Der Leutenbacher Altbürgermeister und Ehrenbürger sowie Stellvertretende Landrat Otto Siebenhaar wird demnächst einen Brief von Leutenbachs Zweitem Bürgermeister Roland Schmitt erhalten. Darin rügt Schmitt Siebenhaars Verhalten während der Bürgerversammlung vom 2. Dezember vergangenen Jahres in dessen Heimatort Dietzhof.
Darauf hat sich der Leutenbacher Gemeinderat während seiner jüngsten Sitzung nach einer kontroversen Diskussion abschließend geeinigt. Was Schmitt in seinem Brief an Siebenhaar schreiben wird, bleibt ihm überlassen.
Siebenhaar hatte nach mehreren glaubwürdigen Zeugenaussagen den Träger des Goldenen Ehrenrings der Gemeinde Leutenbach, Reinhold Kraft, während der besagten Bürgerversammlung beleidigt: Seine Worte: „Wenn du Hirn im Kopf hättest, würdest du nicht so reden, aber du hast kein Hirn.“
Das − so wurde es im Gemeinderat schon in der März-Sitzung gerügt − sei eines Ehrenbürgers unwürdig. Damals konnte sich der Rat jedoch nicht dazu durchringen, Siebenhaars Verhalten offiziell mit einem Schreiben des Bürgermeisters zu rügen − oder Siebenhaar dem stellvertretenden Landrat gar seinen Ehrentitel abzuerkennen.
Kritische E-Mails an den Rat
Der streitbare Leutenbacher Bernhard Galster ist inzwischen etwas Ähnliches wie die außerparlamentarische Opposition in Leutenbach. Er schrieb in der Zwischenzeit mehrere E-Mails an die Gemeinderäte, die unserer Redaktion vorliegen. So erinnerte Galster in einer E-Mail am 14. Oktober an den seiner Meinung nach „entgleisenden Auftritt“ Siebenhaars während der besagten Bürgerversammlung vor fast einem Jahr.
In einer weiteren E-Mail vom 29. Oktober an den Gemeinderat legte er noch einmal nach: „Ich erinnere an meine Mail vom 14. Oktober 2023 und bitte unsere Bürgermeister und den Gemeinderat, die Beleidigung von Reinhold Kraft durch unseren Altbürgermeister Otto Siebenhaar endlich zu besprechen und zu missbilligen. Es kann nicht sein, dass Otto Siebenhaar als Ehrenbürger der Gemeinde und als stellvertretender Landrat in einer Bürgerversammlung öffentlich Personen beleidigt. Gelten für ihn etwa andere Regeln?! Warum wird er so in Schutz genommen? Warum wird die Sache totgeschwiegen?“, schrieb Galster.
Eine einfache Entschuldigung würde reichen
Nach der Bayerischen Gemeindeordnung braucht es zehn Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten bei einer Eingabe eines Bürgers, um dessen Anliegen in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats zu behandeln.
Außer, ein Gemeinderat macht es öffentlich. So wie etwa im jüngsten Fall Reinhardt Weber.
Er stieß eine öffentliche Diskussion im Gemeinderat an. „Wenn er (Siebenhaar) Charakter hätte und auf mich zugehen würde, wäre die Sache erledigt“, sagte der frühere Dritte Bürgermeister Kraft. Und fügte anschließend hinzu: „Dass er seine Ehrenbürgerwürde verliert, wäre zu viel des Guten. Die soll er ruhig behalten.“
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