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Nach einer Hausdurchsuchung
Waffensammler vor Gericht – Dekowaffe führte zu Anklage
Ein Sturmgewehr des Typs AK 47 – hier ein Symbolfoto – hat ein Mann aus dem Landkreis besessen. Dafür erhielt er jetzt vor dem Amtsgericht Kulmbach eine harte Strafe.
Ein Sturmgewehr des Typs AK 47 – hier ein Symbolfoto – hat ein Mann aus dem Landkreis besessen. Dafür erhielt er jetzt vor dem Amtsgericht Kulmbach eine harte Strafe. // Klaus Rössner/Symbolbild
Signet des Fränkischen Tags von Klaus Rössner
Kulmbach – Ein passionierter Sammler steht wegen einer Dekowaffe vor Gericht. Die Verhandlung enthüllt überraschende Details seiner Sammlung.

Er ist ein passionierter Sammler. In rund vier Jahrzehnten hat der Mann über 60 Waffen zusammengetragen. Die allermeisten der Pistolen, Revolver und Gewehre tragen ein PTB-Zeichen: Sie sind erwerbsscheinfrei. Doch dann machte der 61-Jährige einen Fehler, der ihn vor Gericht brachte.

Angeklagter bestellt Laservisier über chinesischen Händler

Der Waffennarr frönte seiner Obsession schon seit Jahrzehnten. Er ist kein Schwerkrimineller, sondern einfach nur ein Freak, der einen Gefallen daran findet, Waffen zu besitzen, auch wenn sie harmlos sind. Seine Sammelleidenschaft bezieht sich allerdings nicht nur auf die blanken Waffen, sondern auch auf Anbauteile. Deshalb bestellte der Mann aus dem östlichen Landkreis ein Laservisier – über Ebay bei einem chinesischen Händler. Das aber ist waffenrechtlich relevant, und so stand eines Tages die Polizei vor der Tür.

Bei der Hausdurchsuchung staunten die Beamten nicht schlecht. Überall in der Wohnung befanden sich Gewehre, Pistolen und Revolver. „Es war schon eine seltsame Situation: In jedem Winkel lagen irgendwelche Waffen“, erzählte ein Polizist, der als Zeuge aussagte, vor dem Amtsgericht Kulmbach. 

Polizei findet bei Hausdurchsuchung illegale Gegenstände

Bei der Razzia  fanden die Beamten aber nicht nur die verbotene Zieleinrichtung, sondern auch noch andere illegale Gegenstände: So zum Beispiel ein Faustmesser, einige wenige scharfe Patronen, Schwarzpulver und den chinesischen Nachbau eines russischen Sturmgewehrs des Typs Automat Kalashnikov.

Um diese AK 47 drehte sich der Großteil der Verhandlung. Die Waffe fällt nach deutschem Recht unter das restriktive Kriegswaffenkontrollgesetz: Verstöße dagegen werden hart geahndet – nicht nur als eine Ordnungswidrigkeit, sondern als ein Verbrechen.

Verteidiger Werner Brandl: Gesetz nach Kauf verschärft

Verteidiger Werner Brandl wies darauf hin, dass sein Mandant das Sturmgewehr als Dekowaffe erworben habe; sie sei so umgebaut gewesen, dass man damit nicht hätte schießen können. Der Kauf erfolgte im Jahr 2012. Acht Jahre später verschärfte der Gesetzgeber die Regelungen, mit dem Ergebnis, dass die Waffe in der vorliegenden Form nicht mehr gestattet war, weil ein Teil des Gewehrs, der sogenannte Verschlussträger, nunmehr nicht mehr zulässig war.

Der Angeklagte hätte das Gewehr allerdings als Altbesitz rechtmäßig behalten dürfen, wenn er sich bei der Waffenbehörde am Landratsamt Kulmbach eine Genehmigung hätte ausstellen lassen. Dies unterblieb jedoch. Damit war der Besitz nicht mehr zulässig.

Bei Durchsuchung alle Waffen eingezogen

Keine Berechtigung hatte der Mann auch für das Schwarzpulver, die scharfe Munition und das Faustmesser. Bei der Durchsuchung wurden allerdings nicht nur diese Gegenstände eingezogen, sondern auch alle anderen, zulässigen Waffen.

Staatsanwältin Nina Hauck beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 800 Euro Geldauflage. Sie sprach von einem minderschweren Fall. Der Angeklagte habe die Vorwürfe eingeräumt, verdeutlichte sie. Als strafverschärfend wertete sie jedoch, dass der 61-Jährige alle Waffen frei zugänglich in der Wohnung und in seinem nicht abgeschlossenen Gartenhaus aufbewahrt hatte.

Richter Stefan Käsbohrer folgt Antrag der Staatsanwältin

Verteidiger Werner Brandl hielt eine Geldstrafe von 600 Euro für schuld- und tatangemessen. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Laservisier erwerbsscheinfrei sei, nachdem er es frei im Internet über Ebay erworben habe. Und das Sturmgewehr habe der Sammler gekauft zu einem Zeitpunkt, als es noch erlaubnisfrei gewesen war. „Wie soll er denn wissen, dass das heute nicht mehr zulässig ist?“

Richter Stefan Käsbohrer folgte allerdings der Argumentation der Anklage und verurteilte den Mann zu einem halben Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung. Darüber hinaus hat der Bürgergeld-Empfänger eine Geldauflage von 500 Euro zu entrichten.

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