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Datenschutz und Wettbewerb
Verbände lehnen Apple-Kompromiss zu Anti-Tracking-Abfrage ab
Apple
Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte Apple die App-Tracking-Abfrage auf iPhones durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. (Archivbild) // Christian Charisius/dpa
von dpa
Berlin – Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr verbieten, Aktivitäten bei anderen Diensten zu erfassen. Die Werbewirtschaft sieht sich dadurch unfair benachteiligt.
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Die deutsche Medien- und Werbewirtschaft möchte Apple die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland durch das Bundeskartellamt untersagen lassen. Die Vorschläge von Apple im Rahmen des Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamtes seien nicht geeignet, die von den Kartellbehörden festgestellten Wettbewerbsprobleme im mobilen Werbemarkt auszuräumen, erklärten die fünf Dachverbände der Branche. 

Das App Tracking Transparency Framework (ATT) ist Apples System zum Schutz der Privatsphäre, das mit iOS 14.5 eingeführt wurde. Es zwingt App-Entwickler dazu, Nutzer explizit um Erlaubnis zu bitten, bevor sie deren Daten über Apps und Webseiten anderer Unternehmen hinweg verfolgen (tracken) dürfen. Beim ersten Start einer App werden die Nutzer gefragt, ob sie ihr erlauben wollen, zu Werbezwecken ihre Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Anbieter zu erfassen. Viele Anwender lehnen das ab. Seit der Ankündigung im Juni 2020 gibt es Kritik aus der Werbebranche und unter anderem besonders stark vom Facebook-Konzern Meta.

Apple betonte in einer Reaktion, ATT sei eingeführt worden, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, auf einfache Weise zu kontrollieren, ob Unternehmen ihre Aktivitäten über andere Apps und Webseiten hinweg verfolgen könnten. «Die Tracking-Industrie kämpft kontinuierlich gegen unsere Bemühungen, Nutzern die Kontrolle über ihre Daten zu geben. Dies ist nur ihr jüngster Versuch, sich uneingeschränkten Zugriff zu persönlichen Daten zu verschaffen», hieß es vom iPhone-Konzern weiter. Man werde das «wichtige Datenschutz-Tool» weiterhin für die Nutzer verteidigen.

Bedenken beim Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt leitete im Juni 2022 wegen ATT ein Verfahren gegen Apple an, obwohl das Amt den Datenschutz begrüßt. Die Behörde warf Apple vor, für Drittanbieter sehr strenge Regeln aufzustellen. Eigene Apple-Dienste dagegen - wie der App Store oder Apple News - seien von diesen Regeln weniger stark betroffen und könnten eigene Daten einfacher nutzen.

Problematisch empfanden die Kartellwächter auch die Gestaltung der Abfragen. Während Drittanbieter standardisierte, eher abschreckende Abfragefenster nutzen müssten, soll Apple seine eigenen Hinweise so gestaltet haben, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Außerdem bemängelte das Bundeskartellamt einen Eingriff in die Geschäftsmodelle der betroffenen Unternehmen. Viele kostenlose Apps finanzierten sich durch personalisierte Werbung. Durch das ATT würden deren Werbeeinnahmen drastisch sinken, während Apples eigenes Werbegeschäft im App Store potenziell gestärkt werde, da Apple dort die Datenhoheit behalte.

Wirtschaft lehnt Kompromissvorschläge ab

Ende 2025 reichte Apple verschiedene Lösungsvorschläge ein und versprach etwa, die Abfragen neutraler zu gestalten. Die neuen Regeln werden seit vergangenem Dezember in einem Markttest von der Behörde geprüft. Die Verbände der Medien- und Werbewirtschaft kommen nun zu dem Ergebnis, dass auch nach den Zusagen von Apple die zentralen Wettbewerbsverstöße bestehen bleiben. 

Die Verbände forderten das Bundeskartellamt auf, die Zusagen abzulehnen und «den Kartellrechtsverstoß durch eine wirksame Untersagungsentscheidung zu beenden.» Zudem müsse «ein hinreichend disziplinierendes Bußgeld» verhängt werden, um sicherzustellen, dass Apple das beanstandete Verfahren nicht wiederhole.

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