Der Fall Friedrich-Wilhelm Göbel und die Frage nach dem neuen „Aachener“-Kaufhaus in der Innenstadt geht weiter. Und jetzt wird bekannt, dass der Unternehmer aus Dortmund die Filialen, die er übernommen hat, auch eröffnen will. Daran hatten zuletzt viele gezweifelt, denn Göbel wird per Haftbefehl gesucht.
Rückblick: Im März war bekannt geworden, dass die „Aachener“-Gruppe bis zu 25 Filialen der Kette „Galeria“ übernehmen wolle, die auf der Schließungsliste stehen. Darunter auch das Haus in Coburg. Erst danach wurde bekannt, dass der „Aachener“-Chef Ärger mit der Justiz hat und in Hagen vor Gericht steht. Am vergangenen Donnerstag dann das: Göbel erschien nicht zu einem Gerichtstermin. Seitdem gibt es den Haftbefehl und es wird nach ihm gefahndet. Der Haftbefehl begründet sich nach Angaben des Amtsgerichtes Hagen mit Fluchtgefahr.
In der Verhandlung geht es um eine falsche eidesstattliche Versicherung von 2020. Göbel soll am 14. Juli 2020 gegenüber einem Gerichtsvollzieher, dem er seine Vermögensverhältnisse offenlegen musste, falsche Angaben gemacht haben, teilt das Amtsgericht auf Tageblatt-Anfrage mit. Damals habe er als sein Netto-Einkommen einen Betrag von 7300 Euro monatlich angegeben, tatsächlich seien es aber 8300 Euro gewesen. Zudem habe er nicht angegeben, dass er seiner damaligen Ehefrau am 28. August 2018 eine Immobilie im Wert von 4,7 Millionen Euro überschrieben hatte. Das Ganze resultierte aus der Insolvenz und somit der Vermögensoffenlegung eines Unternehmens, an dem Göbel beteiligt war.
Lesen Sie auch:
Entschuldigung ans Team
Jetzt hat sich Göbel in einer E-Mail an die Führungskräfte seiner Kette gewandt. „Zunächst einmal entschuldige ich mich bei Ihnen in aller Form für die Sorgen, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Belastungen, die Ihnen durch die Geschehnisse um meine Person in den letzten Tagen entstanden sind“, sind die ersten Worte der Nachricht. Zuerst hatte das Branchenmagazin „Textilwirtschaft“ darüber berichtet. Er habe gehofft, schreibt Göbel, seine „privaten Dinge so lange stabilisieren zu können“, bis die neuen Standorte eröffnet seien und das Unternehmen sich stabil weiterentwickeln könne. „Die Planung ist sichtbar für alle nicht aufgegangen. Somit trage ich diese Schuld auf meinen Schultern“, schreibt Göbel. Wo er sich aufhält, geht aus der Mail nicht hervor.
Entscheidung Mitte der Woche
Allerdings betont er, dass er und sein Management-Team in den vergangenen Tagen Maßnahmen diskutiert hätten, mit denen die „Aachener Gruppe“ ihre Entwicklung weiter vorantreiben könne. Bis Mitte dieser Woche solle Klarheit bestehen, wie es weitergeht. Und weiter: „Das vereinbarte und von allen Beteiligten angestrebte Ziel ist die Fortführung des aktuellen Geschäftsbetriebes und die Eröffnung aller neuen Standorte.“ Das geplante Geschäftsmodell, also das Sortiment und die Beratung der Kunden vor Ort stünden nicht in Frage, sondern habe sich schon als erfolgreich bestätigt. Göbel versichert in der Nachricht: „Ich werde in den nächsten Tagen und auch darüber hinaus alles tun, um den weiteren Erfolg der aachener Gruppe zu unterstützen.“
Friedrich-Wilhelm Göbel war auf Anfrage unserer Redaktion nicht zu erreichen. Nach Angaben des Amtsgerichts Hagen vom Montag ist Friedrich-Wilhelm Göbel noch abgetaucht. Aus dem Haus an der Coburger Mohrenstraße gab es zu den Nachrichten um Göbel keine Stellungnahme. Man arbeite aber weiter auf die baldige Eröffnung hin. Das Haus hatte ursprünglich bereits im September eröffnet werden sollen, was auch auf Plakaten an den Schaufenstern stand. Jetzt wird dort die Eröffnung für den „Herbst“ angekündigt. Offenbar soll es in ein paar Wochen so weit sein.
Haft ohne Bewährung
Wie es mit Göbel weitergeht, ist unklar. Auch in Dortmund ist ein Verfahren gegen ihn anhängig (AZ: 738 DS 641/22), bestätigte die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Er muss dort am 14. Dezember erscheinen. Dabei geht es den Angaben zufolge um einen Verstoß gegen das GmbH-Gesetz. Am 20. Oktober 2021 soll Göbel falsche Angaben gemacht haben, als er als Geschäftsführer einer Gesellschaft eingetragen werden sollte. Zudem hat er seinen Führerschein verloren: Schon 2020 wurde er in Hagen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, 2021 wegen desselben Deliktes erneut. Das Amtsgericht Helmstedt hatte ihn demnach zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, die nicht zur Bewährung ausgesetzt war. Dieses Urteil ist seit dem 18. November 2022 rechtskräftig. In Haft ist Göbel aber offenbar noch nicht.












