Vierzehn Seiten stark ist die „Verordnung zum Schutz ausgewählter Gehölze in Forchheim“, 25 Jahre alt, inhaltlich längst überholt, sachlich unzeitgemäß. Aber besser als nichts.
Mit Nichts steht Forchheim nun aber da. Die alte Verordnung ist ausgelaufen, darum hatte die Stadtverwaltung den Anlauf unternommen, die Lokalpolitik von einer modernen Baumschutzverordnung zu überzeugen.
Dieser Versuch schlug fehl – der Schutzstatus wurde gekappt.
Stadtrat Forchheim: emotionale Debatte
Nach einer hochemotionalen Debatte hat sich die Mehrheit der Stadtratsmitglieder gegen den Erlass einer Baumschutzverordnung ausgesprochen und erteilte dem Entwurf der Stadtverwaltung somit eine Absage.
Das Papier sollte Bäume im gesamten Stadtgebiet künftig nach bestimmten Vorgaben flächendeckend unter Schutz stehen.
Beispielsweise alle jene, die bei einer Höhe von einem Meter einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter aufweisen oder als Ersatz für einen bereits gefällten Baum gepflanzt worden sind. Die alte Verordnung hatte dagegen nur einzelne Bäume im Blick.
Entscheidung: Mit 18 zu 17 Stimmen abgelehnt
18 Stadträte (CSU, FDP, Junge Bürger, AfD) stimmten dagegen, 17 (FGL, SPD, Freie Wähler) dafür.
Die Debatten waren erneut hitzig, obwohl sich im Kern doch alle einig waren, dass Bäume einen unschätzbaren Wert für das städtische Mikroklima und den Klimaschutz im Allgemeinen leisten.
Auch betonten die Ablehnenden wiederholt, nicht per se gegen eine Baumschutzverordnung zu sein, sondern das Wie und den „übereilten“ Zeitraum zu kritisieren. Fakt aber ist: Ab Oktober herrscht nach dem Stadtrats-Nein (beinahe) rechtsfreier Raum.
Ohne Baumschutzverordnung: Was für Baumbesitzer nun gilt
Laut dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist unter anderem das Fällen von Bäumen im eigenen Garten zwischen dem 1. März und 30. September tabu. Das bleibt auch so.
„Ab dem 1. Oktober kann dann aber jeder Grundstücksbesitzer machen, was er will“, sagt Gartenamtsleiter Herbert Fuchs. Zumindest fast, fügt er einschränkend hinzu.
Auch danach sieht das Bundesnaturschutzgesetz Regeln vor, außerdem sind einige Grünstreifen, auch auf privatem Grund, durch Bebauungspläne geschützt, selbiges gilt für Naturdenkmäler.
„Wer also ab Oktober eigentlich geschützte Bäume fällen möchte, sollte sich vorsichtshalber trotzdem vorher bei den Behörden informieren“, so Fuchs.
Entwurf der Stadt hätte nach eigenen Angaben zu mehr Gerechtigkeit führt
Ihm zufolge hätte sein Entwurf der Baumschutzverordnung für mehr Gerechtigkeit geführt, wenn alle Bäume ab einem bestimmten Umfang geschützt wären. Ohne Vorgaben könnten sich nun vor allem bei nachbarschaftlich relevanten Gehölzen schwierig zu entscheidende Einzelfälle ergeben.
Wie viele Bäume ab Oktober potenziell in Gefahr sein könnten, ist nicht bekannt. Die Stammträger auf Privatgärten finden sich in keinem Verzeichnis, nur die knapp 15.000 Straßenbäume sind katalogisiert.
Bei denen zumindest müssten sich die Bürger keine Sorgen machen, dass plötzlich mehr Bäume gefällt würden, die Stadt gehe „mit gutem Beispiel voraus“, sagt Fuchs.
Nur wenige Gemeinden in Bayern mit Baumschutzverordnung
Dass in Bayern noch im Oktober 2022 gerade einmal 100 von 2056 Gemeinden eine Baumschutzverordnung in Kraft hatten, Forchheim also in „schlechter“ Gesellschaft nicht alleine dasteht, mag den Befürwortern allenfalls ein schwacher Trost sein.
Ob und in welcher Form die Stadtverwaltung alsbald einen neuen Anlauf für eine Baumschutzverordnung unternehmen wird, ist noch nicht klar.
Immerhin zeigten sich auch die jetzigen Nein-Sager bereit, eine solche mitzutragen. Wenn auch mit aufgeweichten Vorgaben, die sicherstellen, dass der vor allem aus CSU-Sicht „mündige Bürger nicht mehr gegängelt“ werde.
Appelle an gesunden Menschenverstand
Eine, die mitsamt ihrer FGL-Fraktion bis zuletzt kräftig für den jetzigen Verordnungsentwurf geworben hatte, ist Bürgermeisterin Annette Prechtel.
„Wir geben das Thema noch nicht auf, der Handlungsbedarf ist gegeben“, sagt sie. Bis dahin appelliert sie an den gesunden Menschenverstand der Menschen und dass sie den Wert der Bäume erkennen.
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