Das Medieninteresse ist riesig an diesem Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Bamberg. Aus ganz Deutschland sind Journalisten angereist. Vor Gericht steht ein 22-Jähriger aus einem Igensdorfer Ortsteil. Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der Bayerischen Justiz, wirft ihm schwere Brandstiftung vor. In der Silvesternacht soll er versucht haben, die Synagoge in Ermreuth anzuzünden. Zu sehen ist das auf einem Überwachungsvideo der Synagoge.
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumt der Angeklagte ein, tatsächlich auf dem Video zu sehen zu sein. Nur: Er könne sich an nichts mehr erinnern. Auch habe er keine Erklärung dafür, wie er auf die Idee gekommen sein könnte, die Synagoge anzuzünden. „Nüchtern hätte ich so etwas nie getan“, versichert er. „Ich kann es mir nur so erklären, dass durch alkoholbedingte Enthemmtheit rechtes Gedankengut zum Vorschein gekommen ist.“
Er versichert dem Richter, dass er einen Ausweg aus dieser Gedankenwelt sucht. Nach dem Urteil wolle er einmal wöchentlich Gespräche mit Beschäftigten der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus führen. Damit habe er bereits während der Untersuchungshaft begonnen.
Ist der Angeklagte rechtsextrem?
Auf dem Smartphone des Angeklagten haben die Ermittler zahlreiche Rechtsrock-Lieder gefunden. Zudem haben sie seinen Browserverlauf am Silvestertag nachvollzogen. Insgesamt soll er danach in den Stunden vor der Tat mehr als 50 Internetseiten mit rechtsextremen Inhalten aufgerufen haben - darunter auch die Wehrsportgruppe Hofmann.
Ihr Gründer, Karl-Heinz Hoffmann, wohnte zum Tatzeitpunkt mitten in Ermreuth. Die rechtsextreme Miliz hatte in den 1970er Jahren mehr als 400 Mitglieder, Schloss Ermreuth war ihr Hauptquartier. Im Januar 1980 wurde die Gruppe als verfassungsfeindlich eingestuft und verboten.
Die ermittelten Polizeibeamten vom Staatsschutz sagen vor Gericht aber aus, dass sie keine Verbindungen zu einer rechten Gruppierung finden konnten. Auch sei der Angeklagte vor der Tat nicht als rechtsextrem aufgefallen.
Lesen Sie auch:
Er war aber Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe - Name: Spanferkel & Bier -, in der regelmäßig auch rechtsextreme Inhalte geteilt wurden. Auch Aktivitäten auf Instagram und Snapchat legen eine rechtsextreme Gesinnung nahe. Zudem haben die Ermittler auch ein Foto sichergestellt, auf dem der Angeklagte zu sehen ist, auf dem er die Hand zum Hitlergruß hebt, im Hintergrund eine Reichskriegsflagge.
„Was geht da in einem vor, wenn man so etwas macht?“, fragt Staatsanwalt Franck. Der Angeklagte schweigt lange. Dann sagt er: „Schwierig zu beantworten. Vielleicht fühlt man sich dann größer als man ist.“
Freunde verstricken sich in Widersprüche
Am Donnerstagnachmittag vernimmt das Gericht Freunde des Angeklagten. Immer wieder werden die vier jungen Männer und die junge Frau nach der Gesinnung des Angeklagten gefragt. Zunächst verneinen sie eine rechtsextreme Einstellung, geben auf Nachfrage dann aber zu, das Bild zu kennen oder davon gehört zu haben, auf dem der 22-Jährige den Hitlergruß zeigt.
Ein Zeuge sagt, wenn Alkohol im Spiel gewesen sei, seien auch mal Hitlerparolen gefallen. Die junge Frau sagt schließlich aus, am Silvesterabend sei in der Gruppe auch darüber gesprochen worden, mal einen Feuerwerkskörper Richtung Synagoge zu werfen. Auch hätten Freunde des Angeklagten davon gesprochen, man solle „Juden wegsprengen“. Ob sich der Angeklagte an solchen Gesprächen beteiligt hat, konnte sie aber nicht sagen.
Insgesamt vermittelten die jungen Männer den Eindruck, dass für sie rechte Parolen nichts Ungewöhnliches sind und sie eigentlich rechtsextreme Aussagen gar nicht als solche einstufen können.
Wie betrunken war er zum Tatzeitpunkt?
Nach eigener Aussage, die sich auch mit den Ermittlungen der Polizei deckt, hatte er einen langen Tag hinter sich. Gegen 8 Uhr morgens war er mit Bekannten aus seinem Wohnort und dem Jagdpächter, mit dessen Tochter er anscheinend befreundet ist, zu einer Treibjagd aufgebrochen.
Anschließend gab es wohl eine Feier, da habe er Bier und Schnaps getrunken. Am Abend fuhr er mit drei Freunden dann nach Ermreuth ins Gasthaus „Zum weißen Lamm“. Dort habe er weiter Alkohol getrunken. Laut Zeugenaussagen soll er dort 60 Gespritzte (gemeint war damit wohl Ansbach-Cola) bestellt haben, die die Wirtin ihm aber verweigert habe. Gegen 23.30 Uhr liefen seine Freunde dann zurück in den Wohnort, der Angeklagte entschied sich aber, in Ermreuth zu bleiben.
Dort feierte ein Bekannter von ihm eine Party. Der Vater des Bekannten ist der Reichsbürgerszene zuzuordnen, war am Abend aber wohl nicht vor Ort. Von der Feier ist er um kurz nach Mitternacht zur Synagoge gegangen. Es sind nur wenige Meter.
Was auf dem Überwachungsvideo zu sehen ist
Auf dem Überwachungsvideo ist zu sehen, wie er die schmale Gasse neben der Synagoge entlang läuft. Dann wirkt es, als würde er in die Kamera blicken, sich umdrehen und wieder zurücklaufen. Dann dauert es einige Zeit, vielleicht 30 Sekunden oder eine Minute, bis er zurückkommt. In der Hand hält er einen Feuerwerkskörper. Er rüttelt an der Tür, dann steigt er auf die Bank.
Zunächst schlägt er zwei Mal mit der linken Hand gegen die Scheibe, dann schlägt er sie mit der rechten Hand ein. Anschließend ist zu sehen, wie er versucht, den Feuerwerkskörper zu zünden. Als das nach mehreren Versuchen nicht klappt, steigt er wieder von der Bank und geht weg.
„Wo sind Sie dann hin?“, fragt der vorsitzende Richter. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, sagt der Angeklagte. Er sei einfach zu betrunken gewesen und könne sich gerade noch vage daran erinnern, wie er in Ermreuth angekommen sei.
Doch auf dem Video ist nicht zu erkennen, dass er schwankt oder motorisch beeinträchtigt ist. Auf einem weiteren Video aus der Nacht ist er auf der Party in Ermreuth zu sehen. Da wirkt er nicht unbedingt nüchtern, aber auch nicht vollkommen betrunken. Im weiteren Verlauf der Verhandlung soll mit Zeugen und Hilfe eines Sachverständigen geklärt werden, wie glaubhaft die Erinnerungslücke ist.
Wie es weiter geht
Am Freitag folgen die Plädoyers. Nach der Beratung des Gerichts soll dann am Freitag das Urteil verlesen werden.
Lesen Sie auch:













