Während der Lieferzeiten – also von abends 18 Uhr bis morgens 10 Uhr – dürfen Fahrradfahrer auch künftig durch die Spitalgasse fahren, die ja eigentlich eine Fußgängerzone ist.
Im März 2021 war diese Regelung zunächst testweise eingeführt worden. „Aus unserer Sicht hat sich das bewährt“, sagte Pascale Bauer vom Personal- und Organisationsamt am Montag in der Sitzung des Verwaltungssenats. Deshalb folgte der Senat auch mehrheitlich der Empfehlung, die Testphase in eine dauerhafte Regelung umzuwandeln.
„Mir ist das zu gefährlich“
Barbara Kammerscheid (CSU) stimmte dagegen. „Das muss nicht unbedingt sein“, sagte sie, „mir ist das zu gefährlich.“ Zumal sich die wenigsten Radfahrer an die Schrittgeschwindigkeit halten würden, die für sie dort gelte. Barbara Kammerscheid ist außerdem der Meinung, dass es mit der parallel verlaufenden Nägleinsgasse eine sehr gute Alternative für Radfahrer gibt, und das noch dazu 24 Stunden am Tag.
Eine 24-stündige Freigabe der Spitalgasse für Radfahrer kommt übrigens definitiv nicht infrage. Denn angesichts der hohen Fußgängerströme würde dies zwischen 10 und 18 Uhr sowie insbesondere auch an Markttagen zu einem „erhöhten Konfliktpotenzial“ führen, wie Pascale Bauer sagte.
Stattdessen hat der Verwaltungssenat die 18-bis-10-Uhr-Ausnahmeregelung aber an einer anderen Stelle noch erweitert: Auch sogenannte Elektrokleinstfahrzeugen dürfen künftig während der Lieferzeiten durch die Spitalgasse fahren. Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h.
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