Noch fünf Wochen, dann finden am 8. März die Kommunalwahlen statt. Viele von den knapp 32.000 Wahlberechtigten in der Stadt Coburg werden aber bereits vor dem Wahlsonntag ihre Stimmen abgegeben haben. Längst hat sich die Briefwahl als beliebte Alternative zum klassischen Urnengang etabliert. Die Stadt rechnet mit 12.000 Briefwählern, sagt der Pressesprecher der Stadt Coburg, Louay Yassin.
Wer den Stimmzettel der Stadt Coburg daheim ausfalten will, braucht einen breiten Tisch – und Zeit. Er umfasst eine Flut an Namen: insgesamt 11 Listen und 370 Kandidatinnen und Kandidaten. Weil Briefwähler dieses Mal aber deutlich weniger Zeit haben, ihre Kreuze zu setzen und die Unterlagen an das Wahlamt zurückzusenden, beantwortet das Coburger Tageblatt die wichtigsten Fragen und erklärt alle Termine.
Die Briefwahl im Überblick:
- Wann werden die Wahlunterlagen verschickt?
- Warum wurde die Briefwahl-Frist verkürzt?
- Warum wird die Briefwahl in der Huk-Arena ausgezählt?
- Wer darf per Brief abstimmen?
- Können Wähler die Unterlagen auch online anfordern?
- Wann sollten die Briefwahlunterlagen spätestens abgeschickt werden?
Wann werden die Wahlunterlagen verschickt?
Die Kommunen dürfen die Wahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar verteilen. Im Vergleich zur vergangenen Kommunalwahl hat sich die Frist halbiert: 2020 durften die Kommunen die Wahlscheine ab dem 41. Tag vor der Wahl verschicken. Die Briefwähler müssen sich also auf einen deutlich kürzeren Abstimmungszeitraum einstellen.
Das Wahlpaket der Kommunen enthält einen Wahlschein, die Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag und einen roten Wahlbriefumschlag.
Warum wurde die Briefwahl-Frist verkürzt?
Das bayerische Innenministerium hat die Fristhalbierung im vergangenen Sommer verkündet. Dafür wurde die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung geändert. Das Hauptziel sei, „einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegenzuwirken“, wie das Innenministerium in einer Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen mitteilte. „Da Briefwähler ihre Stimme zuletzt schon deutlich vor dem eigentlichen Wahltermin abgaben, konnten sie auch nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren.“
Außerdem bezeichnete das Innenministerium die Urnenwahl als „verfassungsrechtliches Leitbild“. Der Bayerische Städtetag äußerte seine Bedenken. Es seien Logistik- und Zustellprobleme zu befürchten. Es gebe kaum einen zeitlichen Puffer.
Warum wird die Briefwahl in der Huk-Arena ausgezählt?
Die Auszählung der Briefwahl-Stimmen findet erstmals in der Huk-Arena statt. Das hat laut Jannik Kleinlein mehrere Vorteile. Logistisch sei alles zentral an einem Ort. Zudem könne im Bedarfsfall die Auszählung am Montag ohne größeren Aufwand fortgesetzt werden. „Bisher war die Auszählung immer in Klassenräumen der Gymnasien (Albertinum u. Casimirianum), hier muss allerdings am Montag wieder unterrichtet werden", sagt der stellvertretende Leiter des Einwohneramtes Coburg.
Wer darf per Brief abstimmen?
Alle Wahlberechtigten, die eine Briefwahl beantragen.
Können Wähler die Unterlagen auch online anfordern?
Ja, das geht. In mehr als 1350 bayerischen Gemeinden können Briefwähler die Unterlagen online anfordern – je nach Kommune ist das bereits Ende Januar oder Anfang Februar möglich. Man gelangt über eine Suche im Bayernportal zur Online-Beantragung. Die Stadt Coburg bietet das auch auf ihrer für Wahlen eingerichteten Webseite an (hier geht es zum Link).
Die Beantragung im Internet ist bis zum 2. März möglich. Entweder über die Webseite der Stadt oder über den QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
Wer seine Unterlagen nicht im Internet beantragen will, kann sich auch beim Wahlamt der Stadt Coburg melden. Das entsprechende Formular findet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die sollte bis spätestens 15. Februar bei jedem Wahlberechtigten angekommen sein. Wer seine Unterlagen persönlich im Rathaus der Stadt (ehemaliges Bürgerbüro) beantragen will, kann das bis Freitag, 6. März, 12 Uhr, tun.
Wahlberechtigte, die nach dem 15. Februar immer noch auf ihre Wahlbenachrichtigung warten, sind dazu angehalten, das Wahlamt zu kontaktieren. Das empfiehlt das bayerische Innenministerium.
Wann sollten die Briefwahlunterlagen spätestens abgeschickt werden?
Briefwähler sind selbst dafür verantwortlich, dass ihr Wahlbrief rechtzeitig im zuständigen Wahlamt eingeht. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (Wahlamt der Kommune) eingehen. Das Innenministerium empfiehlt, seine Unterlagen „spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5. März 2026) abzuschicken“. Wer die sichere Variante bevorzugt, kann seinen Wahlbrief direkt im Briefkasten der Stadt Coburg einwerfen, in der Rosengasse 1. Das geht auch am Wahltag.












