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Grillparty sorgt für Ärger
Am Amtsgericht Bamberg: Nachbarschaftsstreit eskaliert
Der Angeklagte, Staatsanwältin Weinhold, zwei Justizmitarbeiterinnen und Strafrichterin  Distler
Der Angeklagte, Staatsanwältin Weinhold, zwei Justizmitarbeiterinnen und Strafrichterin Distler // Foto: Udo Güldner
Bamberg – Er will mit seinem Nachbarn reden. Der will nichts mit dem kriminellen Kiffer zu tun haben. Danach eskaliert die Situation. Am Amtsgericht Bamberg schildert eine Mitbewohnerin, welche Angst sie hatte.

Seitdem der 34-jährige Mieter in das Mehrfamilienhaus irgendwo in Bamberg eingezogen ist, gibt es Ärger. Vor allem mit einem Nachbarn und dessen Mitbewohnerin, die ihm nicht alles durchgehen lassen wollen. Dabei geht es um Ruhestörungen, ständiges Kiffen und andere Vorfälle.

Grillparty in Bamberg sorgt für Ärger

An einem Samstagnachmittag im Frühsommer kommt es wieder zu einer Konfrontation. Da kommt der Nachbar nach Hause und begegnet im Flur dem Mieter, der ihn von der Seite anquatscht. Es geht um irgendeine geplante Grillparty im Garten. Anlass ist sein Geburtstag. Soviel ist zu verstehen.

Der Nachbar hat freilich keine Lust auf längere Diskussionen, schon gar nicht mit einem angetrunkenen Gegenüber, und lässt den Mieter grußlos stehen. Doch der nun wütende Mieter folgt ihm. Er schreit herum, dass man ihn so nicht behandeln könne. Dem Nachbarn gelingt es zwar noch, in seine Wohnung zu kommen. Die Eingangstüre kann er aber nicht mehr hinter sich schließen. Ein Fuß des Mieters ist im Weg. Zudem drückt der Mieter mit den Händen gegen die Türe, um ins Innere zu gelangen. Auch wiederholte Aufforderungen, das zu unterlassen, beeindrucken ihn nicht.

Die Mitbewohnerin in der Wohnung, erfährt man am Amtsgericht Bamberg, wagt sich angesichts der Lärmkulisse nicht in die Nähe des Geschehens. Sie sperrt sich sicherheitshalber in einem Zimmer ein. Vor lauter Aufregung schafft sie es weder die Polizei zu alarmieren, noch ein Beweisvideo mit dem Smartphone zu machen. So stark zittern ihre Hände.

Als der Mieter trotz aller Anstrengungen sein Ziel nicht erreicht, zieht er schimpfend ab. Dem Nachbarn wirft er ein „Fotze“ und ein „Bist du behindert?“ an den Kopf.

Nachdem sie mehrfach auf die Polizei verzichtet haben, ist nun die Geduld des Nachbarn und seiner Mitbewohnerin zu Ende. Auch, weil sie die Befürchtung haben, dass es beim nächsten Mal nicht beim Gebrüll bleibt. Sie zeigen den Mieter an und erwirken ein polizeiliches Kontaktverbot. Der Mieter darf sich eine Zeit lang weder nähern noch mit ihnen sprechen oder anrufen.

Angeklagter am Amtsgericht Bamberg hat viele Vorstrafen

Der Mieter gibt am Amtsgericht Bamberg das Opfer. Was angesichts der inzwischen 17 Vorstrafen nicht verfängt. Die Amtsgerichte in Bamberg, Bayreuth und Haßfurt haben ihn vor allem wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt. Es gibt aber auch Vorfälle, in denen es um Beleidigung und Bedrohung, Widerstand gegen und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte und vorsätzliche Körperverletzung, sowie Sachbeschädigung geht.

Immer wieder muss er ins Gefängnis. Für eine Sache im Sommer vor vier Jahren sogar 15 Monate. Da belästigt er eine 19-jährige Frau sexuell, und als sie ihn abweist, würgt er sie und zerrt an ihren Haaren. Als mehrere Streifenbesatzungen eintreffen, beleidigt und bespuckt er die Polizisten und versucht sie zu schlagen. Im Alkoholrausch trifft er allerdings nicht. Nach seiner Fesselung finden die Beamten nicht nur Marihuana, sondern auch eindeutige Schmierereien an der Balkonbrüstung der Frau.

Am Ende verurteilt Strafrichterin Carina Distler den Mieter wegen Beleidigung des Nachbarn und des Hausfriedensbruchs zu einer einmonatigen Freiheitsstrafe. Eine Bewährung kommt für sie nicht mehr in Betracht.

Das liegt daran, dass sie ihn kurz zuvor schon einmal vier Monate hinter Gitter geschickt hat, wie man auf FT-Nachfrage von Gerichtssprecherin Monika Englich erfährt. Damals geht es um einen nächtlichen Streit des besoffenen Mieters mit seiner Lebensgefährtin und einem Bekannten am Sportplatz in Breitengüßbach. Dabei beleidigt er sie als „Hure“ und „Fotze“, ihn als „Hurensohn“. Danach geraten sich alle drei in die Haare.

Polizei muss Streiterei in Breitengüßbach auflösen

Als die Polizeistreife eintrifft, alle befragt und Gegenstände sicherstellt, unterzeichnet der Mieter das Protokoll nicht mit seinem Namen, sondern mit „Fick Deine Mutter“. Womit er zweifelsohne den Polizisten meint.

Außerdem erwischt man ihn im Oktober 2024 dabei, wie er einem minderjährigen Mädchen auf einer Parkbank am Kunigundendamm einen Joint aus Tabak und Marihuana reicht. Die verbotene Abgabe von Cannabis-Produkten an Kinder und Jugendliche wird nur deshalb nicht noch härter bestraft, weil das Mädchen bereits in der Drogenszene ist. Man hat sie bereits als Dealerin am Hauptbahnhof Bamberg angetroffen.

Für Strafrichterin Distler ist der Mieter ein „Drehtür-Kandidat“, der immer wieder in den Knast kommt, dann entlassen wird, wieder Straftaten begeht und erneut verurteilt wird. Solange er sein Alkohol- und Drogenproblem nicht in den Griff bekommt.

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