Ein tödlicher Schluck aus einem Champagnerglas steht im Zentrum eines Prozesses vor dem Landgericht Weiden. Angeklagt ist ein 46 Jahre alter Niederländer. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und bandenmäßigen Drogenhandel vor. Die Verteidiger wiesen zu Prozessauftakt die Vorwürfe zurück.
Der 46-Jährige soll laut Ankläger Mitglied einer Gruppe sein, die in großen Mengen MDMA, bekannt als Wirkstoff der Droge Ecstasy, produziert haben soll, um es im In- und Ausland zu verkaufen.
Der Angeklagte bezeichnete sich selbst als Eisverkäufer und als Partytyp und äußerte sich umfangreich zu seinen weiteren diversen internationalen Geschäften - von Cannabisverkauf über Autoimporte bis Festivalveranstaltung.
Der 46-Jährige erzählte von Reisen zwischen Europa, Thailand und Indonesien, er nehme selbst gelegentlich Drogen, etwa bei Partys auf Ibiza, und vermittle auch Drogen an Freunde. Mit seinen Berichten sorgte er teilweise für Verwirrung im Gerichtsaal.
Prozessgegenstand ist der sogenannte Champagner-Fall: Am Abend des 13. Februar 2022 bestellte eine Gruppe Gäste in einem Restaurant in Weiden eine Flasche Champagner. Die war allerdings manipuliert worden, so dass sich darin das hochgiftige Betäubungsmittel MDMA befand. Das sei äußerlich an der Flasche nicht zu erkennen gewesen.
Die acht Menschen, die davon tranken beziehungsweise daran nippten, brachen sofort zusammen. Ein Mann starb wenige Stunden später, die anderen Betroffenen erlitten teils lebensgefährliche Verletzungen.
Champagnerflasche zur Drogentarnung
Die Flaschen sollen von Drogenhändlern zur Tarnung verwendet und in einem Lager aufbewahrt worden sein. Der Angeklagte soll die Rolle des Logistikers gehabt haben. Seine Aufgabe war es, den Ermittlungen zufolge, die Flaschen zu verkaufen.
Mehrere Flaschen seien jedoch gestohlen worden und über Umwege in den Handel und eine in das Restaurant in Weiden geraten. Der Verteidigung zufolge sei dies nicht dem Mandanten anzulasten. Der Angeklagte sagte, er habe in dem Lager ein anderes Abteil gemietet gehabt. Auch die Verteidigung betonte, es habe keine Verbindung zwischen dem Mann und dem fraglichen Abteil, in dem der vermeintliche Champagner gelagert gewesen sein soll, bestanden.
Fall «an Tragik nicht zu überbieten»
Verteidiger Alexander Stevens sagte, das Geschehen in jener Nacht in dem Weidener Lokal sei «an Tragik nicht zu überbieten». Jedoch könne man seinen Mandanten dafür nicht verantwortlich machen.
Überhaupt sei die Herleitung der Staatsanwaltschaft - hätte der Mann die Flaschen nicht gelagert, hätten sie nicht gestohlen und in den Handel gebracht werden können - nicht haltbar. Denn: Wenn ein Mann einen Mord begehe, könne man der Mutter nicht vorwerfen, hätte sie ihren Sohn nicht geboren, hätte dieser keinen Mord begehen können. Es handele sich um eine Verkettung von Zufällen.








