Gleich wegen einer ganzen Serie an betrunkenen Gewalttaten fiel ein Forchheimer im vergangenen Jahr auf. Neben seiner Verlobten attackierte er hierbei unter anderem auch eine ihm fremde Frau, die versuchte, seine Partnerin vor ihm zu schützen. Anderthalb Wochen nach Eröffnung der Anklage gegen den 46-Jährigen wurde der Prozess nun fortgesetzt. Hauptthema diesmal war ein Vorfall, bei dem der Angeklagte vor einem Forchheimer Supermarkt eine Bierflasche auf dem Hinterkopf eines Kontrahenten zerschlagen hatte.
Polizeinotiz falsch
Grund für den zweiten Gerichtstermin war die Aussage eines mutmaßlichen Belastungszeugens, der die Attacke zumindest laut eines Polizeiprotokolls beobachtet hatte. Dieses stellte sich im Zuge der Vernehmung jedoch als falsch heraus. „Als ich ums Eck kam, sah ich da vier Personen“, erklärte der Frührentner. Darunter ein Mann, der am Hinterkopf geblutet habe. Auf die Nachfrage, was passiert sei, habe eine der beteiligten Frauen – die damalige Freundin des Opfers – erklärt, dass der zweite der Angeklagte mit einer Bierflasche auf das Opfer eingeschlagen habe.
Nach dieser Erklärung habe er sich entschieden, in den Supermarkt zu gehen und dort einen Mitarbeiter von dem Vorfall zu unterrichten. Dieser habe schließlich die Polizei gerufen. „Einen Schlag mit einer Flasche habe ich nicht gesehen“, betonte der Mann. Auch wenn die Erklärung für die Verwundung in seinen Augen nachvollziehbar sei, so habe er selbst nie einen Schlag gesehen. Dies habe er auch bei seiner Vernehmung angegeben. Warum die Polizei eine entsprechende Aussage notiert habe, wisse er nicht.
Problematische Zeugenaussage
Nach ihm sagte schließlich auch die inzwischen vom Opfer getrennte junge Dame aus. Ihr zufolge sei der Grund für die Auseinandersetzung eine Liebschaft ihres damaligen Partners mit der Verlobten des Angeklagten gewesen. Wegen dieser Beziehung habe der angetrunkene Angeklagte sowohl ihren Ex-Freund als auch sie selbst beleidigt. Das habe das Opfer sich nicht gefallen lassen wollen und sei folglich auf den Angeklagten losgegangen.
Nach einem Handgemenge habe der Angeklagte schließlich nach der Flasche gegriffen und angefangen, auf ihren Ex-Freund einzuschlagen. Dabei sei die Flasche zerbrochen. „Schließlich ist ein Schädel ja härter als Glas“, erklärte die 31-Jährige. Auf Nachfrage des Gerichts verwickelte sich die Zeugin jedoch in Widersprüche.
Verteidigung will Teilfreispruch
So erklärte sie unter anderem, dass die Männer sich während des Vorfalls gegenübergestanden hätten. Sowohl der Angeklagte als auch ihr Ex hatten jedoch ausgesagt, dass das Opfer gesessen habe, als es von der Flasche getroffen worden sei. Auch erklärte sie, der Angreifer habe die Flasche von oben auf den Mann niedersausen lassen. Laut den beiden Beteiligten war sie jedoch im Zuge einer Aufwärtsbewegung an seinem Kopf zerschellt.
Diese Unterschiede sah die Verteidigung in ihrem Plädoyer schließlich als Grund, um zumindest in dem einen Anklagepunkt für einen Freispruch des Angeklagten zu argumentieren. Anhand der Zeugenaussagen sei es schlicht unmöglich, festzustellen, was wirklich geschehen sei. Folglich müsse im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden werden. Dieser hatte erklärt, das Opfer habe die Bierflasche selbst durch eine unglückliche Kopfbewegung zerschlagen und sich die daraus folgende Verletzung somit versehentlich selbst zugefügt.
Staatsanwaltschaft von Vorwürfen überzeugt
Die anderen Fälle stünden alle in Zusammenhang mit der offensichtlichen Alkoholkrankheit seines Mandanten – an welcher der Mann inzwischen arbeite. Auch müsse in Betracht gezogen werden, dass die meisten der Anklagepunkte sich auf Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und seiner Verlobten beziehen würden. „Es ist fraglich, inwieweit es Aufgabe des Staates ist, in Beziehungsstreitigkeiten einzugreifen“, betonte er. Schließlich sei das Paar weiterhin zusammen und die Verlobte habe kein Interesse an einer Strafverfolgung.
Die Staatsanwaltschaft schätzte die Lage deutlich anders ein. Zwar sei die Ex-Freundin des Opfers keine optimale Zeugin gewesen, dafür habe am ersten Verhandlungstag jedoch das Opfer selbst überzeugend ausgesagt. Die Behauptung des Angeklagten, dass er selbst stets das eigentliche Opfer sei und sich nur wehre, bestätige sich in keinem der Anklagepunkte.
Haftstrafe ohne Bewährung
Beunruhigend seien auch die kurzen Abstände zwischen den einzelnen Taten sowie die Tatsache, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Bewährungsversager handle. Lediglich rund ein halbes Jahr vor der Tat sei der Angeklagte nämlich wegen einer ähnlich gelagerten Situation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch verfüge er bereits über 19 teils einschlägige Vorstrafen und habe nach dem letzten Vorfall im aktuellen Verfahren bereits ein weiteres Mal eine Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Nach einer kurzen Bedenkzeit verurteilte das Gericht den Angeklagten schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung in mehreren Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung für den Angriff mit der Flasche sowie Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung. „Es ist sehr selten, dass jemand es schafft, in so kurzer Zeit so viele Straftaten zu begehen, während er unter Bewährung steht“, betonte das Gericht. Folglich sei anzunehmen, dass der Angeklagte seine Lektion nicht gelernt habe.
Angeklagter soll mit Trinken aufhören
„Ihre Version schien mir bereits von Anfang an, als wäre sie an den Haaren herbeigezogen“, erklärte das Gericht bezüglich des Schlags mit der Flasche. Es sei fraglich, ob sich der Angeklagte nur nicht mehr korrekt daran erinnern könne, was geschehen sei. So wie er es bei zahlreichen der anderen gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe angegeben habe. Immerhin sei der Angeklagte auch während dieser Tat stark alkoholisiert gewesen.
Alkoholbedingte Aussetzer könnten in der Urteilsbegründung übrigens kaum als mildernder Umstand in Betracht gezogen werden. „Ihnen ist bekannt, dass sie unter dem Einfluss von Alkohol zu Straftaten neigen“, betonte die vorsitzende Richterin. Wenn dies der Fall sei, sei es allerhöchste Zeit, mit dem Trinken aufzuhören.
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