Burggeflüster
Die Rechnung ohne den Kunden gemacht
Eine bereits bezahlte Rechnung nochmals angemahnt – da hilft nur ein Blick in die Unterlagen.
ferkelraggae – Fotolia
Alexander Müller von Alexander Müller Bayerische Rundschau
Kulmbach – Wie rasch man Dinge vergisst und froh sein kann, in aufbewahrten Unterlagen nachschauen zu können, habe ich erst kürzlich wieder gemerkt.

Im Briefkasten lag nämlich eine Mahnung für einen Rechnungsbetrag aus dem Juli des Vorjahres. Als ich das Schreiben geöffnet hatte, war ich ziemlich erschrocken, obwohl ich mich natürlich wunderte, dass die Firma (erst) nach so langer Zeit die Erinnerung schickte. Immerhin handelte es sich um keinen geringen Betrag, dessen Zahlung bei mir angemahnt wurde. Also, Unterlagen gewälzt – und siehe da: Bei dem nicht unerheblichen Betrag war es auch um eine Förderung gegangen, und die zuständige Stelle hatte bei einer ersten Rechnung eine ...

Inhalt teilen

Oder kopieren Sie den Link:

Es steckt mehr in dieser Geschichte.

Testen Sie unser Angebot und erfahren Sie, warum mehr als 12.500 Menschen PLUS nutzen. Jeden Tag erfahren Sie aufs Neue, was in Ihrer Region geschieht und was es bedeutet.

Mehr über PLUS lesen Sie hier.