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Leistungen werden halbiert
Familiengeld in Bayern: Für wen gilt der Stichtag 1.1.2026?
Familie unterwegs
Familien in Bayern müssen sich auf Änderungen beim Familien- und Krippengeld einstellen. // Christin Klose/dpa-tmn
Markus Söder
Die bayerische Staatsregierung mit Ministerpräsident Markus Söder an der Spitze halbiert wichtige Sozialleistungen für Familien. // Peter Kneffel/dpa
Signet des Fränkischen Tags von Moritz Kircher
München – Bayern zahlt künftig weniger Familiengeld. Das Krippengeld wird gestrichen. Das alles ab dem 1. Januar 2026. Betrifft das auch aktuelle Leistungsbezieher? Eine Übersicht.

Zum 1. Januar 2026 kürzt die bayerische Staatsregierung die Leistungen für Familien- und Krippengeld. Diese Meldung hat Verunsicherung bei vielen aktuellen Leistungsbeziehern ausgelöst. Ebenso bei Eltern, deren Kinder noch vor dem 1. Januar 2026 ein Jahr alt werden - und somit der Bezug von Krippen- und Familiengeld nach den alten Regeln beginnt. Werden für aktuelle Bezieher zum Stichtag Leistungen gekürzt?

Es ändert sich nichts für aktuelle Leistungsbezieher

Nein, sagt das bayerische Familienministerium auf Nachfrage unserer Zeitung. Wer noch vor dem 1. Januar 2026 die Leistungen aus dem Krippen- und Familiengeld erhält, bekommt diese auch über den Stichtag hinaus bis zum Ende des individuellen Leistungszeitraumes ausbezahlt. Das erläutert eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage.

Ein theoretisches Beispiel: Das erste Kind einer Familie wird am 1. März 2025 ein Jahr alt. Die Eltern erhalten vom 13. bis zum 36. Lebensmonat eine monatliche Zahlung von 250 Euro - auch über den 1. Januar 2026 hinaus. In Summe sind das 6000 Euro. Im Jahr 2025 kommt das Geschwisterchen zur Welt. Dieses wird erst nach dem Stichtag 1. Januar 2026 ein Jahr alt. Somit fällt das Kind dann in die Neuregelung fürs Familiengeld. Die Eltern erhalten die einmalige Zahlung von 3000 Euro, statt wie bisher 24 mal 250 Euro.


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Nur noch 3000 statt bisher 6000 Euro für Familien

Mit der Begründung, dass die Kassen knapp seien, streicht Bayern von 2026 an die direkten Familien- und Landespflegegeldzahlungen auf die Hälfte zusammen: Eltern kleiner Kinder bekommen künftig nur noch einmalig 3.000 statt in Summe mindestens 6.000 Euro vom Freistaat überwiesen. Im gleichen Zug soll auch das Krippengeld entfallen, mit dem Familien bei den Kindergartenbeiträgen entlastet wurden. Die frei werdenden Mittel sollen zusätzlich in Kitas und Personal gesteckt werden. Das hat die bayerische Staatsregierung auf einer Haushaltsklausur des Kabinetts im November 2024 beschlossen.

«Die Krise führt dazu, dass wir handeln müssen», sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach dem einvernehmlichen Haushaltsbeschluss von CSU und Freien Wählern. Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger sagte: «Wir müssen dort einsparen, wo wir einsparen können» - etwa bei freiwilligen Leistungen, die man sich und den Menschen in guten Zeiten gegönnt habe.

Statt Familien- und Krippengeld nur noch einmalig 3.000 Euro «Kinderstartgeld»

Statt monatlicher Familien- und Krippengeldzahlungen soll es künftig nur noch eine einmalige Zahlung von 3.000 Euro an Eltern kleiner Kinder geben, und zwar zum ersten Geburtstag des Kindes. Das sind nur noch 50 Prozent der bisherigen Summe. Die übrigen 50 Prozent sollen in den Bau von Kitas, die Betreuung, Personalkosten und Ähnliches fließen. 

Bislang zahlt Bayern für jedes Kind vom 13. bis zum 36. Lebensmonat 250 Euro Familiengeld pro Monat. Ab dem dritten Kind sind es sogar 300 Euro pro Monat - also 7.200 Euro. Das Geld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbssituation und ungeachtet der Betreuung in einer Kita oder zu Hause ausgezahlt. Das Krippengeld - 100 Euro pro Monat - soll Familien von Kindergartenbeiträgen entlasten. 

Einkommensgrenzen will Bayern für die Reform der Familienleistungen zunächst nicht einziehen - man werde sich dies aber eventuell für «ganz, ganz hohe Einkommen» noch einmal anschauen, sagte Söder.

(Mit Material von dpa)

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