Update vom 21. Februar, 15:30 Uhr: Klage abgewiesen
Wie das Verwaltungsgericht Bayreuth am Mittwoch mitteilte, entschied es, die Coronainfektion eines Beamten des Forchheimer Landratsamtes nicht als Dienstunfall anzuerkennen. Diesen Beschluss traf es unter anderem trotz eines Attests der zuständigen Amtsärztin, welches bescheinigte, dass sich die Infektion des Mannes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit infolge eines Termins im Landratsamt zugetragen habe.
"Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Anerkennung eines solchen Dienstunfalls sehr hoch gesetzt", erklärte die Pressestelle des Gerichts auf Anfrage. Warum genau die Klage abgewiesen worden sei, könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt geben. In einem zweiten Fall, er ähnlich gelagert gewesen und am selben Tag verhandelt worden sei, habe man jedoch für den Angeklagten entschieden. Geklagt hatte bei diesem Fall ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Kulmbach. Dieser Arbeitsbereich gilt laut Beamtenversorgungsgesetz als besonders risikobehaftet, wenn es um Infektionskrankheiten geht.
Für den Kläger aus Forchheim hat die Entscheidung laut Gericht vor allem finanzielle Einbußen zur Folge. Wäre seine Infektion als Dienstunfall anerkannt worden, hätte er nämlich trotz seiner vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand nun Anspruch auf volle Bezüge.
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Fast ein Jahr nach dem offiziellen Ende der Pandemie in Deutschland ging es am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gleich in drei Fällen erneut um Folgen der Corona-Pandemie. Geklagt hatte hierbei unter anderem ein ehemaliger Beamter des Landratsamts Forchheim. Dessen Antrag auf Anerkennung seiner Infektion mit dem Virus als Dienstunfall war durch das Bayerische Landesamt für Finanzen abgelehnt worden.
Kläger leidet an Long-Covid
Erkrankt war der Mann im Frühjahr 2021 – die Inzidenz im Landkreis Forchheim lag zu diesem Zeitpunkt bei 83 – noch heute leidet er jedoch unter den Folgen der Erkrankung. So ermüde er etwa selbst bei relativ geringer Anstrengung wie dem Steigen von Treppen und habe zudem auch immer wieder Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme. Aus diesem Grund sei er im Juni des vergangenen Jahres auch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden.
Zum Zeitpunkt seiner Infektion habe er den Großteil seiner Arbeit von daheim aus verrichtet. Nur für Termine, bei denen seine körperliche Anwesenheit dringend notwendig war, sei er ins Amt gekommen. Ein solcher Termin ereignete sich am 1. März. Für eine Beurkundung habe er ein junges Paar in seinem 16 Quadratmeter großen Büro empfangen.
"Die zwei schienen gesund zu sein", erinnerte er sich. Am 4. März habe er jedoch einen Anruf des Gesundheitsamtes erhalten, dass er sich isolieren solle. Grund hierfür sei ein positiver PCR-Test gewesen, den seine Besucher am 2. März infolge von eintretenden Corona-Symptomen sowie einem positiven Schnelltest gemacht hatten. Wenig später seien auch bei ihm selbst Symptome aufgetreten.
Infektion trotz Sicherheitsmaßnahmen?
"Wir haben uns an alle vorgeschriebenen Maßnahmen zum Infektionsschutz gehalten", erklärte der Kläger. So habe es zwischen den Parteien einen Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern gegeben, man habe auf Händeschütteln verzichtet und beide Seiten hätten Schutzmasken getragen. "Meine Maske war so eine einfache, die vom Arbeitgeber ausgegeben wurde", berichtete der Geschädigte. Außerdem habe er während des gesamten – etwa einstündigen Termins – das Fenster zum Lüften geöffnet. Dennoch sei er überzeugt, dass er sich nur infolge des Termins habe infizieren können.
"Wir haben versucht, uns so gut es geht zu isolieren", erklärte er. Nicht nur er selbst, sondern auch seine Frau habe von daheim aus gearbeitet und die Schule sei geschlossen geblieben. Heute heiße es, dass die Maßnahmen damals überzogen gewesen seien, in seinen Augen stimme das aber nicht. "Das Virus war damals noch deutlich schlimmer, die Krankenhäuser waren überfüllt und es gab viele schwere Verläufe", betonte der Familienvater. Unter anderem sei sein eigener Vater nur drei Monate zuvor infolge einer Infektion mit Covid verstorben. "Wenn meine Frau einkaufen war, dann hat sie darauf geachtet, das abseits der Stoßzeiten zu machen", erklärte der Mann. Außerdem habe die Familie sich regelmäßig Selbsttests unterzogen.
Amtsärztin geht von Dienstunfall aus
Infolge der Isolierung habe es tägliche Selbsttests gegeben. Diese seien bei seiner Frau sowie den Kindern stets negativ ausgefallen – ebenso wie der offizielle PCR-Test, den sie nach Ablauf der Quarantäne am 18. März 2021 hätten durchführen lassen. "Ein früherer Termin war leider nicht möglich", berichtete der Geschädigte.
Während der Quarantäne habe es jedoch etwa alle zwei bis drei Tage telefonischen Kontakt mit Forchheims Amtsärztin Christiane Fleischmann gegeben. Diese hatte dem Mann im Anschluss auch ein Attest ausgestellt, in dem sie schreibt, dass seine Infektion sich mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" infolge des bereits beschriebenen dienstlichen Termins ereignet habe.
Bayerisches Landesamt für Finanzen will nicht zahlen
Gerade dieses Attest zweifelte die Vertretung des Landesamts für Finanzen jedoch auch vor Gericht an. So gebe es keinen Nachweis, dass die Klienten, mit denen der Beamte gesprochen habe, zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich infektiös gewesen seien. Außerdem habe der Kläger laut eigener Aussage ja alles getan, um eine Infektion zu verhindern. Und zu guter Letzt hätten die übrigen Mitglieder der Familie ihre negativen Corona-Tests nicht ausreichend dokumentiert, um belegen zu können, dass sie selbst negativ geblieben seien. Der offizielle PCR-Test vom 18. März sei schlicht zu spät durchgeführt worden. Folglich könne infolge der engen Vorgaben, die das Beamtenversorgungsgesetz vorgebe, eine Anerkennung der Infektion im Rahmen eines Dienstunfalls nicht erfolgen.
Nach Anhörung der Argumente beider Seiten, entschied das Gericht sich dazu, sich zur Beratung zurückzuziehen.
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