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Fraktionen bedroht
Zersplittert das AfD-Urteil Bambergs Stadtrat?
Den Zusammenschluss einiger Bamberger Kleinstparteien zu Fraktionen sieht das Verwaltungsgericht Bayreuth sehr kritisch.
Den Zusammenschluss einiger Bamberger Kleinstparteien zu Fraktionen sieht das Verwaltungsgericht Bayreuth sehr kritisch. // Grafik: Micho Haller
Bamberg – Das Gericht spricht der Partei nicht nur Sitze in den Senaten zu, es spart auch nicht an Kritik. Nun werden sogar Rückzahlungsforderungen laut.

Es wirkt, als wirble ein Tornado durch den Stadtrat: Wenn sich aus dem Splitterhaufen der 14 Parteien und Wählergruppierungen Strukturen bilden wie Bretterbuden, die Mehrheitsfindungen ein Dach bieten, reißt sie der nächste Sturm wieder ein: Grün-Rote-Koalition? Aufgekündigt wegen der Affäre um Stieringer, seines Zeichens SPD-Stadtrat – aber wer weiß, wie lange noch? Grünes Bamberg als größte Fraktion mit großem Potenzial für Mehrheiten? Nicht mehr, seit Karin Einwag die Fraktion verlassen hat und als einzige Einzelkämpferin agiert – aber wer weiß, wie lange noch: Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth könnte stolze acht weitere Einzelkämpfer hervorbringen.

Denn das Gericht spricht der Bamberger AfD nicht nur Sitze in den acht großen Senaten zu. Es erweckt in der nun vorliegenden Begründung auch den Eindruck, als handle es sich bei den Fraktionsbildungen nur um windschiefe Bretterbuden, ohne rechtliches Fundament.

AfD denkt über weitere Schritte nach

Denn während die AfD trotz zwei erreichter Mandate bisher keinen Senatssitz innehatte, haben mehrere Parteien mit je nur einem Mandat welche ergattern können, indem sie sich zu Fraktionen zu mindestens drei Stadträten zusammengeschlossen haben – rein rechnerisch alle stärker als die AfD. Das spiegle aber nicht den Wählerwillen, gibt das Gericht der Argumentation der Stadträte Jan Schiffers und Armin Köhler Recht.

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„Wir sind froh, dass wir uns jetzt bei wichtigen Themen wie dem Verkehrsentwicklungsplan stärker einbringen können“, sagt Schiffers. Bisher ist die AfD in den Vollsitzungen zwar nicht durch viele Redebeiträge oder Anträge aufgefallen. Das werde sich mit der Senatsarbeit aber ändern. Schiffers überlege derzeit noch, ob er „tiefer einsteigen“, also auch die Fraktionsbildungen juristisch angreifen will.

Das Gericht scheint die Vorlage zu liefern: „Dass Parteien, die soeben noch im Wahlkampf miteinander konkurriert haben, sich kurz nach der Wahl von ihren bisherigen Position abwenden und ein solches Maß an Übereinstimmung entdecken, dass sie in einer Fraktion dauerhaft zusammenarbeiten wollen, dürfte praktisch ausgeschlossen sein“, heißt es in der Urteilsbegründung. Denn das Gericht vertritt die Auffassung, dass eine Fraktion nur gebildet werden kann, wenn die Parteienvertreter sich von bisherigen Positionen ab- und der neuen Gruppierung zuwenden.

Eichfelder und Schiffers fordern Rückzahlungen

Gemeint und größtenteils auch explizit genannt sind vor allem die aus Einzelkämpfern gebildeten Fraktionen FW-BuB-FDP und Volt-ÖDP-BM, aber auch größere wie BaLi/Die Partei (3 Mandate), CSU-BA (11) und selbst die „reine“ BBB (3), die durch den Wechsel Hans-Jürgen Eichfelders weg von der BA Fraktionsstärke erreichte. Denn dass der Wechsel unmittelbar nach der Wahl geschah, sieht das Gericht als fragwürdig an.

Eichfelder selbst hat diesbezüglich keine Bedenken: Die Ziele, die er mit der BBB verfolgt, seien identisch zu denen, für die er gewählt wurde. Er habe den Wechsel wie vom Gesetzgeber gewünscht vollzogen – „anders als die anderen Fake-Fraktionen“, wie er sagt. „Ich werde auch darauf drängen, dass sie das erhaltene Geld zurückzahlen!“, kündigt er an. Denn der Fraktionsstatus beinhaltet diverse Aufwandsentschädigungen. „Nach unseren Berechnungen sind das bis zu 70.000 Euro pro Jahr!“ Auch Schiffers überlegt zu prüfen, „inwieweit unrechtmäßig Gelder geflossen sind“.

Zu den „Fake-Fraktionen“ zählt Eichfelder auch die seiner Ex-Gruppierung Bamberger Allianz (BA) mit der CSU. Seine Ex-Kollegin Ursula Redler (BA) sieht das Urteil hingegen gelassen, wie sie sagt. Die Staatsanwältin stimme in vielen Punkten mit der Begründung überein: Die Stadt habe die Klage durch den Ausschluss der AfD und gewisse Fraktionsbildungen quasi provoziert. Nun müsse man daraus lernen – und zur inhaltlichen Arbeit zurückkehren.

Fraktion FW-BuB-FDP wird besonders stark kritisiert

Ihre Zusammenarbeit mit der CSU, in der sie als stellvertretende Fraktionssprecherin fungiert, sieht sie nicht bedroht: „Wir arbeiten seit vielen Jahren lose zusammen, ich bin keine Partei, die CSU ist in die Opposition gegangen – eine Hinwendung zur BA – und ob ich in der Fraktion bin oder nicht, bedeutet keine Sitzmehrung“, begründet sie. Für die CSU würde sich tatsächlich nichts ändern, wenn die Fraktion aufgelöst würde. Redler stünde dann allerdings alleine da.

Ebenso wie Martin Pöhner (FDP) und dessen Fraktionskolleginnen von BuB und FW, mit denen Bayreuth besonders hart ins Gericht geht. Denn die drei Stadträte haben zwar ein gemeinsames Programm. Sie betonen aber schriftlich, sich klar zu den Grundsätzen ihrer jeweiligen Partei zu bekennen. Laut Gericht „eindeutig keine Abwendung von bisherigen Positionen“. Grund für die Formulierung, so Pöhner, ist allerdings neben dem Wählerwillen der Umstand, dass nach einem etwaigen Wechsel eine Partei, die dann nicht mehr im Stadtrat vertreten wäre, bei der nächsten Wahl Unterschriften sammeln müsste, um zugelassen zu werden.

Betroffene sehen Urteil gelassen

Pöhner sieht seine Fraktion aber gar nicht infrage gestellt: Das Gericht beziehe sich lediglich auf den unrechtmäßigen Ausschluss der AfD durch die Fraktionsbildungen, was nun gelöst werden müsse – etwa durch eine Erhöhung der Sitzanzahl. Im Übrigen geht er davon aus, „dass unsere Fraktion und auch alle anderen bis zum Ende der Legislaturperiode Bestand haben werden“.

Das sieht Stefan Kettner (BaLi) ähnlich. Falls nicht, würde er gegen eine Auflösung der Linken-Fraktion mit Alina Achtziger von „Die Partei“ juristisch vorgehen. Bereits zu Beginn der Legislatur im Jahr 2020 hatte er ein Gutachten in Auftrag geben lassen, in dem es heißt, dass nur die Erreichung gemeinsamer Ziele für die Fraktionsbildung ausschlaggebend sei. „Es ergibt auch überhaupt keinen Sinn, plötzlich alles über den Haufen zu werfen, um zusammenarbeiten zu können“, sagt Kettner. Er verweist auf andere Stadträte wie München, in denen es viele Fraktionen aus mehreren Parteien gibt – auch aus Linke und Die Partei.

Einschätzung eines Rechtsexperten

Die Stadt Bamberg teilte kürzlich einen Zeitplan für das weitere Vorgehen mit. Denn noch bis zum 7. Juli kann sie das Urteil anfechten. Das Thema soll in der Sitzung des Ältestenrates am 23. Juni besprochen werden, dann noch einmal in der Vollsitzung am 29. Juli. Ob es neben der Beteiligung der AfD an den Senaten etwa auch um die Fraktionsbildungen oder gar Rückzahlungsansprüche geht, dazu will sich die Stadt nicht äußern.

Rechtsexperte Max-Emanuel Geis von der Uni Erlangen verfolgt die Bamberger Geschehnisse mit Interesse. Rückzahlungsansprüche hält er für höchst unwahrscheinlich: „Wenn die Gelder in gutem Glauben empfangen wurden, überwiegt in der Regel der sogenannte Vertrauensschutz“, erklärt er. Geis ist zwar persönlich „kein Freund der AfD“, wie er betont. „Aber sie aus den Senaten rauszuhalten, ist nicht gerecht“ – was auch alle Befragten der Fraktionen so sehen. Geis fühlt sich an die 80er-Jahre zurückerinnert, als die Grünen neu in den Bundestag kamen und versucht wurde, sie von Ausschüssen auszuschließen.

Einfach die Sitzanzahl erhöhen?

Die Stadt habe nun mehrere Möglichkeiten, wie sie die AfD künftig berücksichtigen will. Das Einfachste sei, die Anzahl der Sitze in den Senaten zu erhöhen. Ein Blick nach Bayreuth, wo die großen Senate aus 16 Mitgliedern bestehen, zeigt, dass in Bamberg (12) noch Luft nach oben ist. Allerdings sei die Anzahl der Senatssitze immer eine Gratwanderung, betont Geis: „Sind es zu wenige, wird der Wählerwille nicht ausreichend abgebildet. Sind es zu viele, wird der Senat handlungslahm.“ Eine weitere Möglichkeit bilden Ausschussgemeinschaften. Diese dürfen anders als Fraktionen reine Zweckbündnisse für Senatssitze sein, haben unter anderem aber weniger Geldmittel und Einfluss.

Rechtsexperte besorgt über Zersplitterung

Die Fraktionszusammenschlüsse in Bamberg sieht Geis ebenso kritisch wie das Gericht: „Die kleinen Parteien haben sich ja meist von Größeren abgespalten. Es ist ein Widerspruch, wenn sie sich nach der Wahl wieder zusammenschließen. Die Freien Wähler im Landtag zum Beispiel sind meist einfach enttäuschte CSUler“, findet der Rechtsprofessor.

Die zunehmende politische Zersplitterung beobachtet Geis mit Sorge. Viel Sinn sieht er darin auch nicht: „Mal ehrlich: Die Unterschiede zwischen manchen Splitterparteien kennt doch fast kein Mensch!“

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