Ein schöner Abend mit Freunden in Bamberg geht zu Ende. Man bringt nur noch schnell einen der Kumpels zum Bahnhof. Dann geht es um kurz vor 23 Uhr zurück in die Innenstadt. Nach dem Überqueren der Luitpoldbrücke nähert sich ein älterer Mann.
Als die vier Jugendlichen an einer roten Ampel über die Franz-Ludwig-Straße stehenbleiben, kommt der unbekannte Spaziergänger noch näher. Nur wenige Zentimeter trennen ihn und eines der Mädchen. „Ich sah seinen bedrohlichen Blick und stufte die Situation als gefährlich ein“, so einer der Nachtschwärmer, den wir Rick nennen wollen.
Komischer Kauz
Der 17-jährige Schüler versucht, sich zwischen den aufdringlichen Mann und das Mädchen zu stellen. Das führt dazu, dass er einen Schubser abbekommt. „Ich sagte noch zu ihm, dass wir keinen Ärger haben wollen“.
Das interessiert den komischen Kauz aber nicht. Auch nicht, dass Rick mit Engelszungen auf ihn einredet. Er bleibt an der Gruppe dran. Dann wird die Ampel grün. Während drei aus der Clique die Straße überqueren, bleibt Rick zurück, gleichsam als Schutzschirm.
Faustschlag gegen die Brust
Als auch er über die Fahrbahn geht, rückwärts, um den älteren Mann im Auge behalten zu können, versetzt ihm dieser aus dem Nichts einen heftigen Faustschlag gegen die Brust. Später wird sich dort ein größerer Bluterguss bilden. Durch einen weiteren Schubser gerät Rick kurz vor dem Gehsteig ins Stolpern und schlägt mit dem Hinterkopf gegen die Ampelanlage.
Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass er sich dabei nicht schwerer verletzt. Er hat nur Kopfschmerzen, aber keine Platzwunde. Danach ergreifen die vier jungen Leute die Flucht. Der unbekannte Mann, der erkennbar nüchtern ist, folgt ihnen weiter. Er verschwindet erst, als Rick in der Langen Straße den Notruf wählt.
Vorsätzlicher Körperverletzung
Ein unbeteiligter Zeuge, der den Faustschlag an der Ampel gehört hat, verfolgt den Unruhestifter. Wenige hundert Meter weiter kann er ihn aufhalten, bis die Polizeistreife auftaucht. Als der Täter hört, dass ihn eine Strafanzeige erwartet, stöhnt er nur: „Ach nein, nicht schon wieder“. Vor dem Amtsgericht Bamberg sitzt nun jener ältere Mann als Angeklagter.
Es ist nicht das erste Mal, dass er jemanden körperlich angegangen hat. Das zeigt eine Vorstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung aus dem Dezember 2023. Was genau damals vorgefallen ist, will die Staatsanwaltschaft Bamberg auf FT-Nachfrage nicht offenlegen. Die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten stünden dem entgegen, so Pressesprecher Alexander Baum. Was allerdings während der Verhandlung herauskommt ist, dass es sich bei dem älteren Mann um einen ehemaligen Lehrer handelt.
Attacke an der Ampel
In Sachen nächtlicher Attacke ist die Beweislage eindeutig. Und doch kommt es zu keinem Urteil. Das liegt daran, dass Staatsanwältin Marietta Thies und Strafrichterin Julia Schmidt Zweifel haben, dass der ehemalige Lehrer überhaupt schuldfähig ist. Sein Verhalten jedenfalls ist seltsam. Schon beim Betreten des Gerichtsgebäudes in der Sicherheitsschleuse stellt er Heiligenfigürchen auf.
Während des Verfahrens scheint er geistig abwesend zu sein und murmelt immer wieder unverständliche Worte vor sich hin. An den Vorfall will er sich nicht erinnern können. Als er den Gerichtssaal wieder verlässt, verabschiedet er sich lautstark von einer Besuchergruppe mit lateinischen Sätzen. Auch andernorts hat man sich schon über ihn gewundert. Dem Gesundheitsamt Bamberg sind im Laufe der Jahre mehrere polizeiliche Mitteilungen zugegangen. Etwa, dass der ältere Mann mitten im Winter barfuß durch die Innenstadt läuft.
Deshalb soll er nun von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachtet werden. Sollte der Experte zum Ergebnis kommen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt, durch die der frühere Lehrer schuldunfähig ist, kann er für die Attacke an der Ampel nicht verurteilt werden.
Dauerhafte Unterbringung?
Dann kann man ihn höchstens vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen. Aber nur, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für sich oder andere ausgeht. Wird diese Schwelle nicht überschritten, bleibt er auf freiem Fuß, und die Allgemeinheit muss dann mit den Belästigungen leben.
Eine dauerhafte Unterbringung müsste in einem gesonderten Sicherungsverfahren am Landgericht Bamberg beschlossen werden. Dafür aber sind die Hürden sehr hoch – für den ehemaligen Lehrer wohl zu hoch.










