Erste Hilfe leisten ist ein zweischneidiges Schwert: Jeder möchte gerne, doch viele Menschen fühlen sich bei dem Gedanken unwohl. Die einen, weil die Kenntnisse nicht mehr frisch sind, die anderen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen und den Zustand eines Unfallopfers durch falsche Hilfe zu verschlimmern.
„Nur wer nichts tut, macht etwas falsch“, sagt Daniel Kohnen aus Heroldsbach. Er ist einer der Standortleiter der First Responder, der Helfer vor Ort in Eggolsheim. Die Johanniter-Unfall-Hilfe will deshalb zum heutigen Tag der Ersten Hilfe motivieren, auch dazu, sich ehrenamtlich zu engagieren. „Wir könnten mehr Leute gebrauchen“, sagt Kohnen.
Und die Johanniter wollen mit Mythen aufräumen. Denn so manche Behauptung, was bei der Ersten Hilfe alles nicht gemacht werden dürfe, seien schlichtweg falsch.
Falsch: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. „Wenn die Person bewusstlos ist und atmet, dann muss sie in die stabile Seitenlage bewegt werden. Oder um eine Wiederbelebung durchführen zu können, muss die Person auf den Rücken gedreht werden“, sagt Kohnen. Muss eine Person aus einem Gefahrenbereich gerettet werden und wenn das für den Ersthelfer ohne Gefahr möglich ist, sollte diese Bergung auch erfolgen, beispielsweise mit dem Rautek-Rettungsgriff, erklärt Kohnen.
Bei einem Motorradunfall
Falsch: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. „Der Helm muss abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Außerdem können Menschen am Erbrochenen ersticken“, sagt Kohnen. Die Entscheidung, ob reanimiert werde, treffe man je nach Ergebnis der Atemkontrolle. Dazu wird gehorcht, ob die Person atmet, ob sich der Brustkorb hebt und senkt. Atmet die Person, wird sie in die stabile Seitenlage versetzt.
Den Defibrillator einsetzen
Falsch: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. „Das ist unwahrscheinlich, da die automatisierten externen Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht“, sagt Kohnen. Eine Schockabgabe durch Helfer ohne medizinische Notwendigkeit sei daher ausgeschlossen.
Falsch: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. „Wenn man Erste Hilfe leistet, macht man sich nicht strafbar, auch nicht, wenn beispielsweise bei der Wiederbelebung eine Rippe gebrochen wird“, sagt Kohnen. Wer den Notarzt rufe, leiste bereits Hilfe. Wichtig sei, den Notruf 112 zu wählen und die Anweisungen zu befolgen.
Bei grober Fahrlässigkeit
Nur bei grober Fahrlässigkeit sieht es anders aus. Was ist grobe Fahrlässigkeit? „Wenn man Unsinniges macht“, sagt Kohnen zusammenfassend. Wenn jemand am Arm blute und man verbinde den Kopf, wenn der Patient rede und somit ansprechbar sei und jemand Wiederbelebungsversuche durchführe. Falsch: Das Heimlich-Manöver bei Fremdkörpern in den Atemwegen darf nicht bei Kindern angewandt werden. Nur beim Säugling werde anstelle des Heimlich-Handgriffs mit zwei Fingern auf den Brustkorb gedrückt. Das wechselt sich ab mit Klopfen auf den Rücken. „Bei Kindern im Alter von über einem Jahr kann der Heimlich-Handgriff angewandt werden. Sollte durch Fremdkörper in den Atemwegen keine Atmung mehr feststellbar sein, erfolgt die Wiederbelebung durch Drücken und Beatmen“, erklärt Kohnen. Liegt der Verunglückte, solle man versuchen, ihn aufzusetzen. Der Helfer sitzt hinter dem Patienten und wendet den Heimlich-Handgriff an.
Erste-Hilfe-Kurse
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte regelmäßig seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen. Im Extremfall kann das Leben retten. Die Johanniter in Oberfranken bilden rund 4000 Teilnehmer pro Jahr in ihren Kursen weiter. Ein Erste-Hilfe-Kurs dauert neun Stunden und kostet 60 Euro. Neben dem Basiskurs bieten die oberfränkischen Johanniter auch weitere Module an, wie etwa Erste Hilfe am Kind oder Outdoor-Erste-Hilfe. Weitere Infos: johanniter.de/oberfranken/erste-hilfe.
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