Der Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“, Ferdinand Haselmeier, hat seine Ankündigung während der Bürgerversammlung in Gößweinstein (wir berichteten) nun in die Tat umgesetzt und Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Markt Gößweinstein erhoben.
Die am Samstag per Post auf den Weg gebrachte Klageschrift an das Gericht liegt unserer Redaktion vor.
IG „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ will Fristen wahren
In der Klage wird unter anderem beantragt, den Markt Gößweinstein zu verpflichten, den Bürgerentscheid vom 4. Dezember 2022 zu vollziehen, die Gültigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 19. November 2013 festzustellen und dem Markt Gößweinstein die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Haselmeiers IG beruft sich in ihrer Klagebegründung auf die Begründung des erfolgreichen Bürgerbegehrens seiner IG, die lautete: „Sind Sie dafür, dass unser Rathaus weiterhin eigenständig, wenn möglich am alten Standort verbleibt und nicht wegen der zu erwartenden hohen Kosten und den damit verbundenen Folgen in das noch zu renovierende Pfarrhaus am Marktplatz verlegt wird?“
Gemeinderat ignoriert Wählerwille
Der klare Wählerwille sei vom Gemeinderat aber nun missachtet worden, weil sich dieser während der Februar-Sitzung gegen die Stimme von Georg Lang (CSU) für den Standort Multifunktionsplatz am Friedhof, das auch ein Kirchengrundstück ist, festgelegt hatte – ohne die Möglichkeit am alten Standort in der Burgstraße weiter prüfen zu lassen.
So wie es der Wählerwille am 4. Dezember letzten Jahres war, dessen Bindungsfrist erst am 5. Dezember dieses Jahres ausläuft. Die Formulierung im Bürgerbegehren von Haselmeiers IG, wenn möglich, sei nur deshalb für den Fall eingefügt worden, falls der Denkmalschutz einen Umbau oder Neubau des alten Rathauses ablehnt.
Was sagt Landesamt für Denkmalpflege?
Unsere Redaktion hat daher beim Landesamt für Denkmalpflege nachgefragt, ob der Denkmalschutz aufgehoben werden kann und ob das ganze Gebäude des Rathauses unter Denkmalschutz steht oder nur Teile davon. Sobald uns die Antwort vorliegt, werden wir weiter berichten.
„Nach vorliegender Aktenlage gibt es kein ablehnendes Schreiben vom Amt für Denkmalschutz“, so Haselmeier in der Klageschrift. Auch das danach erfolgte und mit Bürgerentscheid vom 5. November verlorene Bürgerbegehren, das Rathaus doch im Pfarrhaus zu installieren, zielte laut Haselmeier in der Begründung darauf ab, kein Rathaus außerhalb des Ortskerns neben dem Friedhof zu bauen. Denn Ziel des neuen Bürgerbegehren sei ja gewesen, die historische Ortsmitte zu stärken und zu erhalten.
Bürgerentscheid missachtet
Während der Bürgerversammlung in Gößweinstein war auch deutlich erkennbar, das beide IGs, die IG „Zukunft Rathaus“ und die IG „Stärkung und Erhalt der historischen Ortsmitte von Gößweinstein“ ein neues Rathaus neben dem Friedhof, trotz aller Feindseligkeiten, nicht haben wollen. Mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 28. Februar, den Rathausneubau am Multifunktionsplatz weiter zu verfolgen und entsprechende Maßnahmen dafür in die Wege zu leiten, habe dieser nach Meinung von Haselmeier gegen die einjährige Sperrfrist nach der Gemeindeordnung verstoßen, da nicht im Sinne des Bürgerentscheides gehandelt wurde.
Dieser Ratsbeschluss sei dann wiederum der Auslöser eines weiteren Bürgerbegehrens gewesen, nach dem offensichtlich die Mehrheit der Bürger in Gößweinstein den Standort am Friedhof, da nicht im Ortszentrum liegend, nicht wollen.
Haselmeier, wie auch Ex-Bürgermeister Georg Lang (CSU) während der Bürgerversammlung in Wichsenstein, sind der Meinung, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 19. November 2013 weiterhin Gültigkeit hat, weil dieser formal noch nicht aufgehoben wurde. Mit 9 zu 5 Stimmen beschloss der Rat vor zehn Jahren, die Planungsvariante Neubau eines Rathauses und Abriss des alten Rathauses mit Nebengebäude weiter zu verfolgen. Was dann aber nicht geschehen ist, weil dann zunächst der Gasthof Rose als neues Rathaus auf die Agenda kam und danach bekanntlich das Pfarrhaus.
Angeschlossen an Nahwärmeversorgung
Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) war bei den kürzlich stattgefundenen Bürgerversammlungen anderer Meinung. Laut seinen Aussagen heben Nachfolgebeschlüsse zum gleichen Thema die vorherigen Beschlüsse automatisch auf. Schon damals habe jedoch die Regierung von Oberfranken die Auffassung vertreten, das der bisherige Standort im Innenortsbereich zwingend beibehalten werden sollte. „Diese Voraussetzung erfüllt jedoch der Standort am Multifunktionsplatz nicht“, so Haselmeier.
Ziel seiner Klage ist, das fachlich geprüft wird, ob ein Rathausneubau am alten Standort möglich ist, oder nicht.„Ein wichtiger ökologischer Gesichtspunkt, der auch für den alten Standort in der Burgstraße spricht, ist bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Das alte Rathaus wurde ebenfalls an die Nahwärmeversorgung angeschlossen. Und was gerne übersehen wird, der Markt Gößweinstein bleibt weiterhin Eigentümer des Grundstücks im Gegensatz zu den anderen Standorten.
Es bleibt also weiterhin spannend in Sachen Standort des Rathausneubaues.
Die Klageschrift ist zu lesen auf:
https://www.prestigebau-nein-danke.de/













