Der Gößweinsteiner Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG) schafft die seit 2008 stattfindende Bürgerfragestunde, die seitdem immer zu Beginn einer öffentlichen Gemeinderatssitzung stattfindet, nun doch ab. Er erklärte den Beschluss des Gemeinderats, den dieser während der vorherigen Sitzung mit knapper Mehrheit gefasst hatte, dass die Bürgerfragestunde weiterhin Teil der öffentlichen Sitzung ist, für rechtswidrig.
Zu Beginn der jüngsten Marktgemeinderatssitzung erklärte Zimmermann, dass er den Beschluss des Gemeinderats nach der Bayerischen Gemeindeordnung beanstande. Zimmermann berief sich dabei auf Artikel 59, Absatz 2 der Gemeindeordnung, in dem es heißt: „Hält der Erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er die Entscheidungen zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.“
Den Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses, die Bürgerfragestunde weiterhin im Rahmen der Gemeinderatssitzung abzuhalten, setzte Zimmermann nach dieser Vorschrift ebenfalls aus. „Das bedeutet, dass künftige Tagesordnungen von Marktgemeinderatssitzungen keine Bürgeranfragen mehr enthalten“, sagte Zimmermann. Und weiter: Ob und wie künftig Bürgerfragestunden vor oder nach Gemeinderatssitzungen abgehalten würden, werde vom Bürgermeister noch zu entscheiden sein. „Eine Entscheidung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Forchheim wird parallel hierzu herbeigeführt“, erklärte Zimmermann.
Die Beschlussempfehlung der Verwaltung hatte dazu während der Sitzung am 28. November gelautet: „Paragraf 27 der Geschäftsordnung des Marktes Gößweinstein wird gestrichen, da diese Bestimmung gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstößt. Es liegt in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters, vor Beginn von Marktgemeinderatssitzungen Bürgerfragestunden abzuhalten.“ Diese Beschlussempfehlung wurde vom Marktrat am 28. November mehrheitlich abgelehnt.
Die Geschäftsordnung
Im besagten Paragrafen der aktuellen Geschäftsordnung, die sich der Gemeinderat selbst gegeben hat, heißt es dazu unter anderem, dass die Bürger berechtigt seien, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Bürgerfragestunde werde vom Bürgermeister anberaumt und sei in die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Marktgemeinderatssitzung aufzunehmen.
Gerade Letzteres verstößt nach Meinung von Zimmermann gegen die Bayerische Gemeindeordnung. Es sei rechtswidrig, dass eine Bürgerfragestunde Bestandteil einer Gemeinderatssitzung ist.
Deshalb stellt sich nun die Frage, ob die Geschäftsordnung, die nur der Gemeinderat beschließen und jederzeit ändern kann, ebenfalls rechtswidrig ist beziehungsweise der Paragraf 27? Und warum dies der Rechtsaufsicht am Landratsamt, die alle Geschäftsordnungen, die sich die Gemeinden im Landkreis Forchheim geben, auf rechtliche Fehler hin überprüfen muss, bisher nicht aufgefallen ist ? Und ob nun der Gemeinderat die Streichung oder Änderung dieses Paragrafen beschließen muss, um eine Rechtsgültigkeit der Geschäftsordnung wiederherzustellen? Dies wird wohl nur die Rechtsaufsicht am Landratsamt klären können.
Empfehlung aus Kleingesee
Dass dieses Thema überhaupt aufkam, ist einer Empfehlung aus der Bürgerversammlung in Kleingesee vom 6. November zu verdanken. Dort hatte der frühere Dritte Bürgermeister Manfred Eckert den Antrag gestellt, die Bürgerfragestunde zu streichen, was von den 38 Anwesenden in Kleingesee einstimmig angenommen wurde.
Eine Wortmeldung zu der Entscheidung Zimmermanns aus dem Ratsgremium gab es nicht. Dazu hat sich aber die Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ zu Wort gemeldet. Die IG zeigt sich „entsetzt“ über die beabsichtigte Streichung des Paragrafen 27 der Geschäftsordnung. „Damit soll der Bürger mundtot gemacht und eingeschüchtert werden“, heißt es. „Wir werden die Streichung nicht hinnehmen“, teilte der IG-Sprecher Ferdinand Haselmeier mit.
Lesen Sie auch:












