Eine klare Ansage gegen Hass im Netz machte am Dienstagmorgen das Amtsgericht Forchheim. Grund hierfür war der geschmacklose Facebook-Kommentar eines Kersbachers. Für diesen hatte der Mann einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erhalten – gegen den der Mann jedoch Einspruch einlegte. Dabei zweifelte er die Tat selbst jedoch nicht an.
Anspielung auf Tötung von Juden
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hatte der Angeklagte im Juni des vergangenen Jahres unter ein Meme (digitale Karikatur), welches die Regierungsarbeit der Grünen kritisierte, geschrieben: "Viel zu einfach. Diese Regierung und Brut gehört wie im zweiten Weltkrieg behandelt. Einmal Duschen bitte. Denn unsere ganzen Zahlungen in die Länder ist immer noch der zweite Weltkrieg. Vielleicht ist es danach nur noch Geschichte.“ Damit habe er laut Staatsanwaltschaft bewusst auf die systematische Tötung von Juden unter der Herrschaft der Nationalsozialisten angespielt – und so den Holocaust verharmlost.
„Mein Mandant räumt sein Verhalten ein und schämt sich sehr, dass er sich zu etwas Derartigem hat hinreißen lassen“, erklärte der Verteidiger. Er sei jedoch gesundheitlich angeschlagen und habe sich zum Zeitpunkt seiner Tat in einer Lebenskrise befunden. Die Gründe hierfür habe er fälschlicherweise auf die Bundesregierung übertragen.
Verteidiger bittet um Milde
„Dass dies Unsinn war, ist ihm inzwischen selbstverständlich klar“, betonte der Anwalt. Aus diesem Grund habe er sich, nachdem er erfahren habe, dass ermittelt werde, umgehend selbst bei der Polizei gemeldet, um auszusagen. Derartiges Gedankengut liege ihm eigentlich fern.
Dafür spreche auch, dass er wegen derartigen Sachen bislang nicht auffällig geworden sei. Außerdem sei er schon seit einiger Zeit in unterschiedlichen Vereinen in der Jugendarbeit tätig. Diese Tätigkeit stehe nun jedoch auf dem Spiel, denn die im Strafbefehl vorgesehene Strafe von 100 Tagessätzen werde sich fortan wohl im polizeilichen Führungszeugnis wiederfinden. Folglich bitte er, die Zahl der Tagessätze abzusenken.
Richterin besorgt politisches Klima
„Um ehrlich zu sein ist es auffällig, dass alle, die wegen so etwas vor mir sitzen, am Ende behaupten, sie hätten es nicht so gemeint und seien keine Nazis“, antwortete die vorsitzende Richterin auf diese Ausführungen. Es scheine, als würden viele Menschen denken, sie könnten sich einfach ohne Folgen im Netz auskotzen. Dadurch entstehe jedoch ein politisches Klima des Hasses, welches für politische Akteure und Wahlhelfer gefährlich sei. Dies zeige unter anderem der Fall des SPD-Manns Matthias Ecke, der vor wenigen Tagen beim Aufhängen von Plakaten für die Europawahl in Dresden überfallen und schwer verletzt wurde.
„Mit 100 Tagessätzen kämen sie eigentlich recht gut davon“, führte die Richterin fort. Immerhin sehe der Gesetzgeber für derartige Vergehen eine Strafe von mindestens drei Jahren vor. Sie verstehe seine Sorge in Bezug auf das Führungszeugnis – letztendlich habe er sich das jedoch selbst zuzuschreiben. Die Höhe der Tagessätze legte das Gericht folglich angelehnt an die Verhältnisse des Angeklagten auf je 55 Euro fest.
Internet kein Stammtisch
„Sowas im Internet zu schreiben, ist leicht“, betonte sie zum Abschluss. Die Wirkung sei aber deutlich größer, als wenn man etwas Derartiges an einem Stammtisch von sich gebe. Das müsse man sich bewusst machen, bevor man etwas veröffentliche.
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