Die Tat im März 2025 hatte Kulmbach erschüttert: Mit über 20 Messerstichen tötet ein Mann seine Lebensgefährtin, weil sie sich von ihm trennen will. Zum Schluss rammt er der Frau das Messer mit einer derartigen Wucht in den Kopf, dass es später zwei Männer benötigen wird, um es wieder herauszuziehen.
Noch am Tatort wurde Werner M. festgenommen.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth verurteilte den Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Die Schwurgerichtskammer hatte an elf Verhandlungstagen eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt, in der insbesondere eine Vielzahl von Zeugen vernommen, eine rechtsmedizinische Gutachterin sowie ein forensisch-psychiatrischer Sachverständiger angehört wurden.
Danach sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte am 2. März 2025 den Plan gefasst hatte, die Frau zu töten. Er habe seine ehemalige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung unvermittelt nach deren Rückkehr von einem Treffen mit einer Freundin angegriffen und ihr mit einem Jagdmesser eine Vielzahl von massiven Stich- und Schnittverletzungen an Kopf und Oberkörper zugefügt.
Das Opfer starb innerhalb weniger Minuten in der Wohnung.
Nach den Feststellungen der Kammer war der Angeklagte bei der Tat zwar alkoholisiert, jedoch waren dadurch weder seine Einsichts- noch seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt, so dass der damals 54-Jährige als voll schuldfähig zum Tatzeitpunkt gilt.
Als Anlass der Tat sah das Gericht Wut und Frust über die Trennung sowie Zurückweisungen anderer Frauen, mit denen er versuchte, Beziehungskontakte zu knüpfen.
Der Rechtsanwalt von Werner M., Wolfgang Schwemmer, hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Über diese musste der Bundesgerichtshof entscheiden. Dabei wurden aber weder Zeugen gehört noch Beweise gesichtet. Es ging lediglich darum, ob es in dem Verfahren Rechtsfehler gegeben hat.
Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wie das Landgericht nun mitgeteilt hat, ist das Urteil rechtskräftig.











