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Protest in Gößweinstein
Unterschriftenliste gegen neuen Hebesatz eingereicht
Wie viel Grundsteuer wird künftig in Gößweinstein erhoben werden? Mit dieser Frage wird sich der Marktgemeinderat erneut befassen müssen.Forchheim & Fränkische Schweiz
Wie viel Grundsteuer wird künftig in Gößweinstein erhoben werden? Mit dieser Frage wird sich der Marktgemeinderat erneut befassen müssen. // Belichtungsquartier – adobestock.com
Gößweinstein – Die Hebesätze der Gemeinden auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen, sollte keine verdeckte Erhöhung zur Folge haben. In Gößweinstein liegt dazu ein Bürgerantrag von jemandem vor, der sich auskennt.

Landauf und landab wird aktuell in allen Stadt- und Gemeinderäten des Landkreises Forchheim und darüber hinaus über die neuen Hebesätze der Grundsteuern debattiert. Die meisten Gemeinderäte beschließen zum Stichtag 1. Januar 2025 eine Erhöhung der Kommunalsteuern, auch wenn die Hebesätze prozentual gesenkt werden.

Widerstand in der Bevölkerung regt sich dabei nicht, außer in Gößweinstein durch Ferdinand Haselmeier, dem Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“.

Der pensionierte Verwaltungsbeamte des Marktes Gößweinstein hat, wie berichtet, eine Unterschriftenaktion über die seiner Meinung nach „verdeckte Grundsteuererhöhung“ der Marktgemeinde initiiert und insgesamt 45 Unterschriften wahlberechtigter Gößweinsteinerinnen und Gößweinsteiner aus Ortsteilen zusammen bekommen, die nach seiner Einschätzung locker für einen Bürgerantrag zur Neubehandlung dieses Themas im Marktgemeinderat nach der Bayerischen Gemeindeordnung ausreichen. Die Unterschriftenliste und ein entsprechendes Begleitschreiben an den Bürgermeister und die Gemeinderäte hatte er in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen.

Neue Berechnungsgrundlage

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Hebesätze der Gemeinden neu umzurechnen und auf eine neue Berechnungsgrundlage zu stellen. Bisher 480 Punkte entsprechen umgewandelt jetzt 260 Punkten. „Eine Erhöhung auf 295 Punkte, wie vom Gemeinderat beschlossen, bedeutet damit eine Steigerung der Grundsteuer um zwölf Prozent“, sagt Haselmeier im Gespräch mit unserem Reporter.

Den Marktgemeinderäten schreibt er im Begleitschreiben ins Stammbuch, dass es sich dabei nicht nur um eine Anpassung der Hebesätze handelt, sondern um eine darüber hinausgehende Erhöhung der Grundsteuerhebesätze um mindestens zwölf Prozent, ausgehend von einem aufkommensteuer-neutralen Hebesatz von 260 Punkten, wie ihn die Gemeinde Effeltrich – mit einem bisherigen Hebesatz von 420 Punkten beschlossen hat.

Effeltrich hat sich nach Meinung Haselmeiers an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gehalten. Wobei aber dazu gesagt werden muss, dass der Effelricher Bürgermeister Peter Lepper (FW) während der jüngsten Gemeinderatssitzung auch betont hatte, dass die Politik den Bürgern mit der Aufkommensneutralität etwas versprochen habe, was sie nicht eingehalten werden kann.

Nicht nachvollziehbar ist allerdings für Haselmeiner die deutliche Erhöhung, da mit der Anpassung der Hebesätze unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine Erhöhung der Grundsteuereinnahmen vermieden werden sollte. Gerade durch die Neubewertungen, besonders nach dem Bayerischen Modell, wird es deutliche Unterschiede bei den Grundsteuerbescheiden ergeben.

Daher sollten zuerst die Auswirkungen der Grundsteuerreform abgewartet werden. „Dass Steuererhöhungen irgendwann notwendig werden, wird jeder Bürger verstehen. Nur müssen diese ausreichend begründet sein. Diese Begründung fehlt hier.“

Begründung fehlt

„Nur die Erhöhung mit allgemeinen Preissteigerungen rechtfertigen zu wollen, ist nicht schlüssig“, schreibt Haselmeier. Dies erstaune umso mehr, da eine Grundsteuererhöhung im Finanzplan der Gemeinde bis 2027 nicht vorgesehen sei. Auch der Hinweis, auf die zur Zeit durchgeführten Kanalisationsarbeiten sei nicht hilfreich, da die endgültigen Kosten noch nicht absehbar sind und diese auch zum Teil über Beiträge abgerechnet werden können.

Daher der Bürgerantrag, den bisherigen Hebesatz aufkommensteuerneutral auf 260 Punkte festzulegen und den Beschluss vom 26. September dahingehend zu ändern, und die Notwendigkeit einer Anhebung der Hebesätze erst im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 zu prüfen. „Denn sonst besteht die Gefahr, dass die Hebesätze innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrmals zu erhöhen sind. Dies wäre den Bürgern nicht mehr vermittelbar“, so Haselmeier. Zudem werde mit Ignorierung des Gerichtsurteils die Politikverdrossenheit weiter gefördert.

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