Ein fideler sportlicher junger Mann findet sich nach einem Motorradunfall im Rollstuhl wieder. Diese gravierende Lebensveränderung musste Dominik Herrmann aus dem Gemeindebereich Wiesental vor elf Jahren durchmachen. Aber von Verdruss ist dem selbstbewussten „Dom“, wie er genannt wird, nichts anzumerken.
Mit viel Engagement setzt er sich seitdem für behinderte Mitmenschen ein und versucht, wo es geht, Gehör für deren Anliegen zu finden. Es lag also nahe, dass sich Dominik Herrmann als Minijobber beim Naturpark Fränkische Schweiz für den Wanderführer „Wege für Alle“ starkmachte. Entstanden ist eine Broschüre mit acht Wanderwegen für behinderte und nicht behinderte Menschen – eben für alle.
Bis zu seinem Unfall war Dominik Herrmann, wann immer möglich, im Freien unterwegs – seine Leidenschaft gehörte dem Mountainbikefahren und Klettern. „Nach dem Unfall war sehr schnell klar, dass es im Rollstuhl endet“, erzählt er.
Erfindergeist bringt Erleichterungen
Dominik Herrmann war bis dahin Mechatroniker bei einer metallverarbeitenden Firma. Er fing an zu überlegen, was die Bewegung eines Rollstuhles in der Natur leichter machen könnte. So ist ein luftbereiftes Vorsatzrad für den Rollstuhl entstanden. Dieses hebt die kleineren Rollen des Gefährts ab und ermöglicht das Fahren auf drei Rädern.
Mit einem Freund ist er in die Vermarktung gegangen – was leider auf Grund einer veränderten Gesetzeslage ins Stocken geraten sei. Der nun notwendige hohe Zertifizierungsaufwand wurde zum Nachteil für Rollstuhlfahrer. Bis zu diesem Zeitpunkt seien aber gut 200 Räder an glückliche Benutzer gebracht worden.
Naturschutzgesetz: Rollstuhlverbot im Wald
Das bayerische Umweltministerium sah es ursprünglich als notwendig an, etwas gegen die zunehmenden E-Bikes in der Natur zu unternehmen – dies war aus Dominik Herrmanns Sicht der ausschlaggebende Punkt.
Das Naturschutzgesetz von 1970 sei 2020 erweitert worden. Dabei wurde festgelegt, dass Fußgänger freies Betretungsrecht haben und andere Nutzergruppen eingeschränkt werden sollen. Reiter, Radfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen seien somit in diese Gruppe gesteckt worden, für die jetzt geeignete Wege notwendig würden.
Daraus folgerte Herrmann, dass es nun eines rollstuhlgerechten Wegs bedürfe, sonst habe ein Rollstuhlfahrer im Wald nichts verloren. Bewusst wurde ihm das an seinem speziellen Mountainbike, das breiter sei als ein Normales. Wegen des Begriffs „Alternative Benutzergruppen“ seien nun nicht alleine die Mountainbikes betroffen, sondern eben alle – inklusive Rollstuhlfahrer.
Juristen um Rat gefragt
Das fand Dominik Herrmann seltsam und zog Juristen zurate, ob er die Auslegung richtig verstehe. Juristen sagten ihm, dass im Fall eines Verstoßes sogar sein Equipment beschlagnahmt werden könne.
„Nachdem ich dann den VdK und die Diskriminierungsstelle angesprochen hatte, ist ein Youtube-Video dazu entstanden“, erklärt Herrmann. „Ich wollte unbedingt Aufmerksamkeit auf das Thema lenken“. Daraufhin habe sich Umweltminister Thorsten Glauber mit ihm getroffen und über die Situation gesprochen. Die Juristen wiegelten ab und meinten, dass die Änderung auch zum Schutz von Menschen mit Handicap erfolgt sei.
Aber Herrmann insistierte, dass auch er gern über das freie Betretungsrecht in der Natur verfügen möchte. Glauber gab ihm recht, dass eine Bevormundung nicht sein dürfe und der Rollstuhlfahrer rechtlich mit einem Fußgänger gleichgesetzt sein müsse.
Auf Drängen von Dominik Herrmann wurde festgelegt, dass über einen gesetzlichen Nachteilsausgleich eine Erweiterung erfolgte, sodass Rollstuhlfahrer mit anderen Hilfsmitteln, die den Rollstuhl ersetzen, freies Betretungsrecht haben.
Broschüre zeigt geeignete Wanderwege
Daraus sei der Gedanke entstanden, wie einem Rollstuhlfahrer oder mobilitätseingeschränkten Mensch der Naturgenuss ermöglicht werden kann, sagt Herrmann. Seine Überlegung: Wo können Menschen mit Handicap unterwegs sein und wie können die Informationen darüber zusammengefasst werden?
Es sollte wie eine spezielle Art von Wanderführer entstehen. Für den Nutzer müsse schnell ersichtlich sein, wie viel Steigung und welchen Untergrund der Weg hat. Wichtig sei auch die Klärung der Frage: Kann ein normaler Rollstuhl verwendet werden oder braucht man etwas anderes?
Die Zusammenarbeit mit dem Naturpark bot sich schon wegen der Nähe zum Tourismus an. Naturpark-Ranger Johannes Stemper stand ihm aktiv zur Seite und unterstützte Herrmann bei der Umsetzung. Zusammen mit Thorsten Glauber entstand dann ein Pilotprojekt mit der Idee, dies später bayernweit zu skalieren.
Außergewöhnlicher Wanderführer
Zusammen mit seiner Frau Christin ging Herrmann auf die Suche nach geeigneten Wegen, die sie in den Wanderführer aufnehmen wollten. Es war ihnen bewusst, dass auch Wege dabei sein würden, die beim Benutzen die Hilfe anderer erfordern.
Dafür wurde in der Broschüre des Naturparks „Wege für Alle“ eine ausführliche Beschreibung der Wanderwege aufgenommen. Zusätzlich existiert eine ausführliche Beschreibung, was den gehandicapten Wanderer erwartet.
Wunsch nach mehr Wegen
Dominik möchte nun noch mehr Wege finden, die mit kleinen Änderungen geeignet wären, um von Rollstuhlfahrern oder Menschen mit Rollator befahren werden – das wäre sein großer Wunsch.
Seine Zukunftsvision sei, zukünftig bei neuen Projekten, wie zum Beispiel dem Anlegen eines neuen Naturlehrpfades daran zu denken, nicht nur für Gehbehinderte, sondern auch für kognitiv eingeschränkte Menschen zu bauen. „Es sind oft ganz einfache Sachen, die berücksichtigt werden müssten.“ Zum Beispiel Tische, die so gebaut sind, dass diese an der Stirnseite mit einem Rollstuhl unterfahren werden können.
Barrierefrei allein ist nicht ausreichend
„Die Kennzeichnung ,barrierefrei’ bedeutet nicht, dass ein Weg auch für Rollstuhlfahrer geeignet ist“, betont Herrmann. Hier nennt er den Skulpturenweg am Walberla, der zwar so gekennzeichnet sei, aber für einen Rollstuhlfahrer an vielen Stellen keinen geeigneten Untergrund aufweise. Deshalb beschreibe die Broschüre genau, was einen Rollstuhlfahrer erwarte.
Dominik Herrmann steht sehr gerne als Ansprechpartner bereit. Sein Wunsch wäre, dass in jeder Gemeinde ein Beauftragter darauf achtet, bei Veränderungen an Wegen oder öffentlichen Gebäuden, an den behindertengerechten Ausbau zu denken.
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