ende der Untersuchungshaft die Kündigung aus. "Die Kündigung war wie ein Schlag ins Gesicht", erklärte der Angeklagte. Immerhin habe er gerne in dem Betrieb gearbeitet.

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