Um angebliche Machtgier, Vorteilnahme im Amt und Vetternwirtschaft durch Ebermannstadts Bürgermeisterin Christiane Meyer und ihre Mitarbeiter ging es in einer E-Mail, die ein Rentner unter anderem an die Regierung Oberfrankens sowie Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder schickte. Nun musste sich der Mann aus dem Landkreis Forchheim für dieses Schreiben sowie aufgrund seines Verhaltens während einer daraufhin erfolgten Hausdurchsuchung vor dem Amtsgericht Forchheim verantworten.
Die Anklage lautete hierbei unter anderem auf üble Nachrede gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung. Vor Gericht zeigte sich der 73-Jährige jedoch wenig einsichtig.
Angeklagter aus Landkreis Forchheim sieht sich im Recht
Anlass für die E-Mail war offenbar ein kommunales Förderprogramm zur Fassadenerneuerung. Dieses sei von Mitarbeitern der Stadt missbraucht worden – ebenso wie durch die Stadt selbst, die es genutzt habe, um Ebermannstadt für seine 700-Jahrfeier im vergangenen Jahr aufzuhübschen. Belege für seine Behauptungen lieferte der Mann in dem Schreiben jedoch nicht. Dafür aber zahlreiche persönliche Angriffe gegen die Bürgermeisterin und ihren Stab.
„Ich bin ein Bürger dieses Staates und habe mitbekommen, dass in Ebermannstadt Geld verschwendet wird“, erklärte der Rentner. Als Bürger sei es seine Pflicht, sich gegen so etwas zur Wehr zu setzen. Dass die Nachricht von seinem Rechner und über einen E-Mail-Account, der ihm gehöre, verschickt worden sei, streite er nicht ab.
Mauscheleien im Rathaus Ebermannstadt?
Dass es zu solchen Mauscheleien im Rathaus komme, wisse er aus Stadtratssitzungen sowie aus dem Internet. Dort sei er Mitglied eines Online-Forums, in dem sich unter anderem ehemalige Mitarbeiter der Stadt über derartige Sachverhalte austauschten. Beweise konnte er auf Frage des Gerichts jedoch nicht vorlegen.
„Informationen aus dem Internet sind eine unsägliche Sache“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Man dürfe sie nicht so einfach glauben, schließlich wisse man oftmals nicht, wer ihr Urheber sei. „Wenn ich jetzt ins Internet schreibe, dass in Ebermannstadt alles in Ordnung ist, glauben Sie mir das dann auch?“, führte sie weiter aus. Daraufhin erklärte der Angeklagte, dass er weiterhin der Überzeugung sei, dass alles, was er geschrieben habe, der Wahrheit entspreche.
Durchsuchung mit Pannen
Bezüglich der Durchsuchung erklärte der Mann, dass sich die Situation auch nicht so abgespielt habe, wie aus der Anklageschrift hervorgehe. Dieser zufolge hatte der Angeklagte die Beamten bereits bei ihrem Eintreffen beschimpft und ihnen den Zutritt zum Haus trotz Durchsuchungsbefehl verweigert. Dabei habe er mit einer Gartenschere vor ihnen herumgefuchtelt und versucht über die Kellertreppe in sein Haus zu gelangen, um dort Beweise für seine Tat zu verstecken. Um ihn aufzuhalten, habe einer der Beamten ihn zu Fall gebracht, ihm die Gartenschere abgenommen und versucht, den Mann festzunehmen.
Nachdem die Familie des Angeklagten hinzugekommen sei, habe der Rentner einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit genutzt, sei doch ins Haus gehuscht und habe seine Familie sowie die Beamten ausgeschlossen. Dann habe er versucht, den Rechner, von dem die E-Mail aus versandt worden sei, auf seinem Balkon zu verstecken. Zudem habe er die Beamten in dieser Zeit immer wieder beleidigt. Etwa als Verbrecher, Niederschläger und Mörder. Erst durch das Einwirken seiner ebenfalls ausgeschlossenen Gattin habe er den Haustürschlüssel schließlich aus dem Fenster geworfen.
Videobeweis widerspricht Angeklagtem
Laut Version des 73-Jährigen seien es jedoch die Beamten gewesen, welche die Interaktion mit Beschimpfungen begonnen hätten. „Man hat keinen Respekt vor meiner Person gezeigt und mich nur angeschrien“, erklärte er. Außerdem habe man sich sowohl geweigert, ihm den Durchsuchungsbefehl auszuhändigen sowie einen Anwalt hinzuzuziehen.
Auch seine Frau habe er nicht rufen dürfen. Stattdessen sei ihm der ältere Beamte in den Rücken gesprungen und habe ihn zu Boden geworfen, als er sich aufgemacht habe, das Haus durch die Kellertür zu betreten, um den beiden Polizisten die Vordertür zu öffnen. Dabei sei er verletzt worden und habe noch heute Schmerzen und sei infolgedessen noch immer bewegungseingeschränkt.
„Ihnen ist bewusst, dass es ein Video von dem Einsatz gibt“, entgegnete das Gericht hierzu. Nach Sichtung zweifle man diese Aussage deutlich an. So habe sich der Angeklagte, nachdem er in das Haus gehuscht sei, sich nicht nur geweigert, die Tür zu öffnen. So sei er zudem zu sehen, wie er gleich einem jungen „Springinsfeld“ durchs Haus laufe, während er aufgeregt schimpfe. Verletzungen seien auf diesen Aufnahmen ebenfalls nicht wahrnehmbar.
Aufbrausend vor Forchheimer Amtsgericht
„Wir haben dem Angeklagten den Durchsuchungsbefehl gezeigt“, sagte hingegen der Polizist aus. Primäres Ziel der Beamten sei es in einer solchen Situation jedoch, in das zu durchsuchende Gebäude zu gelangen, um zu verhindern, dass ein Verdächtiger oder Mittäter Beweise vernichte. Dies habe der Angeklagte durch sein aufbrausendes Verhalten verhindert. Folglich sei man gar nicht dazu gekommen, auf mögliche Wünsche des Mannes – etwa in Bezug auf einen Anwalt – eingehen zu können.
Dieses Verhalten präsentierte der Angeklagte auch im Zuge der Verhandlung mehrfach. Etwa indem er Aussagen von Zeugen mit Einwürfen unterbrach oder seine Gelegenheit, selbst Fragen an Zeugen zu richten, dafür nutzte, sie stattdessen mit Vorwürfen anzugreifen. Mehrfach stand er hierbei sogar von seinem Platz an der Anklagebank auf, woraufhin ihn das Gericht ermahnte, er solle aufhören, Vorträge zu halten und Zeugen zu beeinflussen.
So lautet das Urteil des Gerichts
Letztendlich gelang es dem Mann und seinem Verteidiger nicht, das Gericht von seiner Unschuld zu überzeugen. So verurteilte es den Rentner zu einer Haftstrafe von acht Monaten, die jedoch zur Bewährung auszusetzen sei. Sein Rechner werde zudem eingezogen und er müsse binnen zwei Monaten 1000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.
„Daran, dass die E-Mail von Ihnen stammt, gibt es keinen Zweifel“, betonte die Richterin. Deren Inhalt seien keinesfalls legitime Kritik, sondern überwiegend haltlose Unterstellungen gewesen. Diese seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Anklagepunkt bezüglich des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte habe sich bestätigt.
Bewährung kaum zu rechtfertigen
Zwar sei der Angeklagte bislang nicht vorbestraft, dennoch falle es dem Gericht schwer, eine positive Sozialprognose für ihn zu stellen, die eine Bewährung rechtfertige. Grund hierfür sei das weiterhin uneinsichtige Verhalten des Mannes. Dennoch habe man sich aufgrund seines hohen Alters schließlich doch für eine Bewährungsstrafe entschieden. Gelingt es dem Mann jedoch nicht, in den kommenden drei Jahren straffrei zu bleiben oder weigere er sich, die Geldstrafe zu zahlen, müsse er sich auf eine Haftstrafe gefasst machen.
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