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Frau getötet
Blaicher Mordprozess ist auf der Zielgeraden
Blaicher Mordprozess
Der Angeklagte mit seinem Anwalt. // Foto: Jürgen Gärtner
Kulmbach – Der Blaicher Mordprozess geht heute (24. September 2025) in die achte Runde. Und auch dieser Tag dürfte einige Überraschungen bieten. Eine Zeugin berichtete, dass sie selbst Vorwürfe macht.
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Der Prozess gegen Werner M. befindet sich auf der Zielgeraden, auch wenn das Verfahren durch zusätzliche Verhandlungstage länger dauert als geplant. Das Urteil soll am 8. Oktober fallen. Ursprünglich war die Verkündung für diese Woche Freitag geplant.

Es sind jetzt nur noch wenige Zeugen geladen.

Hoferin sagte Date mit Angeklagtem ab

Am Mittwochmorgen sagte eine Frau aus Hof aus, die für den Tattag ein Treffen mit dem Angeklagten vereinbart hatte, dieses dann aber am Tag davor kurzfristig abgesagt hat.  Sie hätten sich über ein Datingportal wenige Tage zuvor kennengelernt und miteinander geschrieben, so die 59-Jährige.

Nachdem sie erfahren habe, dass der Angeklagte am Tag des abgesagten Treffens seine Lebensgefährtin getötet haben soll, sei sie geschockt gewesen, "weil er nett war und man mit ihm reden konnte".

Die 59-Jährige macht sich Vorwürfe

Sie mache sich selbst Vorwürfe, weil sie den Kontakt abgebrochen hat und die Tat vielleicht aus Wut darüber passiert sei. "Ich konnte nicht schlafen in den ersten Tagen", sagte die Zeugin.

Der Angeklagte habe auf die Absage sehr traurig und enttäuscht reagiert. Er habe gesagt, dass er sie gerne kennengelernt hätte und jetzt "alles Scheiße" sei. 

Werner M. war schon länger auf der Suche nach einer neuen Partnerin, weil sich seine Lebensgefährtin Claudia K. nach langjähriger Beziehung von ihm getrennt hatte. Dass sich die Partnersuche als schwierig gestaltete, machte dem Mann wohl zu schaffen. Er kassierte nur Absagen.

Möglicherweise brachte ihn das so in Rage, dass er den Plan fasste, seine Lebensgefährtin zu töten.

Das Gutachten wird mit Spannung erwartet

Mit Spannung erwartet wird das Gutachten, das Auskunft geben soll über den geistigen Zustand des Mannes, dem vorgeworfen wird, seine Lebensgefährtin ermordet zu haben. Denn Werner M. war nicht nur Alkoholiker, sondern hatte vor 30 Jahren auch bei einem Arbeitsunfall eine Schädelfraktur erlitten. Ob sich das auf das Urteil auswirken wird?

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