Die Entscheidung ist gefallen. Die Stadt hat die unerlaubte Baumfällung am Metzdorfer Hang als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Der Verursacher, die Weismainer Baufirma Dietz, müsse einen mittleren fünfstelligen Betrag zahlen, sagte Oberbürgermeister Ingo Lehmann (SPD) in der Sitzung des Stadtrats am vergangenen Donnerstag. Es sind genau 25.000 Euro, die Geschäftsführer Christian Dietz an die Stadtkasse überweisen muss. Ob er das auch machen wird? „Mit ist der Bescheid am Freitag zugestellt worden.
"25.000 Euro sind kein Ersatz für Bäume"

Kulmbach – Der Bauunternehmer, der am Metzdorfer Hang jahrhundertealte Bäume geholzt hat, soll eine Strafe zahlen. Den Anwohnern ist sie noch zu niedrig.