Die Schule fällt am Montag aus, weil im öffentlichen Nahverkehr gestreikt wird? Diese Meldung verbreitete sich am Sonntagabend im Netz und in diversen Elterngruppen. Als angeblicher Urheber wurde die Stadt Coburg genannt. Doch die Nachricht war gefälscht.
Wie Stadt-Pressesprecher Louay Yassin mitteilt, kursierte das Schreiben in mehreren Elterninfo-Gruppen. „Wir wurden glücklicherweise schnell von Eltern angefragt, ob das stimmt“, sagt er. Die Stadt habe sofort reagiert: „Wir haben umgehend den OB, den Dritten Bürgermeister und das Schulamt informiert. Das städtische Schulamt schickte anschließend eine Information an das staatliche Schulamt und die Schulleitungen“, so Yassin.Die Schulleitungen hätten danach umgehend über den Schulmanager über die Falschmeldung informiert. „Die städtische Kommunikation hat die Bürger zudem über die Social-Media-Kanäle erreicht. Nach unseren Informationen konnte die Falschmeldung so schnell eingefangen werden – niemand hat deswegen die Schule verpasst“, sagt Yassin.
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Alles nur ein schlechter Scherz?
Yassin mahnt: „So etwas ist nicht bloß ein ziemlich dämlicher Scherz – meines Erachtens ist es eine Straftat. Eltern haben bis zur Aufklärung womöglich verzweifelt nach einer Betreuung für ihre Kinder gesucht, weil sie arbeiten müssen. Außerdem leidet durch solche Fake-News die Informationsqualität in der Gesellschaft. Viele fragen sich dann: Welchen Infos kann ich noch trauen? Muss ich künftig alles infrage stellen, selbst Mitteilungen der Stadt?“ Bislang handele es sich wohl um einen Einzelfall. Positiv hebt er hervor, dass mehrere Eltern aufmerksam waren und die Stadt sofort informiert hätten.
Könnte der Fall rechtliche Konsequenzen haben?
Auf Facebook sorgt der Fall für Verwunderung und Empörung. Ein Nutzer schreibt: „Wer macht sich solche Mühe – und was hat man davon?“ Wer hinter dem gefälschten Schreiben steckt, ist der Stadt aktuell nicht bekannt.
Doch könnte der Urheber auch strafrechtlich belangt werden? „Es ist noch keine Anzeige eingegangen“, sagt Jochen Haischberger, Pressesprecher der Coburger Polizeiinspektion. Zwar handele es sich nicht um ein Vermögensdelikt, wie es bei gefälschten Schreiben sonst häufig vorkomme, ganz ohne strafrechtlichen Belang sei eine solche Aktion aber trotzdem nicht. In Betracht komme unter anderem der Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB). Welche Konsequenzen ein solcher Fall konkret haben könnte, müsse jedoch im Rahmen möglicher Ermittlungen geprüft werden.
Ob Scherz oder nicht – der Vorfall zeigt deutlich: In Zeiten von KI und leicht zugänglicher Technik wird es immer einfacher, Falschmeldungen zu erstellen, und gleichzeitig immer schwieriger, sie zu erkennen. Einige Faustregeln helfen:
- Nachrichten hinterfragen: Von wem stammt die Information? Welche Absicht könnte dahinterstehen? Wer würde von der Meldung profitieren?
- Quelle checken: Findet sich die Information auch in der ursprünglichen Quelle? Gibt es bei Webseiten ein Impressum? Bestätigen unabhängige Quellen die Aussage? Auch die Stadt betont: „Wenn die Stadt Coburg solche Informationen herausgibt, findet ihr diese immer auf www.coburg.de.“
- Bilder prüfen: Wann, wo und von wem wurde das Bild aufgenommen? Wer verbreitet es? Taucht das Motiv nur in diesem Kontext auf?









