Konkret heißt es dazu im Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter Führung von Cem Özdemir (Grüne): „In der Gesamtbilanz der vergangenen 20 Jahre zeigt sich jedoch, dass in verschiedenen Bereichen des Umgangs mit Tieren nach wie vor Defizite bestehen. Den Tierschutz zu verbessern, hat daher eine hohe Priorität.“
Ein Beispiel: In der Landwirtschaft soll die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern verboten werden; nur bei Kleinbetrieben soll sie saisonal noch erlaubt sein. Auch die Abgabe hochträchtiger Schafe und Ziegen zur Schlachtung soll verboten werden. Die Schwänze von Lämmern und die Hörner von Rindern dürften zukünftig nur noch unter Betäubung gekürzt beziehungsweise entfernt werden.
"Das betrifft mich gleich doppelt", sagt Alexander Eber. Der Landwirt vom Kulmbacher Biegersgut setzt voll auf seine Mitarbeiterinnen: Milchkühe, 64 Stück an der Zahl, dazu die weibliche Nachzucht - macht derzeit insgesamt 144 Tiere auf seinem Hof. 2005 baute der heute 45-Jährige nach gesetzlichen Vorgaben einen Laufstall, doch er hat auch noch die besagte Anbindehaltung im alten Kuhstall. "Hier habe ich 38 Plätze fürs Jungvieh."
Aber damit wäre nach den neuen Vorgaben (und einer mehrjährigen Übergangsfrist) bald Schluss. Für Alexander Eber keine neue Ankündigung. „Das wird seit beinahe 30 Jahren diskutiert. Jeder Landwirt weiß, dass sich Tiere in einem Laufstall wohler fühlen, aber das kann man auch nicht einfach auf alle Kühe übertragen: Im Anbindestall fühlt sich eine rangniedere Kuh beispielsweise wohler, weil es kein Gerangel geben kann."
Nachteile der Anbindehaltung sind bekannt
Der Kulmbacher kennt die Nachteile aus eigener Praxis: "Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, ganz klar. Und ich will, dass es meinen Tiere gut geht . Als ich die Kühe noch alle angebunden hatte, hatte ich wesentlich mehr Aufwand zum Beispiel beim Kalben, denn da gab es wesentlich häufiger Probleme. Gleiches gilt für die Verdauung der Kühe, die ist deutlich besser aufgrund der Bewegung."
Für sein größtes Problem aber weiß er momentan keine Lösung: die Kosten. "Ich habe mir ein Angebot machen lassen. Um das besagte Jungvieh in einen weiteren Laufstall einzustellen, der die Vorgaben erfüllt, müsste ich rund 800.000 Euro aufwenden, verdiente aber keinen Cent mehr an meinem Produkt. Mir selber fehlt die Perspektive, das zu ändern, denn ich bezahle auch noch den besagten Stall von 2005 ab."
Zwei Seiten der gleichen Medaille
Da sieht der Landwirt eine weitere Krux lauern: "Damals habe ich nach dem Artgerechte-Tierhaltung-Programm gebaut, das Modernste vom Modernen. Nur: Heute sind diese Vorgaben Standard, so dass ich mit diesem Stall gerade mal Haltungsstufe 3 erfülle. Das wiederum bewerten die Abnehmer meiner Milch." Bei Schweinehaltern sei die "Halbwertszeit" ihrer Anlagen noch extremer, sagt Eber: "Da mussten teilweise nagelneue Ställe schon nach drei Jahren umgebaut werden, um die aktuellen Regularien zu erfüllen. Hier wünschen sich die Landwirte seitens der Politik eine Art Bestandsgarantie, um Planungssicherheit zu bekommen.
Höhere Bewegungsfreiheit - höhere Verletzungsgefahr
Wobei sich, so der Landwirt, just bei den Stallvorgaben die Katze in den Schwanz beiße: "Laufstall bedeutet ja, dass sich die Tiere relativ frei bewegen können, was sicher positiv zu werten ist. Dann aber besteht erhöhte Verletzungsgefahr, wenn jede Kuh ihre Hörner behält, und zwar nicht nur für die Tiere, sondern auch für mich. In einem Laufstall brauche ich enthornte Kühe. "
Bleiben Sie mit der Bayerischen Rundschau auf dem Laufenden und holen Sie sich jetzt unseren kostenlosen Newsletter.
Problem: Das Enthornen von Kälbern mit Betäubungsmitteln hält der Kulmbacher für fragwürdig. "Mir gefällt das nicht, dass ich erst eine Betäubung und dazu Schmerzmittel geben soll, wie es verlangt wird. Gerade das Schmerzmittel wirkt oft nicht ausreichend oder lange genug – so kann es passieren, dass die Kälber beim Enthornen anfangen, um sich zu schlagen."
Das sei früher einfacher gewesen: "Da habe ich jeweils 30 Sekunden pro Seite gebraucht – und die Prozedur war vorbei. Die Tiere hatten zwar Angst, schütteten dabei aber Adrenalin aus - und waren damit nahezu schmerzfrei." In Biobetrieben müsse der Tierarzt eine örtliche Betäubung setzen, damit das Kalb ruhiggestellt ist, bevor es das Schmerzmittel gibt. Diese Variante solle bald auf alle Betriebsarten angewandt werden. "Was keiner zu bedenken scheint: Wir haben kaum noch Tierärzte. Meiner ist mittlerweile 70 – ich hoffe, er arbeitet noch bis 100. Die kämen gar nicht rum mit allen, die eine solche Behandlung für ihre Kälber bräuchten."
Kulmbacher Bauer setzt auf Hornlos-Züchtungen
Aus all den genannten Gründen setzt Eber auf Hornlos-Züchtungen. "Ich setze nur noch hornlose Bullen ein. 30 Prozent haben noch Hörner, die anderen kommen bereits ohne auf die Welt. Das dauert noch ein paar Jahre, bis alle Tiere durchgezüchtet sind." Der Discounterkette Lidl sei es zu verdanken, dass diese Züchtung vorangetrieben wurde. "Mein Kontrolleur hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass Lidl für solche Züchtungen einige Millionen bereitstellt. Die Handelsketten machen die Vorschriften schon seit Jahren, oft bevor das Thema überhaupt in der Politik ankommt."
Nichtsdestotrotz sieht der Kulmbacher Landwirte die Gefahr, dass bei weiteren Vorgaben viele Betriebe aufgeben. "Vor allem Kleinbetriebe, die im Nebenerwerb geführt werden, haben keine Chance, einen neuen Stall zu bauen. Aber nicht nur die kleineren, auch größere Höfe in der Region geben auf."
Ministerin Kaniber sieht "Todesurteil" für Kleinbetriebe
In diese Kerbe schlägt auch Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU). Sie hält die Novelle des Tierschutzgesetzes für das "Todesurteil" für klein- und mittelbäuerliche Tierhaltungsbetriebe. "Ich habe mehrfach gewarnt, dass die geplanten Änderungen im Tierschutzgesetz ein schwerer Schlag für die bäuerlichen Familienbetriebe sind. Uns allen ist Tierschutz enorm wichtig und wir kommen da auch voran. Aber wir dürfen in Deutschland nicht einseitig und überzogen vorauseilen und die heimische Tierhaltung zunichtemachen."
Die Folge, so Kaniber, sei klar: Das Fleisch komme dann aus Ländern, deren Tierwohlstandards deutlich niedriger seien als hierzulande. Dass nun doch die gerade in Berg- und Mittelgebirgslagen verbreitete Kombinationshaltung mit Weidehaltung (Sommer) und Anbindehaltung im Winter so auch nicht mehr möglich sein soll, werde den Bedürfnissen im Süden Deutschlands nicht gerecht und sei für Bayern inakzeptabel.
Staatsregierung befürchtet bürokratischen Mehraufwand
Auch die geplanten Regelungen zum Enthornen beziehungsweise zum Verhindern des Hornwachstums gehen der Ministerin an der "guten fachlichen Praxis" weit vorbei. "Die bewährte Form der Enthornung muss auch weiterhin unter Einsatz von Schmerzmitteln vom Landwirt allein gemacht werden dürfen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurden auch beim Kupieren der Schwänze von Ferkeln nochmals erhebliche Verschärfungen vorgenommen, die nicht zuletzt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Schweinehalter führen."
Zusätzlich geht der Bund bei der aktuellen Novelle davon aus, dass die Tierhalter durch die Gesetzesänderung mit jährlichen Zusatzkosten von rund 106 Millionen Euro belastet werden. Dies werde die Regierung des Freistaats nicht akzeptieren.
Amt für Landwirtschaft stimmt Ministerin zu
"Den Ausführungen der Staatsministerin ist vollumfänglich zuzustimmen", schreibt dazu das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Coburg-Kulmbach (AELF). Die klassische Anbindehaltung gebe es oft noch bei kleinen Milchviehbetrieben mit weniger als 30 Kühen. "Ist die Anbindehaltung für diese Betriebe nicht mehr möglich, müssen sie in moderne Laufställe investieren. Dies ist in der Regel betriebswirtschaftlich durch die gestiegenen Investitionskosten nicht darstellbar." In Konsequenz reduziere ein Verbot der Anbindehaltung also die Zahl der kleinbäuerlichen Milchviehbetriebe, die einen wichtigen Teil zum Erhalt der Kulturlandschaft beitragen, beträchtlich.
Höhere Kosten beim Enthornen
Auch bei den neuen Regeln für das Enthornen kommen höhere Kosten auf die Betriebe zu, da es künftig vom Tierarzt durchgeführt werden muss. Diese Praxis ist auf Biobetrieben bereits gängig. "Diese höheren Kosten im Bio-Bereich sind durch eine Kombination von höheren Preisen, aber auch höheren Fördersätzen pro Hektar angepasst. Darüber hinaus kann bereits durch den Einsatz von genetisch hornlosen Bullen eine Reduktion des Enthornens ermöglicht werden und somit die Sicherheit im Stall und im Umgang mit unseren Tieren gewährleistet werden."
Beim Schwanzkupieren seien laut AELF die wirtschaftlichen Auswirkungen ebenso relevant. Hintergrund sei die Verhinderung des Schwanzbeißens, was häufig ein Verhaltensproblem in der Schweinehaltung darstelle. "Hierbei beißen die Schweine in die Schwänze ihrer Stallgenossen. Da dies zu ernsthaften Verletzungen, Infektionen und Schmerzen führen kann soll durch das Kupieren das Risiko dieser schweren Verletzungen verringert werden." Die Alternative wären auch hierbei größere Investitionen in beispielsweise ein größeres Platzangebot, was wiederum Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes, aber auch auf den Fleischpreis für den Konsumenten haben würde.
Deutscher Tierschutzbund sieht Bedarf zur Nachbesserung
Ganz anders sieht dies der Deutsche Tierschutzbund - und kritisiert den Gesetzesvorschlag aus dem Bundesministerium trotz einiger Verbesserungen als "zu schwach". Nachbesserungen durch die Ampelfraktionen im Lauf des parlamentarischen Verfahrens seien dringend erforderlich.
„Mit dem Gesetzentwurf wird der Anspruch eines Staatsziels Tierschutz unterlaufen und das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gebrochen. Das ist inakzeptabel. Ein Tierschutzgesetz muss Tiere schützen, nicht den faulen Koalitionsfrieden", kommentiert Verbandspräsident Thomas Schröder. Besonders scharf kritisiert der Tierschutzbund, dass Özdemir selbst ein Ende der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern verhindert habe. Eine zehnjährige Übergangsfrist für die ganzjährige Anbindehaltung sei deutlich zu lang; die saisonale Anbindehaltung, bei der die Rinder mehr als die Hälfte des Jahres fixiert im Stall stehen, bleibe sogar dauerhaft erlaubt. „Anbindehaltung ist Tierqual."
Mehr lesen Sie:












